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Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Chris0309, 8. September 2008.

  1. Chris0309

    Chris0309 Senior Member

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    Freunde von mir ziehen demnächst in ein neues Mehrparteien-Mietshaus.
    Recherchen über die Fernsehmöglichkeiten vor Ort ergaben wohl tatsächlich noch eine alte analoge Satanlage.

    Wer ist für die Anschaffung (LNB, Multischalter?) und Umrüstung finanziell verantwortlich? Der Vermieter? Muss der Vermieter umrüsten oder kann er sich sperren?
     
  2. Schwalbe

    Schwalbe Gold Member

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    AW: Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

    Die Hausverwaltung ist zuständig. Solange Analog Sat verfügbar ist kann der Vermieter sich sperren (leider).


    mfg
    schwalbe
     
  3. usul

    usul Institution

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    AW: Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

    Kommt ja darauf an wem die Anlage gehört und was die Verträge sagen.

    Ich denke mal nicht das er muß. Und um abzuschätzen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das da was passiert muß man den genauen Aufbau der Anlage kennen.
    Ist sie nämlich so beschaffen das die Modernisierung nur mit grossen Aufwand möglich wäre (z.B. die Wände aufkloppen um neue Kabel zu legen) dann siehts wohl eher schlecht aus.
    Wäre nur das LNB und der Multischalter zu tauschen dann könnte man probieren mit dem Vermieter zu reden (Ne Umrüstig ist ja eh bald zwangsläufig fällig). Das hält sich ja vom Aufwand und von dem Kosten sehr im Rahmen.

    cu
    usul
     
  4. Chris0309

    Chris0309 Senior Member

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    AW: Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

    Danke für die schnelle Antwort.

    Wie ist die Situation wenn alle Teilnehmer (= Mieter) sich dafür entscheiden und die Kosten teilen? Geht es dann in Eigenregie? Oder muss auch hier der Vermieter zustimmen?
     
  5. Schüsselmann

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    AW: Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

    Wenn die Anlage sein Eigentum ist, wird der Vermieter bzw. die Hausverwaltung ein Wörtchen mitreden wollen, als Option sollte es aber gehen. Richtig problematisch wird es, wenn Anlage und Netz gemietet sind.
     
  6. Chris0309

    Chris0309 Senior Member

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    AW: Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

    Danke nochmal, auch an usul, gebe das so weiter, müssen sie am Besten mal nachfragen und auf das Beste hoffen.
     
  7. ingomd

    ingomd Silber Member

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    AW: Digitalaufrüstung im Mietverhältnis: Zuständigkeit?

    Wenn es wirklich ein "neues" ist, dann ist es noch unverständlicher das nur eine alte analoge Satanlage vorhanden sein soll.