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Hilfe nach Blitzeinschlag

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Albrechto, 19. Juli 2008.

  1. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Danke Dir.

    digiface
     
  2. dittsche

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Mit Sicherheit nicht !

    Es wird immer nur der tatsächlich eingetretene Schaden ersetzt. Der errechnet sich anhand dem aktuellen Marktwert.

    Für diesen ist das Alter natürlich maßgeblich. Sonst würde der Geschädigte ja "Gewinn" machen.

    Da solche TV´s nicht mehr "neu" verkauft werden, ist das Alter natürlich entscheidend. Die Versicherung wird bei derartigen Geräten eine Pauschalabfindung im niedrigen Bereich anbieten.

    Sollte das defekte Gerät noch einen Restwert haben, wird dieser bei der Schadensberechnung evtl. sogar noch abgezogen.

    Trifft auf den Fall des Threaderöffners aber sicher nicht zu ;)
     
  3. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Meines wissens kommt es auf den Tarif drauf an.

    Man kann bei den Beiträgen etwas sparen, dann bekommt man den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert, das müsste Standardmäßig drin sein.

    Oder mann kann einen Zusatz mit hinein nehmen und dann bekommt man den Neuwert.

    digiface
     
  4. Gorcon

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Dann hast Du die falsche Versicherung.
    Mir wurde schon einmal ein 10 Jahre altes Fahrad gestohlen und ich habe mehr ersetzt bekommen wie es gekostet hatte. (logisch weil nichts so billig ist wies mal gekostet hat)
    Für die durch Blitzschlag betroffene Technik wurde ebenfalls der Wiederbeschaffungswert erstattet. Wozu sollte man denn sich versichern lassen wenn nur der aktuelle Marktwert ersetzt wird?! schließlich wird die Versicherungssumme beim abschluss immer auf den neuwert abgeschlossen und niemals auf den Marktwert. Das ist ja keine Autoversicherung. ;)
     
  5. dittsche

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    @ digiface:

    Echt ? Hab ich noch nie gehört.

    Wie willst Du denn einen Neupreis bei einem 16 Jahre alten TV berrechnen, der nicht mehr neu verkauft wird :LOL:
     
  6. dittsche

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Nennt sich Versicherungsbetrug :D , was Dein Fahrrad angeht...

    Eine Versicherung soll ja gerade nur davon schützen, einen Verlust hinnehmen zu müssen.

    Der finanzielle Verlust ist eben nur der Wiederbeschaffungswert, nicht der Neupreis, der unrealistisch ist.

    Ich gebe Dir aber recht, dass bei kleineren Schäden die Versicherungen hier eher kulant sind und doch was zahlen. Du bist ja Kunde dort.

    Anders wenn Du z.B. Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung einer fremden Person stellst. Diese kommt Dir eher nicht entgegen und zieht so viel wie möglich ab...

    :winken:
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    spielt keine Rolle! schließlich ist er ja für den Neupreis versichert.
    Wie kommst Du jetzt auf so einen Unsinn?! Der Vertreter hat mich ja nach der Rechnung des gestohlenen Fahrads gefragt und gleich gesagt das alter spielt keine Rolle. War für mich ja trotzdem ein verlust denn das neue war nicht so gut wie das alte trotz 70% höheren Preises.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2008
  8. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Ein Gerät der gleichen Klasse.

    Nicht drunter und nicht drüber.

    digiface
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2008
  9. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Mir ging mal mein PDA kaputt und die Versicherung hat dann den Wert ersetzt der zu dem Zeitpunkt für baugleiche Geräte zu bezahlen war. Gekauft hatte ich den für ungefähr 210 Euro und ersetzt bekam ich 175 Euro. Zwei Jahre war das Gerät da ungefähr alt.

    Edit: Passt also zu dem was digiface schreibt

    Edit2: Meinen PDA mußte ich auch zu einem Gutachter schicken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2008
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Hilfe nach Blitzeinschlag

    Also ich hatte schon 2 mal das Vergnügen Überspannungsschäden beklagen zu müssen.
    Beim ersten mal hat die Allianz eine Schadensregulierung abgelehnt.
    Begründung Überspannungsschäden werden mit meiner Hausrat und Gebäude Versicherung nicht abgedeckt.
    Verweis auf extra Aufnahme von Überspannungsschäden in den Vertrag.
    Was ich dann auch tat.
    Beim 2. mal,
    dieses mal mit ausreichendem Versicherungschutz, wurde nach einer Begutachtung der defekten Geräte durch eine Fachwerkstatt alle Schäden begleichen so das ich alle Geräte ersetzen konnte.
    Alles innerhalb von einer Woche über die Bühne gegangen.

    Nun ziehe ich bei Gewitter alle Geräte ab.
    Auch die Sat Kabel ziehe ich raus.
    Bis jetzt nichts mehr gewesen.