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"Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Juli 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Berlin - Das Sat.1-Magazin "Akte 08" deckt in seiner neuesten Ausgabe Ungenauigkeiten beim Verbrauch in Privathaushalten auf.

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  2. xv00069

    xv00069 Neuling

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe den Bericht über die ungenauigkeit des Stromzählers verfolgt
    Ich habe mir daraufhin meinen Stormzähler mal genauer angeschaut und festgestelllt das mein Stromzähler keine Eichplakete besitzt. Nach Rückfrage bei meinem Stormanbieter wurde mir gesagt die Eichung finde nach fünfzehn
    Jahren statt und dann alle 5 Jahre. Mein Zahler ist von 1983 und auf den Plomben ist auch einen Zahl 83. Das heißt also auf gut Deutsch an diesem Zähler ist seit 1983 keine Eichung mehr vorgenommen worden.
    Erneute Rücksprache mit dem Stromlieferanten ergab das es so ok wäre
    und wenn der Zähler falsch gehen würde dann nur auf Kosten des Stromanbieters. Und ausserdem sind die Berichte die da jetzt aufkommen falsch.
    Was sagt mir das: Ich habe im Moment keine Handhabe mir einen neuen
    Stromzähler setzen zu lassen bzw der alten Zähler wird nicht geeicht.
    Oder????????

    MFG
    Steffen Hoffmann
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    Dazu sind die aber verpflichtet. Bei Mechanische Stromzähler also mit Scheibe, gibt es eine Eichfrist von 16 Jahren. Danach muss nachgeeicht werden. Das heisst, die Frist des Gerätes ist seit 99 abgelaufen. Wird das nicht gemacht, hat man die Möglichkeit 15 % der Stromkosten abzuziehen. Das mit den 5 Jahren gilt für elektronische Stromzähler. Ich würde mal einen Anruf beim Eichamt wagen.
     
  4. arenamusik

    arenamusik Gold Member

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    Bitte schön! ;)


    Eichung [Bearbeiten]

    Stromzähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer (16 Jahre beziehungsweise 8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe]) muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Ausnahmen sind möglich. Ein übliches Verfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist die Stichprobenprüfung.
    Die Eichung wird bei (staatlich anerkannten) Prüfstellen durchgeführt. Viele Netzbetreiber und Hersteller unterhalten eigene Prüfstellen. Es gibt jedoch auch Firmen, die sich auf die Eichung spezialisiert haben. Als Staatsbehörde für die Eichung zuständig ist in Deutschland die PTB in Braunschweig.
    Die Europäische Messgeräterichtlinie (MID) regelt seit 30. Oktober 2006 das Inverkehrbringen verschiedener neuer für den Endnutzer bestimmter Messgeräte in Europa – unter anderen eben auch der Wirk-Stromzähler. Sie regelt nicht die Eichpflicht und die Anforderungen nach dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme. Dies bleibt nationalem Recht vorbehalten. Allerdings müssen sich die Mitgliedstaaten vor der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten rechtfertigen, wenn sie dies nicht regeln. MID-konforme Messgeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme nicht mehr geeicht werden.
    Die MID-Anforderungen ersetzen derzeit viele gültigen nationalen Anforderungen für geeichte Zähler (z. B. in Deutschland, Österreich und skandinavischen Ländern). Sie sind überwiegend identisch mit der PTB-Zulassung in Deutschland, teilweise etwas höher. Für frühere Zulassungen (z. B. PTB) gilt eine Ãœbergangsfrist bis 30. Oktober 2016. Alle am 30. Oktober 2006 auf dem Markt befindlichen Zähler mit PTB-Zulassung können also bis 30. Oktober 2016 weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nur neu eingeführte Messgeräte müssen der MID entsprechen. Die entsprechende Prüfung wird in Deutschland übrigens ausschließlich von der PTB durchgeführt, kann jedoch in jedem Mitgliedstaat beantragt werden und muss dann in jedem Mitgliedstaat anerkannt werden.
    Bei Stromzählern gilt die MID nur für Wirkstromzähler. Hieraus ergibt sich eine Problematik für Zähler, die sowohl Wirk- als auch Blindleistung messen: Für den Geräteteil der Wirkmessung ist eine MID-Konformitätserklärung erforderlich, eine Ersteichung darf nicht mehr vorgeschrieben werden, der Teil für die Blindmessung muss "herkömmlich" nach dem jeweiligen Eichrecht zugelassen bzw. geeicht werden.
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    Was sollen diese kyrillischen Zeichen bedeuten?
     
  6. arenamusik

    arenamusik Gold Member

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    ...wurde kopiert! Sorry!
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    Woher?
     
  8. arenamusik

    arenamusik Gold Member

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    ...aus meiner privaten Datensammlung! ;)
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf


    du meinst von der Wiki DVD 08? :D
     
  10. arenamusik

    arenamusik Gold Member

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    AW: "Akte 08" deckt Stromzähler als Kostenfalle auf

    ...wer ist WIKI? :D