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Mast erden im Mietshaus!?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von dennisb, 11. Juli 2008.

  1. dennisb

    dennisb Junior Member

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    Hallo,

    ich habe die erlaubnis meiner Vermieterin bekommen eine Satschüssel auf dem Dach zu montieren!alles schön!
    Allerdings weis ich jetzt nich wo ich den Mast erden soll?Ich wohne im Dachgeschoss und habe ein Dachboden!Das einzige was ich mir vorstellen kann ist an der Dachrinne!Ansonsten kann ich nirgens dran!

    Der Mast würde ungefähr 50cm aus dem Dach schauen und zur Dachspitze sind es noch ca 2 m!
    Bitte um Antworten,Danke.

    Gruß Dennis
     
  2. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Das würde nach VDE DIN 0855 gerade noch ohne Blitzschutz möglich sein.
    (obwohl eine Erdung (Blitzschutz) bei Dachantennen generell immer empfehlenswert ist)

    Informationen findet man hier: http://www.blitzschutz.com/infos/fach.htm
    (eine Kurzinfo gibt es im Prospekt "Blitzschutz bei Sat-Anlagen" ganz unten links)
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2008
  3. dennisb

    dennisb Junior Member

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Danke!

    Ich dachte man muß immer unter der Dachrinne bleiben?Oder nur unter der Dachspitze?
    Wie gesagt der mast schaut auch nicht weit über der Antenne raus!

    Den Mast würde ich trotzdem gerne erden da ja Mietshaus!Die frage ist nur wo?

    Gruß Dennis
     
  4. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Ab 2 Meter unter Dachkante, und bis 1,5 Meter Abstand vom Gebäude, ist kein Blitzschutz erforderlich.

    Die Erdung muß an die vorhandene Erdungsanlage (Blitzschutz) erfolgen.
    Wenn das Haus keine Blitzschutzanlage haben sollte, hat sich das sowieso erledigt.
    Dann müßtest du einen eigenen Blitzschutz installieren (lassen), der ziemlich teuer wird...
     
  5. dennisb

    dennisb Junior Member

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Achso,

    und Dachkante heißt also da wo die Dachrinne längsläuft oder Dachspitze?

    Ob das Haus ein Blitzschutz hat weiß ich nicht!
    Aber wenn ich den Vermieter jetzt was von Blitze und Feuer erzähle verbietet er mir das sowieso wieder!

    Wie gesagt kann ich kein Kabel mitten durch das Haus legen oder außen an der Fasade runter!Das einzige ist die Dachrinne!

    Gruß Dennis
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Antennen, die außerhalb des Schutzbereichs des Gebäudes liegen, müssen geerdet werden. Dennisb spricht von einer Überdachantenne und da gibt es nach VDE und EN keinerlei Ermessensspielraum zu einer normgerechten Erde!
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Antennen, die außerhalb des Schutzbereichs des Gebäudes liegen, müssen geerdet werden. Dennisb spricht von einer Überdachantenne und da gibt es nach VDE und EN keinerlei Ermessensspielraum zu einer normgerechten Erde!

    Hier stimmt auch nur der erste Satz. Offenkundig hast du noch einen längst überholten Kenntnisstand zur Erdung. Wenn das Gebäude über einen Blitzableiter verfügt, ist am Mast eine isoliert angebrachte Fangstange vorgeschrieben, der Mast selbst ist mit mindestens 4 mm² Cu getrennt in den Potenzialausgleich einzubeziehen. Da haben wir hier im DF-Forum ausgiebige Threads zu diesem Thema. Ansonsten siehe www.dehn.de

    EDIT: Wenn kein Blitzableiter vorhanden ist, kann die Erdung wie früher über einen Erdungsdraht mit mindestens 16 mm² Cu erfolgen. Das muss aber ein Einzelmassivdraht sein, mehrdrahtige Ausführungen sind seit 1994 untersagt, was sich aber selbst nach so langer Zeit noch nicht zu allen Installateuren und Großhändlern herumgesprochen hat! Nicht zu vergessen: Es ist nur ein Erdungspunkt/Gebäude zulässig und die Hauswasserleitung darf seit ebenfalls 1994 keinesfalls mehr als Erder verwendet werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2008
  8. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Letztere Vorschriften sind mir bekannt.
    Eine schwierige Frage scheint allerdings die mit dem Abstand zu sein.
    Ich kenne mindestens drei Elektrofachbetriebe, die von der Dachoberkante ausgehen.
    Einer davon meint einen Meter, zwei gehen von zwei Meter Abstand unter Dachoberkante aus,
    unter dem kein Blitzschutz notwendig sein soll.
    Die Meinungen sind offensichtlich bei diesem Thema selbst unter Fachleuten unterschiedlich.

    Interessant wäre diesbezüglich einmal der genaue Wortlaut der VDE 0855.
    Leider gibt es die Vorschriften nur kostenpflichtig für 1537 Euro. (Gesamtwerk)
    Kein Wunder, daß nur so wenige Leute genau Bescheid wissen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2008
  9. dennisb

    dennisb Junior Member

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Und was soll ich jetzt machen?

    Gruß Dennis
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Mast erden im Mietshaus!?

    Der Mast muß auf jeden Fall eine Blitzerdung bekommen, lass dich da nicht verunsichern.
    Wenn manche Installateure den First als Maß nehmen, liegt dies entweder an mangelndem Sachverstand oder daran, daß die Arbeit kein so gutes Lohn/Zeit-Verhältnis hat. Personen die solche Ansichten verbreiten sind keine Fachleute und handeln grob fahrlässig. Solche Leute dürfte man Antennen gar nicht installieren lassen. Leider müssen Installateure in Deutschland keine "Antennenlizenz" mit regelmäßigen Auffrischungen haben, dann hätten wir nämlich einige Probleme weniger.

    Halte dich an die Aussagen von dipol, der ist Fachmann auf dem Gebiet des Antennenbaus und kennt die aktuellen Normen (besser als ich...)

    Klaus