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Rauchverbot in Kneipen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von moonwalker5, 1. Juli 2008.

Status des Themas:
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  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Gegen welches Grundgesetz verstößt das Nichtraucherschutzgesetz denn "unstrittig"?
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Ich glaube, genau diese "Härte" ist das Problem -- hätte ich anfangs auch nicht gedacht.
    In Hessen sind ja abgetrennte Raucherräume erlaubt. Und siehe da: Es funktioniert prächtig.
    In der Disco ist das dann allerdings so ein wenig wie "Zoo", wenn die Raucher sich in ihr verglastes Reservat begeben. ;)

    Aber ich genieße es, auf der Tanzfläche nicht ständig den Kippen ausweichen zu müssen, die von irgendwelchen Tussis als offensichtlich notwendiges Accessoir ihres Ausdruckstanz eingesetzt werden. :rolleyes:

    Gag

    PS: Und beim Tanzen hat man nicht ständig 'nen Filter unter dem Absatz kleben.
     
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Ach Gag, wollen wir schon wieder von vorn beginnen? Die entsprechenden Klagen sind doch anhängig. Ich bin fest davon überzeugt, daß sie durchgehen werden. Kein Wirt darf unter Preisgabe seiner Existenz dazu genötigt werden, Kapazitäten für Gäste vorzuhalten, die gar nicht kommen. Einfach ausgedrückt...
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Einen derartigen Artikel kann ich komischerweise aber nicht im Grundgesetz finden. Zumal diese Argumentation an sich schon hohl ist, da nicht nach Gästen unterschieden wird, sondern den Gästen schlicht nur das Rauchen untersagt wird, nicht aber das Betreten des Lokals.

    Aber das wird von euch Fanatikern ja immer gerne gleichgesetzt: Rauchverbot = Platzverweis.

    Da es mir aber müßig ist, spare ich mir jede weitere Diskussion und lasse dir die Illusion, dass ein Gesetz, das den Artikel 2, Absatz 2 stützt, grundgesetzwidrig sei.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2008
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Leider fehlen dir die fachlichen (das Auswendiglernen des GG ist noch keine Sachkunde), wie auch die charakterlichen Voraussetzungen, um an dieser Diskussion teilnehmen zu können. Du bist nämlich gar nicht willens, irgendwem, außer dir selbst natürlich, Rechte zuzugestehen. Schon gar nicht, wenn sich nicht deinen absurden Vorstellungen entsprechen.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Ich frage mich, warum du wieder einmal persönlich und herabwürdigend werden musst.
    Vor diesem Hintergrund ist deine "Kritik" an meinen charakterlichen Voraussetzungen schon fast schmeichelhaft.
     
  7. #67

    #67 Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Nun, ich weiß nicht so genau, ob es herabwürdigend ist, wenn man dir mitteilt, daß andere Menschen ebenfalls Grundrechte haben, auch wenn diese nicht in dein Weltbild passen. Das mußt du jetzt mit deinem Ego klären oder dich ganz schnöde bei der Administration über mich beklagen.
     
  8. AW: Rauchverbot in Kneipen

    Apropos Grundrechte.
    Grundgesetz Artikel 2 wurde schon erwähnt.:)
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Hättest du ja tun können, aber leider meinst du, mich belehren zu müssen, dass mir die fachlichen und charakterlichen Voraussetzungen dazu fehlen würden.

    Sorry, aber wer eine Behauptung in den Raum stellt und statt sie zu begründen lieber den anderen beleidigt, dass er aufgrund seiner Inkompetenz ohnehin nicht versteht, ist ziemlich armselig -- und erweckt schlicht den Eindruck, dass derjenige damit eklatante Lücken in seiner Argumentation kaschieren möchte.

    Auf meine Antwort, dass deine Argumentaton -- wie die der meisten Gegner der Nichtraucherschutzgesetze -- auf der Fehlannahme basiert, dass ein Rauchverbot ein Platzverweis sei, hast du nichts entgegnet.

    Wenn es so wäre, dass jeder Mensch, der sich als Raucher bezeichnet, ein solches Lokal nicht betreten dürfte, dann hast du vollkommen Recht. Nicht nur, dass dem Wirt hier vorgeschrieben wird, welche Gäste er zu empfangen hat, es kommt auch noch Diskriminierung hinzu.

    Aber leider funktioniert das Argument nicht, da ein Rauchverbot eben kein Zutrittsverbot, Platzverweis oder dergleichen ist. Auch ein Raucher raucht zu 90% seiner Lebenzeit nicht. Daher ist es ihm ungehindert möglich, diese Lokale zu betreten. Dem Wirt wird nicht vorgeschrieben, welches Klientel in seiner Stube haben "darf".
    Es ist hanebüchener Unsinn, dass er Plätze "für Nichtraucher vorhalten" muss.

    Aber wie schon so unendlich oft geschrieben, handelt es sich bei dem Rauchverbot nur um eine von unzähligen anderen Auflagen, die der Wirt zu erfüllen hat, um die Sicherheit seiner Gäste zu gewährleisten -- auch völlig unabhängig davon, ob die das überhaupt wünschen. Zu den Auflagen zählen u.a. Brandschutz, Hygiene, usw. Das alles schränkt den Wirt in einem Maße ein, das seiner unternehmerischen Freiheit zuwider läuft.

    Gag
     
  10. #67

    #67 Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Ja, am laufenden Meter. Jenes immer noch gültige Urteil aus BaWü, wonach leichte Unpässlichkeiten (Übelkeit, Kopfschmerz) infolge Passivrauchens eben keine Einschränkung jenes Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit darstellen, wird von den Paragraphenreitern aber gern unterschlagen. Das Grundrecht auf Gewerbefreiheit ebenso...:D
     
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