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Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Okudera, 28. Juni 2008.

  1. Okudera

    Okudera Neuling

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    Seit einem Jahr habe ich bei Unitymedia einen digitalen Anschluss einschl. Premiere, mit dem es nie Probleme gab.
    Der Vermieter legt die Kosten für den analogen Anschluss durch die Nebenkosten auf die Mieter um.

    Seit Donnerstag ist der Empfang analogen Fernsehen gestört und digitales Fernsehen geht gar nicht (überall im Haus).
    Ich habe die Störung gemeldet. Mich rief dann ein Medienberater an, der mir mitteilte, ich bräuchte einen zusätzlichen Kabel-Vertrag, da der Vermieter nur eine Grundversorgung bereitstelle, ich für das digitale Fernsehen aber eine Vollversorgung bräuchte.
    Ohne den zusätzlichen Vertrag würde sich also nichts ändern´und ich könne kein Digital TCV empfangen.

    Abgesehen von der Frage, warum mir bei einer Störung ein neuer Vertrag verkauft werden soll (da ja eine Störung vorliegt), stellt sich mir weiter die Frage, ob dies alles richtig ist, was der Medienberater erzählt. Auf der Homepage von Unity finde ich nichts dazu, dass ich eine Vollversorgung bräuchte (die ich vor der Störung ja auch hatte), um DIGITAL TV zu empfangen. Dort erhalte ich unter der Verfügbarkeitprüfung die Auskunft, dass ich für € 3,90 einen digitalen Anschluss erhalte (was ja uch der Fall ist). In den AGB steht das auch nicht.
    Ich bekomme leider keine verlässliche Auskunft bei der Hotline: Mal erklären die Mitarbeiter dort , keine Antwort geben zu können. Mal sagen sie, der Medienberater erzähle Unsinn.

    Wenn ich auf die Homepage von Unity gehe, verstehe ich noch weniger:
    Ich zahle derzeit für den digital-TV Vertrag € 3,90.
    Wenn ich noch EURO 13,-- für den zusätzlichen Vertrag zahle, bin ich bei € 16,90. Dazu kommen noch die € 5, die ich an den Vermieter über die Nebenkosten zahle. Wäre ich also bei € 21,90.
    Gem. HP würde ich für einen Vollanschluss (einschl. digital) € 16,90 zahlen. Warum ich also insgesamt mehr bezahlen muss, erklärt sich mir nicht.

    Ist hier jemand vom Fach, der hier aufklären kann.

    Nach meiner Meinung habe ich mit Unity einen Vertrag über DIGITAL TV, den Unity erfüllen muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2008
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    Ganz einfach. Die 5 Euro sind die Kabelgrundgebühr, die mit dem Vermieter
    abgerechnet wird. Du bist ein sogenannter Zwangsverkabelter.
    Kunden mit Einzelanschluss schliessen mit dem Kabelnetzbetreiber einen
    individuellen Vertrag. Diese haben dann auch 16,90 zu zahlen, und keine
    5 Euro an den Vermieter.

    Die 3,90 die Du an Unitymedia zahlst, sind Kosten für die Entschlüsselung
    des Free-TV (die Privaten sind verschlüsselt). Solltest Du darüber hinaus
    noch Interesse an Pay-TV haben, kostet das 7,90 zusätzlich, die aber durchaus zu überlegen sind, weil das sind 22 tolle Programme!!!
    Sie haben ein Sonderangebot, wo Du 12,90 bezahlst, und die 3,90 sind da mit bei und sogar 1 Euro billiger!

    Damit Sie UnityDigital TV auf 2 Fernsehern in verschiedenen Räumen Ihrer Wohnung empfangen können, brauchen Sie in beiden Räumen Digital TV BASIC und damit einen weiteren Digital-Receiver und SmartCard. Ein zweiter Digital TV BASIC Vertrag kostet 3,90 Euro/Monat. Respektive 12,90, wenn
    Du das Pay TV mit dem Zweitreceiver auch empfangen willst.

    Sofern Du Dir nur einen Zweitreceiver zulegen willst, und Dir die öffentlich-rechtlichen Sender reichen, benötigst Du hierfür keine Smartcard, weil die werden digital unverschlüsselt übertragen.

    Gleiches gilt für einen Zweitreceiver, den Du für Premiere nutzen willst.
    Auch das ist möglich und würde bei Unitymedia nichts extra kosten.:winken:
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    @Okudera

    ... wenn analoges TV gestört und digitales TV gar nicht geht, funktioniert mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit der Hausanschlussverstärker nicht mehr. Der könnte seinen Geist aufgegeben haben, jemand hat den Stecker gezogen oder die Sicherung für den entsprechend Stromkreis ist 'rausgeflogen.

    Ansprechpartner ist grundsätzlich der Eigentümer der Hausverteilung. Als Mieter wendet man sich grundsätzlich an den Vermieter.
    Sofern Unitymedia nicht Eigentümer der Hausverteilung ist, sind die nur für die Störungbeseitung bis einschliesslich Hausübergabepunkt zuständig und dürfen an der Hausverteilung ohne Zustimmung nichts machen und entsprechend dürfen sie auch keine Störungsbehebung innerhalb der Hausverteilung vornehmen.
    Wenn du Unitymedia mit der Störungsbeseitigung beauftragen möchtest, wird ein Gestattungsvertrag zwischen Unitymedia und dem Vermieter benötigt. Erst wenn dieser Gestattungsvertrag zustande gekommen ist, darf Unitymedia an die Hausverteilung.
    Wenn die Störungsbeseitigung in der Hausverteilung von Unitymedia vorgenommen werden soll, ist das kostenpflichtig. Alternativ kann man auch einen kompetenten Fachbetrieb mit der Störungsbeseitung beauftragen.

    Natürlich kann dein Vermieter auch seinen Vertrag mit dem Vermieter ändern. Der Vermieter kann z.B. einen MMA (MulitMediaAnschluss)-Vertrag abschliessen. Unitymedia bringt dann die Hausverteilung auf Vordermann und übernimmt künftig auch die Betreuung der Hausverteilung.

    Was die Angaben auf www.unitymedia.de angeht:
    ... die 16,90 € zahlst du, wenn du direkt mit Unitymedia einen digitalen Kabelnaschluss abschliessen würdest. In diesem Preis ist der analoge Kabelanschluss enthalten.
    Du wirst als Mieter über einen analogen Mehrnutzervertrag des Vermieters versorgt. Für die Nutzung des digitalen Angebotes mußt du einen Vertrag dirket mit Unitymedia abschliessen. Dafür werden dir dann von Unitymedia mtl. 3,90 € in Rechnung gestellt. Das Kabelentgelt über den Vermieter zahlst du natürlich weiter. Beim analogen Mehrnutzervertrag endet die Zuständigkeit Unitymedias am Hausübergabepunkt.
    Wenn sich der Vermieter für einen MMA-Vertrag entscheiden sollte, wird der Preis für den digitalen Empfang bei mtl. max. 1,41 € liegen ...
     
  4. Okudera

    Okudera Neuling

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    Danke für die schnellen Antworten.

    Brauche ich denn dann für Digital TV den zusätzlichen Vertrag über die analogen Kabelanschluss, den mir der Medienberater anbietet oder ist dies über den gegenwärtigen Vertrag des Vermieters abgedeckt?

    Mich wundert, dass alles nach einer Störung aussieht, der Medienberater vorbeikam und mir dann sagt, es sein ein Filter eingebaut worden.
    Warum wurde mir kein Zettel in den Briefkasten geworden?
    Warum wusste die Störungsstelle bei Unity dies nicht?
    Warum wusste der Medienberater dies nicht, der zunächst auch von einer Störung ausging?
    Mir kommt das alles sehr merkwürdig vor.
     
  5. paul71

    paul71 Board Ikone

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    Ja, das ist durchaus möglich, und liegt eindeutig an euren Eigentümern bzw. Hausverwaltung. Diese sind in solchen Fällen die Ansprechpartner für die Kabelgesellschaft und nicht die Mieter...
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    Also mir sieht das nach einer illegalen Abzocke von UM aus. Mittlerweile fruchten die Anrufe das analog dieses Jahr abgeschaltet wird nicht mehr und da wird halt auf härtere Methoden zur Zwangsdigitalsierung zurückgegriffen.

    Grundsätzlich an den Vermieter wenden, Grund dein analoger Empfang ist gestört.

    Ebenfalls das Premiere bei dir nicht mehr funktioniert.
    Ich habe noch nie gehört das man einen digitalen TV Anchluß benötigt um das digitiale Premiere zu empfangen. Premiere weiß von sochen Methoden bestimmt auch nichts sonst würde irgendwo auf deren Seite sicherlich stehen das zum Empfang von Premiere ein digitaler TV Anschluß notwendig ist.
     
  7. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    Hallo und willkommen im Forum, Okudera
    Für mich sieht es danach aus, als hätte der Vermieter die Kabelgebühren, die jeder Mieter an ihn zahlen muss, nicht an den Kabelnetzbetreiber abgeführt hat und der KNB hat kurzerhand an den HÜP einen Filter, der nur noch das Grundangebot an analogen Programmen durchlässt, dran gemacht. Wenn der analoge Empfang im Rest des Hauses auch so mies wie bei dir ist, dann könnte das schon so sein.
    Dass der Medienberater dir einen Vertrag andrehen möchte, könnte daran liegen, dass beim Kabelnetzbetreiber für das betreffende Haus kein Vertrag in deren Datenbank eingetragen ist.
    Gruß
    Reinhold
     
  8. Okudera

    Okudera Neuling

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    Nochmals vielen Dank.

    Der Vermieter scheint in der Tat nur die grundversorgung abgeschlossen zu haben.

    Er schrieb mir:

    "*** wie Ihnen von der Firma Unitymedia mitgeteilt wurde, ist für die Nutzung des Kabelfernsehens ein separater Vertrag mit der Firma Unitymedia abzuschließen.

    In der ***str.*** gibt es zur Zeit 19 Mietparteien mit unterschiedlichen Präferenzen bezüglich der gewünschten Fernsehversorgung (Kabel, Zugang via t-online/Internet Provider oder DVB-T/digitales terrestrisches Fernsehen). Vor diesem Hintergrund wurde von meiner Seite davon abgesehen, für alle Mietparteien in der ***str.*** einen Pauschalvertrag abzuschließen. Damit kann vermieden werden, dass Mieter die keinen Kabelzugang wünschen mit den Kosten für den Kabelanschluss belastet werden. Es wurden jedoch vermieterseits alle technischen Vorraussetzungen für einen einwandfreien Kabelempfang geschaffen. Für den Fernsehempfang via Kabel ist jedoch von der jeweiligen Mietpartei ein Vertrag mit der Firma Unitymedia abzuschließen.

    Aufgrund Ihres E-Mails habe ich die Kabelanlage im Haus nochmals prüfen lassen, es wurde keine Fehlfunktion festgestellt. Es liegt daher nahe, dass die Versorgung Ihrer Wohnung mit Kabelfernsehen seitens Unitymedia eingestellt wurde, weil von Ihnen kein Nutzungsvertrag für das Kabelfernsehen abgeschlossen wurde. Sollte dies doch der Fall würde ich Sie bitten mir dies kurzfristig mitzuteilen."


    Ich kann wohl davon ausgehen, noch einen Vertrag abschließen zu müssen, oder?
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    ... wenn du analoges Kabel über den Vermieter beziehst, benötigst du nur einen Vertrag für Digital TV BASIC. Je nachdem welchen Vertrag der Vermieter mit Unitymedia hat, zahlst du für den entsprechenden Vertrag mtl. bis zu 3,90 € im Monat an Unitymedia. Bei jährlicher Zahlung erhälst du 3% Preisnachlass ...
    ... hier lässt sich keine genaue Aussage treffen, da nicht bekannt ist, welchen Vertrag der Vermieter mit Unitymedia hat. Zum Teil stammen die Verträge noch aus Deutsche Bundespost-Zeiten. Es kommt gar nicht so selten vor, das der Vermieter mit der Deutschen Bundespost ein Einzelnutzervertrag abgeschlossen hatte und darüber mehrere Mietwohnungen versorgt. Unitymedia prüft die Verträge und die Anschlüsse.
    Es ist durchaus möglich, das dein Vermieter auch nur einen Einzelnutzervertrag hat und Unitymedia für alle anderen Wohneinheiten einen Filter eingebaut hat. Aber es könnte sich auch nur um einen Datenbankfehler bei Unitymedia handeln.

    Aber nichtsdestotrotz: dein Ansprechpartner für Probleme mit Kabel-TV ist primär dein Vermieter, denn nur der ist Vertragspartner von Unitymedia was den Kabelanschluss angeht. Wenn er über die Nebenkosten mtl. Entgelte für Kabel-TV in Rechnung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass Kabel-TV einwandfrei funktioniert ...
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Frage zu Kabelfernsehen und Digital TV

    ... wenn du Kabel-TV nutzen möchtest, mußt du mit Unitymedia einen Einzelnutzervertrag zu mtl. 16,90 € abschliessen. ...