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Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von DocHoliday1, 22. Juni 2008.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Dann gibt es auch Ärger mit dem Finanzamt, weil in diesen Dimensionen auch Steuern abzuführen sind.
     
  2. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Mit Verlaub, aber das ist Unsinn. Da machst Du das Opfer zum Täter.

    Nochmal zum Thema Zivilrecht/Strafrecht:

    In derartigen Fällen (allen Urheberstreitigkeiten) läuft die Sache so ab:

    1.) Der Geschädigte erstattet bei Verdacht auf Straftaten eine Strafanzeige ( strafrechtlich ).

    2.) Die Behörden ( StA ) sind dazu verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen.

    3.) Somit erhält der Geschädigte die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erlangen. Vorteil davon ist, dass die Daten der Täter von der StA ermittelt und somit bekannt werden.

    4.) Das strafrechtliche Verfahren wird bei Erstverstößen eingestellt, bzw. den Geschädigten auf den Privatklageweg verwiesen.

    5.) Das stört die Geschädigten nicht, wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird. Mit den ermittelten Personendaten ist es möglich, die zivilrechtlichen Schritte einzuleiten; diese wären:

    6.) außergerichtliche Abmahnung, in seltenen Fällen wird der Unterlassungsanspruch dann eingeklagt.

    Also zusammengefasst:
    Die Strafanzeige dient in erster Linie dazu, um die zivilrechtlichen Ansprüche vorzubereiten und durchzusetzen.

    Bei mehrfachen Straftaten droht aber auch die strafrechtliche Verurteilung.

    Ob dieses Vorgehen, die Staatsanwaltschaften vor den Karren der Geschädigten zu spannen, um die Personaldaten für Zivilrechtsansprüche zu ermitteltn, wirtschaftlich ist oder nicht, ist eine zur Zeit stark diskutierte rechtspolitische Frage. Diese möchte ich hier nicht beantworten

    ( Das gleiche System gilt übrigens für fast alle Streitigkeiten mit Urheberrechtsverletzungen ; illegale Musikdownloads usw. )

    :winken:
     
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Bei Kapitaldelikten und anderen Offizialdlikten ja, bei diesen Dingen, eindeutig nein. Verfolgung von Kleinkriminalität muss sich wirtschaftlichen Erwägungen beugen, bzw. die Geschädigten müssen sich selbst schützen oder können ihr Produkt eben nicht mehr anbieten. Versäumnisse von gewinnorientierten Unternehmen kann man nicht dem Steuerzahler überlassen, weil die Lösung den Unternehmen zu teuer ist.

    Wenn ich ein Knöllchen bekomme, weil ich im Auto den Schlüssel stecken lasse, bin ich noch nicht mal Opfer geworden. Das dient sogar ganz allein der Prävention. Ich sehe nicht ein, warum hier mit zweierlei Mass bemessen werden soll.

    Jeder hat auch die Pflicht, Kriminalität präventiv selbst zu verhindern. Wo würden wie hinkommen, wenn niemand mehr selbst sein Eigentum schützt und die Folgen dieser Unterlassung dem Staat überlässt.
     
  4. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Volker,

    ich finde es schade das das Urheberrechtgesetz (§95a Abs.2 und 3 UrhG) bzw. Computerbetrug (§263a StGB) NICHT zu Deinen gängigen Rechtsgebieten gehört.

    Evtl. könntes Du ja dann tatsächlich eine treffende Aussage zu den Fällen machen?

    Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das man erst eine Anzeige macht, Hausdurchsuchungen anordnet, die Polizei ermitteln lässt, und die StaAn das Verfahren dann wieder einstellt (bei einem NICHT vorbestraften Täter).

    Denn dann hat Sellasie recht, und unsere Steuergelder werden für nothing verschleudert.

    Andersrum gesehen könntes Du recht haben weil es, wie beschrieben bis Dato noch keine Urteile gab, und man die Verkäufer und Käufer dieser Karten mit erhobenen Zeigenfinger wieder laufen liess.

    Allerdings hätte ich dann noch eine Frage. Kann man, wenn die Sachlage fast gleichgelagert ist, hingehen und sagen, damals wurden die Verfahren eingestellt, das "muss" auch bei neuerlichen Verfahren gegen andere Angeklagte so gemacht werden, oder kann man für die selbe Sache die damals eingestellt wurde, nach einer neueren Anzeige ein Urteil erwarten?
     
  5. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Wer sagt das ? Ausgangspunkt dürfte ja wohl eher sein, dass ich mein Eigentum ungeschützt irgendwo liegen lassen darf, ohne dass es geklaut wird.

    Im Übrigen passt Deine Argumentation nicht auf Premiere Schwarzseher,

    Jeder, der das macht, muss ja durch aktives Tun Maßnahmen unternehmen, um die Programme rechtswidrig zu empfangen. Entweder die Karten werden selber manipuliert oder einfach gekauft. Ich verstehe nicht, wie man überhaupt ernsthaft darüber draufkommen kann, hier rumdiskutieren zu wollen :eek:

    @ Doc:

    http://blog.rechtsanwalt.com/category/recht/urheberrecht/

    Es ist nunmal so, daran ist nichts zu ändern...

    Das soll jetzt nicht moralisch klingen, aber mich ****** die Schwarzseher halt eben an. Nicht mehr und nicht weniger.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2008
  6. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Na ja, Dein Link bezieht sich ja nur auf die Urheberrechte von Bild und Ton.

    Hat ja auch wieder NIX mit der hier vorliegenden Frage zu tun.

    Tja, und wenn Dich, wie viele andere auch, die Schwarzseher an******, musste gegen Premiere, Zehnder und was weis ich wie viele Hersteller von Sat-Receiver mit eingebauten Lauglotzer-Emulatoren vorgehen.

    Die Thematik ist Premiere seit Ende 2005 bekannt, und die sollen nicht sagen Sie hätten davon nichts gewusst !!!!

    Das beste ist ja, selbst die Polizei vermutet eine "undichte Stelle" bei PW die das Lauglotzen erst möglich gemacht hat.

    Hier steht PW für mich als erstes in der Pflicht, und nicht die "eingeladenen" Lauglotzer.
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Zu den Strafverfahren habe ich schon einige Pressemitteilungen gelesen. Es handelte sich wohl um die höchsten Stafen.

    Viele Fälle enden wahrscheinlich mit Strafbefehl. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden meistens je mit Vergleich enden. Dazu findet man nur Mal kein Urteil.
    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/9650/0/Erneuter_Schlag_gegen_Premiere-Schwarzseher

     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2008
  8. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Zum 2ten mal. Zeig mir die Urteile, oder zumindest den Link wo ich die finde.

    Deine blosse Aussage dazu, ist irrelevant.
     
  9. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Wieso soll ich denn suchen?
    Ich habe die Pressemitteilungen gelesen. Wenn du es brauchst, dann suche die Urteile selbst oder frage bei der Staatsanwaltschaft nach. Oder soll ich jetzt selbst bei Strafrichtern nachfragen?:rolleyes:
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Wenn du also einen 100 EUR-Schein auf den Fußweg legst, kannst du denjenigen wegen Diebstahl anzeigen, der ihn aufhebt. Ist das deine Meinung?

    Vollkommen egal. Premiere ist, wie jede andere Firma oder jeder Bürger verpflichtet, den Besitz zu schützen. Dabei ist es egal, ob jmd. bspw. im guten Glauben einen gepachten Receiver kauft oder selbst Software auf diesem installiert.

    Ich verstehe ich auch nicht, wie man so einfache gesellschaftliche Konsense, wie den selbstverantwortlichen Schutz des Eigentums, nicht verstehen will/kann. Eigentum verpflichtet eben auch zum Schutz desselben. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein... für einige offensichtlich aber ja nicht ;)