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Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Hamburg - Die Rundfunkkommission der Länder hat eine Liste vorgelegt, die künftig die Internetauftritte von ARD und ZDF regeln soll.

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  2. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Klingt doch ersteinmal nicht schlecht, damit läßt sich arbeiten. Weiter so!
     
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Roland Koch - muss man mehr sagen?
     
  4. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Was hat das mit Roland Koch zu tun.:confused: :confused:
     
  5. PaulchenP

    PaulchenP Junior Member

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Die Ministerpräsidenten müssen den Auftrag von ARD und ZDF klar definieren und die Expansion der Rundfunkanstalten ins Internet begrenzen, sonst droht das nächste EU Verfahren.

    mfg
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Wenn es dann in der Mediathek nur noch Schnipselwerk gibt, können sie die Internetpräsenz auch ganz aufgeben.
     
  7. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Darum geht es wohl auch. Da wird einiges wieder in den Archiven verschwinden und nicht genutzt werden können.
     
  8. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Der neue Vertrag ist doch ein Witz, man darf Sportschaen nur 7 Tage online stellen, wieso lässt man sie nicht immer auf abruf, dann vergammeln diese nur im ZDF bzw. ARD Archiv, ohne das ein normaler Mensch zugriff hat.

    Die ... Politiker nützen die sachen wohl nicht, sonst würden die net s nen ****** machen
     
  9. Kellerkind

    Kellerkind Wasserfall

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Die zeitliche Begrenzung ist schon ok. Ob es nun 7 Tage oder 4 Wochen sein müssen, darüber lässt sich streiten.

    Man muss auch sehen, dass die Menge sonst rasant ansteigt. Es gibt 20 Sender (die beiden Mini-Dritten mal nicht mitgerechnet.) Digitalkanäle lassen wir auch mal weg. Wenn jetzt jeder der 14 verbleibenden am Tage nur 1 Stunden frischen Kontent liefert - summiert sich dies im Jahr auf gut 5000 Stunden - allein im Fernsehen. Jahr für Jahr. Und 1 Stunde ist noch nichtmal viel. Das kann man als Zuschauer beim besten Willen nicht bewältigen. Ein solches Angebot ist schlicht sinnlos. Das wird den Privaten eines Tages nicht anders ergehen.

    Eine sinnvolle Alternative wäre ein Angebot von 1-4 Wochen und dann nimmt mans raus. Dann lieber in ein schriftliches Programmarchiv investieren, wo man sich z.B. über einen Kalender den ersten Samstag im Mai 2004 raussucht und in wenigen Sätzen nachlesen kann, worüber die Sportschau berichtet hat. Oder wo man im Eintrag von Folge 7 der Serie Türkisch für Anfänger nachlesen kann, wenn genau die Folge bisher gelaufen ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2008
  10. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: Rundfunkkommission: Regelungen für Internetauftritt von ARD und ZDF

    Naja, das einzige was es eigentlich ksotet, ist Platz auf dem Server, sonst ist es doch egal, wer würde sich den z. B. das Uefa Cup Spiel Nürnberg - AZ Alkmaar nochmals in voller Länge über die ZDf Mediathek jetzt noch anschauen, die Zahl dürte wohl pro Woche bei 1 Person höchstens liegen, somit verbraucht dies auch relativ wenig Traffic, aber wenn man unbedingt nochmal den Mintaldoppelpack anschauen will, auch ein Jahr später, dann kann man immer schön zur 87. Minute vorspuhlen und diese 3 min nochmaals anschauen, aber jetzt vergammeln die Spiele nur im ZDF bzw. ARD Archiv und da kommt eine Privatperson in der Regel ja nicht dran