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Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Realschulze, 2. Juni 2008.

  1. Realschulze

    Realschulze Junior Member

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    Hallo liebe DF-Gemeinde ;)

    So endlich meine erste eigene Wohnung in Schleswig-Holstein, tjo und schon der erste Streit vorprogrammiert.

    In der Wohnung wo ich nun wohne gibts weder Kabel noch eine Satelliten Gemeinschaftsanlage (Die Gemeinschaftsanlage zwar schon aber Stillgelegt und Abgeraucht also nicht in Betrieb)

    Der Vermieter verweist mich auf DVB-T eine Dachantenne ist installiert, funktioniert schlecht als Recht das Pro7Sat1 Bouqet iss gerade so an der Grasnarbe.

    Ich fühle mich im Recht, da DVB-T für mich keine Grundversorgung ist. Ich will also eine Satschüssel aufbauen...er weigert sich mir das zugenehmigen.

    Da frage ich mich nun bin ich im Recht? bzw habt ihr ein paar nette Paragraphen und Aktenzeigen für mich die ich ihm um die Ohren haun kann?

    Wenn Kabel liegen würde müsste ich das ja Zähneknirschend hinnehmen, das weiss ich auch.

    Gruß Dennis
     
  2. Isotrop

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    powerplay
    25.03.2005, 16:47
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=70476
     
  3. March

    March Senior Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Wie es momentan gesetzlich aussieht kann ich nicht sagen.

    Früher war es so, (das hab ich mal vor ca. 10 Jahren gehört - kann mich auch total irren) dass eine Sat-Schüssel erlaubt war, wenn kein Kabel/Sat vorhanden war und/oder wenn man einer anderen Nationalität angehört und somit auf andere Satpositionen (wie z.B. 42° E Türksat) ausweichen muss um Informationen in seiner Landessprache und über die Heimat zu erhalten.

    Eine weitere Ausnahme für deutsche Saatsbürger war, dass man eine Satschüssel für besondere Orbitalpositionen installieren darf, wenn man diese aus beruflichen Gründen angewiesen ist (Fremdsprachenkorrespondent, Dolmetscher, Auslandskorrespondent, Fremdsprachenlehrer, etc).

    Ob das stimmt bzw ob das immer noch so ist kann ich nicht sagen ...
    Das wurde mir nur erzählt!

    Vieleicht kann ein anderer User mehr dazu sagen.

    Hast du einen Balkon?
    Dann kann man ja auch versuchen ne kleine Schüssel so zu installieren, dass der Vermieter sie nicht sehen kann.
    Eine Sichtverbindung zum Satelliten ist dann natürlich Voraussetzung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2008
  4. Isotrop

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  5. Realschulze

    Realschulze Junior Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Habe leider keinen Balkon, aber sehrwohl ein Fenster richtung Süden die Antenne muß wirklich nur starr geradeaus gucken.

    Ich hab ein schönes Schreiben aufgesetzt:
    (Rechtschreibfehler noch nicht ausgemerzt und iss bisher nur nen Rohbau)
    Betreff: Genehmigung einer Satelliten Empfangsanlage
    Sehr geehrter Herr sowieso,
    hiermit bitte ich Sie nochmals Schriftlich mir den Anbau einer Digitalen Satelliten Empfangsanlage für die Orbitalposition 19,2°Ost zu erlauben.
    Da kein Multimedia Breitbandkabel in XYL anliegt, muss mir die Möglichkeit eingeräumt werden eine DIGITALE Satelliten Empfangsanlage aufzubauen.
    Der Terristische Empfangsweg per „DVB-T“ ersetzt in keiner Weise eine Ausreichende Versorgung mit Fernseh und Radio Programmen Privat wie Öffentlich Rechtlich.
    Aber auch aus der durch Art. 49 EGV (Vertrag zur Errichtung der Europäischen Gemeinschaft) geschützten passiven Dienstleistungsfreiheit besteht ein Anspruch auf ungehinderten Zugang zu frei wählbaren Informationsquellen.
    Diese umfasst auch die Freiheit der Wahl des Empfangsmittels.
    Das Versagen der Einrichtung von Empfangsmöglichkeiten für die von mir begehrten Sender ist ein Eingriff in Art 5 GG. Jeder habe ein Recht, sich über die Meinung anderer, insbesondere auch anderer Völker, durch Presse oder Nachrichtenmittel aller Art zu unterrichten.
    Für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und die demokratische Ordnung sei dies nicht minder wichtig als die Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsberichterstattung.
    Die Errichtung einer Parabolantenne sei somit grundsätzlich
    von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt.
    Ich bitte Sie also hier nochmals eindringlich ihre Entscheidung zu überdenken, im Falle einer Negativen Entscheidung ihrerseits, werde ich dennoch eine Satelliten Empfangsanlage gegen ihren Willen an der Mauer des Hauses anbringen. Ihnen steht dann Frei einen Rechtsweg einzuschlagen und die Demontage der Anlage zu erreichen.
    Da dies aber für Sie mit unnötigen Kosten und Zeitverschwendung verbunden ist, denke ich mal das eine außer gerichtliche Einigung sinnvoller erscheint.
    Zu einem Gespräch bin ich jederzeit bereit.
    Mit freundlichen Grüssen
     
  6. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Deine persönliche Ansicht zählt da aber nicht.. ;)

    Im Gegensatz der Meinung vieler hier im Forum gibt es KEIN Recht auf Satellit… (früher viel unter die Grundversorgen das ZDF, ARD und ein Drittes nur mal so zur Info...)

    Grundsätzlich kannst du nur über ein Gericht klären lassen, ob du eine Satteliten Antenne anbringen darfst oder nicht.. Alternativ gibt es eben die Möglichkeit einer nicht fest installierten Satschüssel (die aber dann auch Optisch nicht so ersichtlich sein darf, da dann wieder das Recht des Vermieters auf Optische Unversehrtheit greift…)

    Denn auch wenn es schon viele Urteile über ein FÜR Satschüssel gibt sind die IMMER nur für den einzelnen Fall gültig! Den es gibt auch genügen GEGEN Urteile… (Es wurde sogar schon einem Ausländer das Recht auf Satschüssel verweigert… )

    Also eine Schüssel hinter der Scheibe oder Balkon (wie hier im Forum schon häufige beschrieben) dürfte kein Problem sein… da nicht fest installiert und keine Wand beschädigt wird...

    Ich habe mal in einer ähnlichen Situation gelebt (auch meine erste Wohnung) da habe ich dann einfach den Kabelanschluss auf meine kosten verlegt… (ist manchmal besser als Streit mit einem Vermieter suchen…)

    Ansonsten würde ich bei so was mal eine Beratung beim örtlichen Mieterschutzbund empfehlen die kenne sich rechtlich da besser aus… (und haben auch ggf. Musteranschreiben an Vermieter… )

    Ohweier ... und wenn du gegen den Willen des Vermieters die eine Außenwand beschädigst weil du da eine Schüssel anbringst, dann mach dich mal auf eine hübsche Schadensersatzklage gefasst weil du die Hausisolierung und das Mauerwerk beschädigt hast… (und so was wird dann gerne sehr sehr teuer! Und wegnehmen musst du die dann trotzdem!)

    Der Vermieter MUSS dir gar nix...

    Dein Schreiben ist absolut nicht OK (habe selten so einen Bullschitt gelesen.. deine Argumenten (welche überhaupt?) sind nicht haltbar!) du weißt schon was der Artikel 5 Grundgesetz ist?
    Also dein Gesprächsangebot am Ende ist echt der Witz, wenn ich so ein Schreiben von dir als Vermieter bekommen würde dann sehe ich da KEIN Angebot auf eine gütliche Einigung sondern ein: ICH WILL DAS UND DU BIST BLÖD Schreiben…
    Als wenn man es mit einem Kleinen trotzigen Kind zu tun hat… :eek:

    Wenn der Vermieter dann deine Anlage von der Wand reißt, dann brauch der nur damit begründen das die nicht Sturmsicher angebracht war und Passanten gefährdet hat.. dann hat der alle Rechte der Welt auf seiner Seite (beweise dann mal das Gegenteil ;) und die kosten stellt er dir – rechtmäßig – noch in Rechnung… und der hat schneller einen Gutachter parat der DAS den bestätigt als du… ) .. auch wenn er dabei DEINE Anlage beschädigt oder kaputt gemacht hat… tja Pech gehabt...

    Ich meine, willst du wegen so as banalen wie Fernsehsendern im Dauerstreß-ärger mit deinem neuen (ersten) Vermieter liegen? Willst unbedingt Streit?

    Gehe Unbedingt (!!!!!!!!!!!!!!) zu einem Fachmann/Frau
    -> siehe Mieterverein!

    Lese dazu auch mal dieses ist zwar aus Bayern aber wird überall ähnlich sein..
    http://www.mhmmuenchen.de/mieterhelfenmietern-pic/mieterhelfenmietern-merblaetter/DVBT-Kabel-Sat.pdf

    Auszug:
    Bzw.

    das heißt, ein Gericht muss im Prinzip klären was eine notwendigen Empfangsvorrichtungen ist und wie es genau in DEINEM, und nur in deinem Fall aussieht (andere Urteile sind nicht Übertragbar).. da hier halt verschieden Rechte aufeinander prallen.. Recht haben und recht bekommen sind dann noch mal 2 paar Schuhe (und auch der Vermieter hat Rechte! und die Außenwände hast du nicht Mitangemietet!)

    Und noch zur Info DVB –T wird von vielen Richtern als ausreichende Empfangsanlage angesehen.. nur mal so zur Info.. :rolleyes:

    BESONDERS der in dem Link enthalten Musterbrief (letzte Seite) und das mit den Kosten solltest du mal lesen (der Musterbrief klingt nämlich wesentlich freundlicher als deiner! Und auf Freundlichkeit kommt es hier an wenn du den Schritt zum Gericht vermeiden willst!)

    Willkommen in deine 1. Wohnung Willkommen im Leben….
    :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2008
  7. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Wer hat denn den Brief geschrieben? Dein 13jähriger Bruder?

    Ich würde mich auch gar nicht lange mit Deinem Vermieter unterhalten, den Brief würde ich auf keinen Fall abschicken. Wenn eine SAT Schüssel für Dich ein Stück Lebensqualität ist welches für Dich eine größere Rolle spielt, richte Dich gar nicht erst lange ein sondern such Dir eine neue Wohnung mit SAT Anlange oder Südsüdost Balkon. Handeln, nicht meckern.

    Aus der Sicht des Vermieters sieht es vermutlich folgendermassen aus: Es gibt nicht wenige Leute die sich standhaft weigern sich mit Technik auseinanderzusetzen und das ist eher normal als die Ausnahme. Fies gesagt: 'Solange Dein Vermieter Samstags den blauen Bock sehen kann besteht für ihn kein Handlungsbedarf. Auf der Fernbedienung gibt es Tasten für genau neun Programme und das sind schon viel zu viel, denn drei reichen eigentlich.'

    Bist Du auf das Dach angewiesen und willst da wohnen bleiben schreibe auf keinen Fall den Brief sondern geh los und fang an zu verhandeln. Da das Deine erste Wohnng ist, bist Du vermutlich etwas jünger und hast das mit dem Verhandeln noch nicht so ganz kapiert. Verhandeln bedeutet nicht betteln, man droht nicht beim verhandeln und bleibt bist zum Schluß freundlich auch wenn man nicht kriegt was man gerne möchte.

    Die Verhandlung könnte folgermassen aussehen: Da eine Altanlage besteht, existieren Mast und Kabel. Die Anlage wurde vermutlich deswegen still gelegt weil der Vermieter die Anlage nicht weiter warten wollte, denn das bedeutet Kosten. Frag ihn doch einfach ob Du die Anlage selbst wieder in Stand setzen kannst in dem Du ein neues LNB anbaust und den alten analogen Verteiler überbrückst. Das mit dem Verteiler würde ich gar nicht erzählen, das ist zu kompliziert. Die Schüssel muß vermutlich nicht einmal neu justiert werden und die 'alten' Kabel werden es vermutlich auch noch tun. Wenn Du es ehrlich meinst und Kabel akzeptieren würdest, würdest Du auch einen Antennentechniker akzeptieren der die Anlage wieder flottmacht. Der Vermieter wird nicht allzuviel Ahnung von der Materie haben, deswegen wird er Dich vermutlich weder an die Anlage noch auf das Dach lassen weil ja etwas kaputt gehen könnte.

    Ich würde ausziehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2008
  8. Beobachter7

    Beobachter7 Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Was steht einer Reaktivierung der SAT-Gemeinschaftsanlage entgegen?
     
  9. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Abgesehen davon, dass ein deutscher Staatsbürger in normaler beruflicher Position (in dem keine Fremdsprachenkenntnisse etc. benötigt werden...) sich theoretisch mit DVB-T zufrieden geben muss (zumal die privaten doch verfügbar sind), würde ich auch mit dem Vermieter verhandeln. Die Gemeinschaftsanlage ist dafür ein Ansatz, eine weitere Antenne - wenn überhaupt - nur als nicht stationäre Einrichtung realisierbar, d.h. z.B. Montage einer kleinen Antenne mit Saugfuß. Das Bauwerk darf nicht beschädigt werden. So wichtig ist auch Art. 5 GG nicht. wie Du meinst und als Universalartikel ist er auch untauglich. Da könnte ja jeder auch gleich einen Lustmord mit dem Art 5 GG begründen. ;)
     
  10. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Satrecht - Juni 2008

    Liebe Community,

    erst mal vielen Dank an Realschulze, der uns einen interessanten Fall geschildert und uns damit vergnüglichen Lesespass bereitet hat. [​IMG]

    In verschiedenen anderen Threads und Postings habe ich geschrieben, dass es für solche Fälle eine goldene Grundregel gibt:

    <Step One>

    Am Anfang steht immer die Beschäftigung mit dem Programmangebot der örtlichen Kabel-Anlage: Reicht mir das - oder reicht mir das nicht?

    Leider hat Realschulze zu diesem Thema noch gar nichts gesagt. Wer ist der örtliche Kabelanbieter? Wie weit ist der nächste Kabelanschluss entfernt? Gibt es vielleicht schon einen fertigen Hausübergabepunkt im Keller des Wohngebäudes? Was würde es kosten, das Haus an das KDG-Kabel anzuschliessen? Wer zahlt das?

    Hier haben wir die besondere Situation, dass der Ist-Zustand (= DVB-T) meilenweit hinter dem Kabelanschluss hinterher hinkt. [​IMG]

    Trotzdem können wir mit dem zweiten Schritt weitermachen:

    <Step Two>

    Meine persönliche Mehrwerts-Analyse. [​IMG]

    Ich betrachte mir den Unterschied zwischen dem Ist-Zustand (hier DVB-T) und dem, was theoretisch möglich wäre (Sat und Kabel) und berechne für mich persönlich den Mehrwert.

    Hier muss man - wie man in Westfalen sagt - "Butter bei die Fische" machen.

    Was will ich sehen?

    Der Mensch ist grundsätzlich in der Auswahl seiner Entscheidungen frei. Hier gibt es keinen Richtervorbehalt. Die früher statt gehabte Einschränkung auf einzelne Berufsgruppen ist blanker Unsinn - wie auch das Landgericht Berlin eingesehen hat. [​IMG]

    Wir kommen jetzt zum dritten Schritt:

    <Step Three>

    Umsetzung in die Praxis.

    Hier erfinde ich eine schöne Geschichte, warum der in Schritt zwei berechnete Mehrwert für mich persönlich wichtig ist. Dabei muss man aufpassen, dass man sich nicht verheddert und keine Eigentore schiesst. [​IMG]

    Am besten hält man sich Wort für Wort an den Gesetzestext und die gängige BGB-Kommentierung:

    Man schreibt einen kurzen Text, warum die zusätzlichen Fernseh- und Hörfunk-Programme geeignet sind, mir das Leben in meiner Mietwohnung ERHEBLICH ANGENEHMER zu machen.

    Darauf kommt es an: Warum macht mir die Teilhabe an der neuen, digitalen Medienlandschaft mein Leben "erheblich angenehmer" ???

    Im vorliegenden Fall ist die Sache kristall klar zu beantworten - da gibt es zwei "Totschlagargumente", mit denen man jede Diskussion im Keim ersticken kann und auf jeden Fall als Sieger nach Hause geht:

    3.1. Pay-TV
    3.2. High Definition


    Zu 3.1: Man kann ja seinem Vermieter erzählen, dass man Fan von diesem oder jenem Fussball-Verein ist - und ganz unbedingt alle Spiele dieses Vereins sehen muss. [​IMG]

    Ab zu Media-Markt: Bis 23.6.2008 gibt es dort das superbillige Premiere-Abo. Zitat der inzwischen gesperrten Neffen von Onkel Dagobert: "Billiger wird's nicht mehr."

    Es liegt völlig auf der Hand, dass der Zugang zu exclusivem Pay-TV Content geeignet ist, mir das Leben in meiner Wohnung erheblich angenehmer zu machen.

    Ich habe einen Anspruch darauf, Premiere in meiner Wohnung sehen zu dürfen.

    Nadine hat ein langes Posting geschrieben: Hallo Nadine - vieles von dem, was Du schreibst, ist Unsinn. Selbstverständlich habe ich einen Rechtsanspruch darauf, in meiner Wohnung zeitgemässe und ortsübliche Pay-TV Angebote nutzen zu dürfen.

    Dein Verweis auf irgendwelche bayerischen Musterbriefe ist irrelevant, weil es nun mal im Gesetz so drin steht.

    § 242 BGB - Treu und Glauben - ist ein Grundsatz, der überall in Deutschland gilt und die ganze Rechtsprechung durchzieht. Für das Mietrecht heisst die allgemein anerkannte Kommentierung:

    Der Vermieter darf mir nicht ohne triftigen Grund Dinge versagen, die geeignet sind, mir das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer zu machen und durch die die Mietsache nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

    Das ist die "Verkehrssitte", auf die im Gesetzestext Bezug genommen wird.

    [​IMG]

    Genauso klar ist es, dass auch der Zugang zu HDTV-Programmen diese Spielregel erfüllt.

    Da es weder Pay-TV noch HDTV über DVB-T gibt, hat jeder Vermieter, der sich allein auf DVB-T zurückziehen will, von vorne herein ganz und gar verloren. [​IMG]

    [​IMG]

    Wer sagt: "Bei mir gibt es nur DVB-T - mehr mache ich nicht" - der hat im Sinne von § 242 BGB und Artikel 5 Grundgesetz einfach keine Chance.

    Chab 12345 schrieb:
    Das stimmt nicht. Das ist falsch - aus den vorgenannten Gründen.

    Nadines Spekulationen über einen möglichen Schadensersatz sind auch mit Vorsicht zu geniessen: Wenn der Fussball-Fan unbedingt die Spiele seines Vereins sehen muss und die Saison anfängt - und wenn vorher ordnungsgemäss mit dem Vermieter verhandelt wurde, aber diese Verhandlungen - aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat - gescheitert sind, dann ist "Selbsthilfe" zumindest nicht grob vertragswidrig.

    Dazu hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine in Eigeninitiave aufgebaute Antenne stehen bleiben darf, wenn der Vermieter verpflichtet gewesen wäre, die Genehmigung zu erteilen.

    Das ist jetzt nicht irgend ein bayerisches Amtsgericht, sondern die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.

    Der Brief, den Realschulze als "Rohbau"-Version entworfen hat, gehört trotzdem in die Tonne - oder in eine Karnevalsschrift.

    Die erste Hälfte war ja noch einigermassen richtig. Aber dann das hier:
    Da freut sich jeder Rechtsanwalt und denkt: "Das Geld liegt auf der Strasse". [​IMG]

    Dieses Vorgehen könnte unseren Forums-Kollegen mehrere tausend Euro kosten, denn das hat mit ordnungsgemässer Verhandlung nichts mehr zu tun.

    Richtig ist:

    Roß und Reiter nennen - Butter bei die Fische machen - dem Vermieter einen Brief schreiben und begründen, warum die jetzige Empfangssituation unzureichend ist und was konkret anders werden soll: Was will ich sehen? Warum ist das geeignet, mir das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer zu machen?

    Auf jeden Fall eine Frist setzen, innerhalb derer der Vermieter seine Zustimmung erklären soll. Weitere rechtliche Schritte androhen, falls diese Frist ergebnislos verstreicht. Innerhalb dieser Frist herrscht - wie bei den Gewerkschaften - "Friedenspflicht": Es werden keine Löcher gebohrt und keine baulichen Veränderungen am Wohnobjekt vorgenommen.

    Mobile, ortsveränderliche Antennen, die eben gerade keine baulichen Veränderungen darstellen, kann man natürlich auch während der Friedenspflicht "vorübergehend" aufstellen.

    Wer diesen Beitrag bis jetzt gelesen hat und meine sonstigen Postings kennt, wird natürlich eins gemerkt haben:

    Im vorliegenden Fall besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine eigene Parabolantenne aufstellen zu dürfen. Der Rechtsanspruch bezieht sich darauf, die in "Step Three" genannten Fernseh-Programme sehen zu dürfen. [​IMG]

    Das muss der Vermieter ermöglichen. Wie er das macht - welche Mittel er wählt - darin ist der Vermieter weitgehend frei bzw. er hat einen grossen Ermessenspielraum.

    Beispiel: Ich will BBC HD sehen, weil dies zur Stunde das beste kostenlose HDTV-Programm ist, dass ich technisch empfangen kann.

    Dann muss der Vermieter mir einen Weg vorschlagen, wie die ZF-Signale von Astra 2D Low Band Vertical in meine Wohnung gelangen. Eine Gemeinschaftsantenne auf dem Dach ist für diese Zwecke hervorragend geeignet. Wenn ich der einzige Mieter bin, der dieses Spielzeug haben will, darf ich es komplett bezahlen. [​IMG]

    Anderes Beispiel: Ich will Premiere sehen. Hier reicht es völlig aus, wenn der Vermieter mir den Anschluss an das Unitymedia- oder KDG-Kabel ermöglicht. Eine Satelliten-Antenne ist nicht erforderlich.

    Wenn ich absolut sicher bin, dass die Wohnung nicht ans Kabel angeschlossen werden kann, dann kann ich pokern.

    Ach, soo gerne hätte ich das schöne Kabel, aber leider geht das nicht. Na gut, ich bin kompromissbereit und nehme auch mit einer zweitklassigen Satelliten-Antenne vorlieb.

    [​IMG]