1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von hf40, 14. Mai 2008.

  1. hf40

    hf40 Junior Member

    Registriert seit:
    19. Juni 2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    Hallo,

    in Bad Salzuflen wird schon ausgebaut, vielleicht bald bei mir in Bad Oeynhausen?
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, Kabel wird über den Vermieter abgerechnet. Bei einer Modernisierung: muß der Vermieter was umrüsten? Oder die Mieter? Oder könnte ich z.B. alleine das neue Angebot nutzen? Wie würde dann die Abrechnung eines PLAY-Angebots aussehen? Direkt komplett alles an UM? Oder der Differenzbetrag an UM?
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

    Registriert seit:
    15. September 2007
    Beiträge:
    31.647
    Zustimmungen:
    3.244
    Punkte für Erfolge:
    223
    Technisches Equipment:
    Magenta One und Magenta TV Stick
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    ;)
    Die Grundgebühr wird über die Miete weiterhin abgerechnet. Die 30 Euro Triple Play zahlst Du an UM!:winken:
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.202
    Zustimmungen:
    3.029
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    @hf40

    ... die Modernisierung der Hausverteilanlage ist Sache des Vermieters. Wenn du ein play-Angebot nutzen möchtest, kann der Vermieter einen Gestattungsvertrag mit Unitymedia abschliessen, der es Unitymedia dann erlaubt, die für die Nutzung des Play-Angebotes erforderlichen Änderung in der Hausverteilung vorzunehmen. Im Normalfall fallen dabei für den Vermieter und auch für dich keine Zusatzkosten an ...
     
  4. hf40

    hf40 Junior Member

    Registriert seit:
    19. Juni 2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    @mischobo

    ist dir auch bekannt, ob der Vermieter eine hierfür erforderliche Änderung der Hausanlage gestatten muß? Grundversorgung ist ja gewährleistet. Ansonsten wohnen nämlich reichlich Rentner bei uns, die brauchen bestimmt kein 3Play.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.202
    Zustimmungen:
    3.029
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet Änderungen in der Hausverteilanlage durch Unitymedia zu gestatten. Aber aus welchem Grund sollte er die Gestattung verweigern ? Immerhin wird die Hausverteilanlage auf den neuesten Stand gebracht, ohne das er dafür etwas zahlen müsste ...
     
  6. hf40

    hf40 Junior Member

    Registriert seit:
    19. Juni 2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    @mischobo

    der Vermieter ist die Verwaltungsgesellschaft eines bekannten Küchenherstellers, der in Insolvenz ist.
    Die haben wohl gerade andere Sorgen, sind auch umgezogen und das Geld kommt jetzt nur durch die Miete rein. Besonders investiert wird nicht und der Hausmeisterdienst lässt nach...
     
  7. paul71

    paul71 Board Ikone

    Registriert seit:
    23. Mai 2005
    Beiträge:
    4.508
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    Ausserdem wird die UM wohl kaum voellig umsonst das Hausnetz "auf den neuesten Stand bringen"...
     
  8. NURadio

    NURadio Gold Member

    Registriert seit:
    25. Oktober 2006
    Beiträge:
    1.348
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: UM-Ausbau: muß Vermieter was machen?

    Es kommt darauf an, was in deinem Mietvertrag bzgl. Kabelanschluss vermerkt ist. Wenn da z.B. "Breitbandkabelanschluss" steht, muss der Vermieter auch für die dafür notwendige Infrastruktur sorgen, über die du Leistungen beziehen möchtest. Juristisch, wie auch aus Sicht der Vermieter wird der Kabelanschluss auch als Modernisierung und Wohnwertverbesserung angesehen. Vor allem wird diese Einschätzung herangezogen, um das Anbringen von Satellitenschüsseln zu untersagen. Demzufolge greift der Verweis auf eine vorhandene Grundversorgung auch zu kurz...