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Steuerbeschei 2007

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mr. Moose, 9. Mai 2008.

  1. Mr. Moose

    Mr. Moose Platin Member

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    So, nun ist der Steuerbescheid 2007 eingetrudelt und ich werde aufgefordert sowohl eine Nachzahlung und Vorauszahlung für 2008 zu machen.

    In dem Bescheid steht drin, dass dieser selbst vorläufig ist hinsichtlich der offenen Streit-Punkte Pendlerpauschale.

    Heißt das, dass der Steuerbescheid nur als Info dient, und ich nichts weiter machen muss, oder muss ich die Vorauszahlung bzw. auch die Nachzahlung tatsächlich nun überweisen und darauf hoffen, dass ich Ende des Jahres eine Rückerstattung bekomme?

    Widerspruch/Einspruch müsste ich nicht einlegen, weil der Bescheid ja nur vorläufig ist hinsichtlich der "Pendlerpauschale".

    Kann jemand weiterhelfen?

    Das wäre jetzt das erste Mal, dass ich mal kein Geld zurückbekomme, sondern zahlen muss. Eine Nachzahlung passt mir demnach momentan verständlicherweise gar nicht.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Steuerbeschei 2007


    Auf jeden Fall fristgerechter Widerspruch erforderlich, sowie Anruf beim Finanzamt wegen der weiteren Vorgehensweise. Ich habe die Erfahrung gemacht, das da auch Menschen sitzen und die ganz nett sein können.
     
  3. Sedonion

    Sedonion Senior Member

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    AW: Steuerbeschei 2007

    Auf jeden Fall Einspruch einlegen.
    Solltest Du nach der alten Pendlerregelung etwas wiederbekommen, kannst Du das im Einspruch einfordern.
    Die Finanzämter sind angewiesen, bei Einsprüchen das Geld erstmal auszuzahlen. Sollte der Bundesgerichtshof widererwarten die aktuelle Situation für konform halten, musst Du das Geld zinslos zurück zahlen.
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Steuerbeschei 2007

    nein. in dem fall fallen ca. 6% p.a. zinsen an ab dem zeitpunkt der rückzahlung.
     
  5. Mr. Moose

    Mr. Moose Platin Member

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    AW: Steuerbeschei 2007

    Aber im Bescheid steht eindeutig, dass ich bzgl. der Pendlerpauschale kein Einspruch/Widerspruch einlegen muss, da dies bereits "als vorläufig berücksichtigt ist" .

    Meine Frage zielte auf was ganz anderes ab, nämlich:

    Muss ich die Nachzahlung definitiv überweisen, oder ist der Steuerbeischeid nur eine Information, was ich nachzahlen "müsste", wenn er nicht vorläufig wäre?
     
  6. MarkusP

    MarkusP Senior Member

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    AW: Steuerbeschei 2007

    Du musst diese Nachzahlung definitv überweisen, denn nicht einmal ein Einspruch befreit dich von der Pflicht, die Nachzahlung zu leisten. Wenn du die Nachzahlung nicht zahlen möchtest, musst du zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. In den Antrag musst du begründen, warum du die Nachzahlung ungerechtfertigt siehst und diese vorerst nicht bezahlen möchtest. Beachte aber, dass nur für den Unterschiedsbetrag, der sich ergibt, wenn du die Pendlerpauschale ab den 1. Kilometer kriegen würdest, AdV gewährt wird. Wenn du trotz der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer z.B. 1.000,- € nachbezahlen müsstest, musst du diesen Betrag trotz AdV bezahlen. Für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hast du genauso wie beim Einspruch 1 Monat Zeit zur Abgabe. Bitte pünktlich abgeben, da ansonsten Säumniszuschläge anfallen. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.