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Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Mai 2008.

  1. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Hallo? was da abgeht ist ein zivilrechtlicher Bagatellfall, und keine Verfolgung von Terroristen!

    Es geht hier lediglich um einen Verstoss gegen § 106 UrhG, sonst nichts.

    Sowas zieht bestenfals eine Hausdurchsuchung nach sich um Beweismittel zu sichern. Aber da Zehnder nun vorgewarnt ist, dürfte selbst die, fruchtlos verlaufen.
     
  2. Hans-Meier

    Hans-Meier Junior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Das ist nicht ganz richtig. Zum Zeitpunkt des Kaufes wird der Receiver Eigentum des EC-K-Käufers. Was der danach damit macht, ist was anderes.

    Das stimmt. Es wird wohl kein Endkunde verfolgt werden, es sei denn Premiere erstattet eine Strafanzeige. Aber ob und wie dann ermittelt wird, obliegt der Staatsanwaltschaft. Nichts desto trotz ist die Ermittlung eines Käufers sehr einfach. Und nur darum ging es hier.

    Die Hausdurchsuchung wird schon fruchten. Zehnder kann nicht mal so einfach Belege verschwinden lassen. Das hätte sehr weitgreifende bilanzrechtliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

    Sollten die Ihre Unterlagen verschwinden lassen, können die den Laden auch direkt zumachen.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Autsch.
     
  4. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ja und?

    Dann sind wir wieder da wo wir vor 3 Jahren schon mal waren als die erste Kartenaktion gegen Cerebo-Karten-Verkäufer lief.

    Die Verkäufer wurden auch zur Herausgabe von Kundendaten gezwungen, und was ist bis heute passiert, NICHTS!

    Der weitere Verkauf wurde gegen "Androhung" einer hohe Geldstrafe eingestellt und das war es.

    Weder ein Verkäufer noch ein Käufer wurden dannach noch rechtlich verfolgt, geschweige verurteilt.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2008
  5. Hans-Meier

    Hans-Meier Junior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver


    Und das ist das Problem. Die sollten mal Nägel mit Köpfen machen und das mal voll bis zu einem strafrechtlichen Urteil durchziehen.

    So ist das alles halbseidenes Gewäsch...
     
  6. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Eben,

    aber wie von mir schon beschrieben. Den Hamburger Richter hat Premiere im Sack, aber wie wird ein anderer Richter entscheiden wenn es darum geht ob es strafbar ist, die Karten/Receiver zu verkaufen, mit denen man im "Rohzustand" nichts anfangen kann?

    Welcher Richter unterschreibt tausende Durchsuchungsbefehle nur um einen popeligen Receiver sicher zu stellen, zumal da mit Sicherheit auch Receiver bei sein werden die im original Zustand sind.

    Denn nicht jeder Käufer dieser "Baumarktreceiver" ist auch gleich ein potenzieler "Lauglotzer"....

    Und mir kann einer sagen was er will, selbst wenn man bei einer alten OMA einen gepatchten Receiver findet, muss erst noch der Beweis erbracht werden, das die Oma das Ding auch selber gepatcht hat.

    Wer geht schon im Laden hin und prüft ob das Ding was macht, was es eigentlich nicht darf?

    Ne, das wird nix. Premiere brüllt nur mal wieder laut, und sonst nix.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2008
  7. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Dann schreibe ich etwas genauer:
    Auch Polizeischüler wissen, dass der EC-Karten-Käufer nicht zwangsläufig auch der spätere Eigentümer des Receivers sein muss!

    Hier greift wohl eher der § 265a, erschleichen von Leistungen.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Noch einer, der den Unsinn bemerkt hat... ;)

    Um genau zu sein: Es gibt ein eigenes Gesetz, das genau diesen Tatbestand umfasst -- das Zugangskontrolldiensteschutzgesetz.

    Danach handelt jeder strafbar, der Umgehungseinrichtungen für zugangsgeschützte Dienste zu gewerbsmäßigen Zwecken herstellt, einführt oder verbreitet.

    Der Besitz einer solchen Gerätschaft ist hingegen nur eine Ordnungswidrigkeit.
     
  9. Hans-Meier

    Hans-Meier Junior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Jepp, aber eine evtl. teure Ordnungswidrigkeit. Bis zu 50.000 €:eek:
     
  10. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ja dann hat der Richter bei einer mir bekannten Fa. in Köln einen falschen Paragraphen in den Durchsuchungsbeschluss geschrieben.

    Denn da steht: wegen des Verdachts des Verstoss gegen das Urhebergesetz zu vollstrecken, § 106 UrhG ....

    Aber OK, die Sache ist nun schon 1,5 Jahre her, und auch hier gab es bis heute keine Anklage.