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Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Mai 2008.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Jo, frage mich auch, warum du es dir so einfach machst.

    Hier war nie die Rede davon, dass Endkunden angezeigt oder bestraft werden sollen, wenn sie solch ein Gerät zu Hause haben. Dafür ist die Beweisführung zu schwierig. Wenn man allerdings bei jemandem einen Receiver findet, der einen gültigen Key eingegeben hat, dann wäre das denkbar. Aber auch hier kannst du nicht nachweisen, wer die Zahlen eingetippt hat.

    Außerdem ist hier eine Verfügung gegen den Hersteller bzw. gegen den Importeur ergangen, der diese Kisten in Umlauf gebracht hat -- nicht gegen die Endkunden.

    Allerdings kann man auch die beim Kunden befindlichen Geräten beschlagnahmen lassen -- dann müsste der Händler dem Kunden entsprechend Schadensersatz leisten.

    Die erlassene Verfügung soll letztlich auch eine Signalwirkung haben: Jeder, der solche Geräte vertreibt, muss mit rechtlichen Schritten rechnen.

    Gag
     
  2. Hans-Meier

    Hans-Meier Junior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Doch, so einfach ist das. Im Falle der Oma dann eben leider auch.

    Kaufst du, auch unwissend, gestohlene Ware und es wird dir nachgewiesen, wirst du in die Haftung genommen.

    Da interessiert es keinen, ob du was davon wusstes oder nicht.

    Ich persönlich finde es gut, dass Premiere mit aller Macht vorgeht.
    Es wird Zeit, dass einige Leute mal wieder so was wie ein Rechtsbewusstesein an den Tag legen.

    Wenn ich über nen Wochenmarkt gehe, nehme ich mir ja uch nicht einfach was von den Ständen im Vorbeigehen nur weil es so einfach ist.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ist hier nicht vergleichbar. Wenn du unwissend Hehlerware kaufst, dann machst du dich nicht strafbar, musst diese Ware allerdings rausrücken. Den dir dadurch entstandene Schaden musst du dir dann auf dem Rechtsweg von dem Händler erstatten lassen.

    Kaufst du wissentlich Hehlerware, machst du dich obendrein noch selber strafbar.

    Bei den Receivern handelt es sich aber nicht um geklaute Geräte, sondern eben "nur" um Geräte, mit denen sich illegal Premiere empfangen lässt.
    Wie bereits geschrieben: Auch hier wäre es denkbar, die bereits verkauften Geräte beschlagnahmen zu lassen. Der Händler wäre dann der "Oma" gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn diese unwissentlich einen Hacker-Receiver gekauft hat.

    Gag
     
  4. frankie292

    frankie292 Guest

    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    @Gag Natürlich kannst du moralinsauer argumentieren, nur sollte man sich auch wenig mit den Realitäten auseinander setzen. Und die sind nun mal: Premiere schwarzsehen ist wie keine GEZ zahlen oder bei Rot über die Ampel gehen im Bewusstsein der Öffentlichkeit. Und dass du daraus einen Milliardendiebstahl machen willst ändert nichts am allgemeinen Bewusstein. Bei solchen Dingen gibt es nun einmal die allgemeine Gesetzlage, die du rauskehrst und das Empfinden der Bevölkerung.
    Ich wiederhole es nochmal, eine Verschlüsselung wäre unnötig, wenn denn die Kunden denn alle so ehrlich werden, sind sie aber nicht, deshalb Verschlüsselung. Und wenn Premiere durchgerostete Schlösser benutzt, dann hat das eben Konsequenzen. Wenn sie auf erste Roststellen nicht reagieren und dem Durchrostungsprozess tatenlos zusehen, dann hält sich mein Bedauern in sehr engen Grenzen.
     
  5. Hans-Meier

    Hans-Meier Junior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Nun gut ist tatsächlich was komplizierter, als Äpfel vom Stand klauen ;)

    Bei der Oma könnte man davon ausgehen, dass sie in gutem Glauben gekauft hat. Somit wird sie, soweit ich weiß, nicht strafrechtlich belangt. Zivilrechtlich kann das aber auch anders aussehen.

    Wird dem Hersteller nachgewiesen, dass man mit seinen Geräten illegal ein Programm empfangen kann, wird dieser voll haftbar sein. Sowohl straf-, als auch zivilrechtlich. Für einen zivilrechtlichen Antrag wird es dann auch bestimmt interessant sein, wieviele Kunden illegal das Programm sehen konnten und wie hoch somit der wirtschaftliche Schaden zu beziffern ist.

    Auch wichtig wird sein, wie hoch der zu treibende Aufwand ist, um so eine Box zum Empfang von Premiere zu nutzen.
    Kann das jedes Kind innerhalb von 3 Sekunden ist es anders zu bewerten, als wenn ein IT-Experte 3 Tage dafür braucht.

    Trotzdem hoffe ich, dass möglichst viele (Hersteller, Importeure, Händler...) belangt werden können.

    HM:winken:
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Muss der Geschädigte es deshalb tolerieren?
    Habe ich nie behauptet, also bitte keine polemischen Unterstellungen.
    Und das "Empfinden" geht also über das Recht?
    Das "Schloss" ist nicht "durchgerostet", sondern vorsätzlich und mutwillig aufgebrochen worden.

    Ich finde deine Auffassung echt klasse. Also wenn jemand bei dir daheim einbricht, dann ist das völlig okay, denn dann bist du ja selbst schuld, dass es dem Einbrecher ja gelungen ist.

    Und wenn dann noch jemand Einbruchswerkzeuge vertickt, dann ist das auch alles völlig okay. Schuld sind ja all dienenigen, die ihr Eigentum "unzureichend" schützen.

    :rolleyes:

    Gag
     
  7. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Das ist die Frage in diesem Thread. Bis jetzt sehe ich nur eine Pressemeldung von Premiere, die über eine einstweilige Verfügung jubelt, Zehnder untersagt zu haben, Receiver mit Emu zu vertreiben.

    Zehnder bestreitet lt. DF, Receiver mit Emu vertrieben zu haben.

    So bleibt einem nichts anderes übrig, als den Sessel zurecht zu rücken, frisches Popkorn bereitzustellen und das Theater zu geniessen.

    Jubel-Seger hätte die Gelegenheit gleich beim Schopf packen sollen, die Bezeichnung des/der Zehnder-Geräte mit Emu, die Zehner nicht verkauft haben will, zu nennen, damit der in die Irre geleitete potentielle Premierekunde schnellst- und brutalstmöglich Reue zeigen und den Zehnder-Receiver mit Emu zurückgeben kann.


    Golphi
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Moment. Ich habe mit keiner Silbe gesagt das ich das Knacken von Premiere billige. Darum gehts mir nicht. Dennoch leben wir nun mal nicht in einer heilen Welt. Deshalb ist jeder verpflichtet auch sein Eigentum entsprechend zu schützen und es den Dieben nicht noch bewusst einfach zu machen.
    Genau das berücksichtigen auch Versicherungen.

    Premiere hat hier große Versäumnisse hingenommen.
    Bei anderen PAY-TV-Anbietern ist es üblich regelmäßig in Intervallen neue Karten auszugeben. Z.B.
    Aus meiner Sicht sollte in der Tat derjenige der z.B. sein Handy oder die Handtasche im Wagen hinterlässt vor allem sich selbst hinterfragen ob er nicht damit hätte rechnen können das ein Verbrecher zuschlägt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2008
  9. DocHoliday1

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ganz genau!

    Und die "Sache" geht ja nun schon seit 3 Jahren so, und es soll mir keiner erzählen Premiere hätte nichts von dem "Lochfrass" in Ihrem System gewusst.

    Allerdings muss man dazu auch sagen das Premiere es NIE weiter als einstweilige Verfügungen geschafft hat. Urteile gbt es keine.

    Die Händler wurden damals auch nur unter Strafe des Weiterverkauf´s der Karten abgemahnt.

    Auch hier wurde NIE ein Urteil gefällt...es gab immer nur "einstweilige Verfügungen" ohne weitere Strafverfolgung.
     
  10. frankie292

    frankie292 Guest

    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Natürlich ist die Premiere Verschlüsselung mit einem durchgerosteten Schloss zu vergleichen, sonst wäre ein regelmäßiger Kartentausch gar nicht erforderlich. Aber nun gut in diesem Fall besteht ja der Verdacht, dass der Hauptanteilseigner des Klägers selbst dem Durchrostungsprozess nachgeholfen haben könnte.
    Und auch das ewige Wiederholen der gleichen Leier ändert nichts daran, dass Premiere Schwarzsehen in der Bevölkerung nicht als ein großes Verbrechen angesehen wird. Und damit muss Premiere und auch Gag leben trotz knallharter Publikationen. ;)