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Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Mai 2008.

  1. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    @ukroll
    Hast Du den Artikel nicht geslesen?

     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ich kann die Pistole auch als Türstopper, Deko-Objekt oder Blumenvase verwenden.
    Mit dem subtilen Unterschied, dass es FTA-Receiver gibt, bei denen du patchen kannst, wie du willst, und sie dennoch niemals dazu bekommen wirst, irgendwas illegal zu dekodieren.

    Da frage ich mich schon, warum man FTA-Receiver mit Dekoder herstellt und vertreibt, obwohl sie doch gar keinen Dekoder benötigen.

    Siehe oben: Es gibt praktischere Türstopper, Deko-Objekte und Blumenvasen, die sich eben nicht mit einem Handgriff in eine gefährliche Schusswaffe verwandeln lassen.

    Die lassen sich nicht zu Schusswaffen umfunktionieren, weil ihnen die entsprechenden Voraussetzungen fehlen.
    Aber du kannst auch gerne deinem Kind eine echte 357er in die Hand drücken. Ohne Munition ist sie ja abolut harmlos.
    Interessanterweise sind Atrappen seit kurzem auch verboten -- eben weil man nicht erkennen kann, ob sie echt sind oder nicht und daher eben als Drohmittel bei Straftaten eingesetzt werden.
    Überhaupt nicht.
    Nach deiner polemischen Logik müsste man dann auch Nylonstrumpfhosen verbieten... :rolleyes:
    Aber warum braucht man dafür einen Waffenschein, wenn die Pistole ohne Munition doch völlig harmlos ist???? Verrate mir das!

    Gag
     
  3. meteorman

    meteorman Senior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Das was du hier loslässt hat weder Hand noch Fuss.
    Einfach nur gesabel.

    meteorman
     
  4. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Uii, eine gewagte Behauptung. Du bekommst wohl in den nächsten Tagen tausend Euro teure Abmahnung in den Briefkasten hineingeflattert, wenn ein Zehnder-Mitarbeiter hier mitliest.
     
  5. tetrahedron2001

    tetrahedron2001 Junior Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Danke...

    Anscheinend haben weder BurnStar noch ukroll96 das Urteil gelesen...
    Aus dem Urteil geht doch klar hervor, dass das so gewesen sein muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2008
  6. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Auch Du solltest den Artikel lesen! Die einstweilige Verfügung richtet sich nur gegen Receiver, die einen EMU an Bord haben.
     
  7. linux-tv

    linux-tv Gold Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Premiere ist doch an den gepatchten Receivern selbst schuld.
    Hätten die nicht vor einigen Jahren selber Millionen patchbarer Receiver verkauft, würde es sowas wahrscheinlich nicht geben.
    Und da Einspielen eines Emus in die Dbox2 dauert nicht mal 1 Minute. Und das geht sogar ohne Serielle Schnittstelle. :)

    Wenn ich das richtig sehe, bekommen alle auf NDS update-fähigen Premiere-Receiver auch einen Emu eingebaut. Schließlich läuft das Programm dann auch erstmal ohne Karte. Dann sollten sie sich am besten selber anzeigen.
     
  8. BurnStar

    BurnStar Board Ikone

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver


    Doch habe ich, aber Premiere dreht sich eh immer alles so hin wie sie es gerade brauchen. Und ich kann die versichern das diese Receiver ab Werk nix an Board haben, sie müssem gepatcht werden.
     
  9. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Was hier wieder alles für Weisheiten verbreitet werden...
    Ein bisschen sollte man sich vielleicht rechtlich kundig machen.

    Es geht in solchen Urteilen natürlich nur um Receiver, die schon vorbereitet sind.
    Das heißt, man kann eine Pin eingeben um in ein EMU-Menü zu kommen (wie TheGood schon schrieb),
    oder ein offener EMU ohne Keys ist in der Software enthalten.

    Es geht natürlich nicht um Receiver, die prinzipiell updatebar sind! (das sind 99 Prozent aller Geräte)
    Denkt einfach mal logisch nach...

    Aber selbst Software mit EMU ohne Keys, und ähnliche Sachen, waren in der Vergangenheit juristisch umstritten.
    Das Landgericht Hamburg hat letztes Jahr ein ähnliches Urteil gefällt,
    welches ich durchaus nachvollziehen kann.

    Damals ging es um die nachgemachten Karten (Cerebro und Co.), welche "leer" verkauft wurden.
    Ausrede war, daß die Verwendung auch als Zugangskarte für Türen und Ähnliches möglich ist.

    Für das Gericht war aber entscheidend, wofür so etwas in erster Line verwendet wird. (also vorwiegend)
    Das reichte für ein Verbot des Vertriebs in Deutschland.

    Genau so ist es jetzt bei diesen Receivern.
    Wenn die Software schon dafür vorbereitet ist, dann wird sie auch überwiegend zum illegalen entschlüsseln verwendet.
    Also für mich durchaus nachvollziehbar.

    Und noch einmal zum mitmeißeln:
    Es geht nicht um Receiver mit legaler Originalsoftware, die lediglich updatebar sind.
    (das sind quasi alle Receiver, wie gesagt)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2008
  10. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    @PeterHH: Ja und? Hat die Fa. Zehnder nun Receiver in den Handel geworfen, die bereits einen EMU enthielten? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht, oder? Falls Du aber konkrete beweise dafür hast, her damit.

    Im Text steht: Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen so genannten Emulator enthält,

    und nun? Dort steht deren Receiver einen EMU enthält! Wie gesagt, wenn Du Beweise hast, dass die Fa. Zehnder Receiver verkauft hat, die bereits einen EMU enthielten, her damit.