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Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Trier - Radio- und Fernsehgebühren müssen auch bei einmonatiger Abwesenheit weiter gezahlt werden.

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  2. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Das war bestimmt ein pensionierter Lehrer, der sich mit dem Kampf um die 17 Euro die Zeit etwas vertrieben hat.
     
  3. tetrahedron2001

    tetrahedron2001 Junior Member

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Dass diese Urteile immer im Sinne der ÖR Rundfunkanstalten ausfallen, ist für mich nicht nachvollziehbar und vor allem mit solch schwammigen Begründungen wie

    Gebühren fielen erst dann nicht mehr an, wenn der "Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen sei"

    Was bitte heißt genau "technisch" und "auf Dauer"?
    Gehts nicht etwas spezifischer, die Herren Richter?

    Bei solchen Begründungen, brauchen sich die Gerichte nicht wundern, wenn sie immer wieder mit solchen Verfahren konfrontiert werden.
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Technisch: kein Rundfunkgerät bereitgestellt oder unwiederherstellbar kaputt.
    Auf Dauer: das hat dies zur Folge.

    Denn wenn kein Gerät bereitgehalten, kein Empfang möglich.

    Auf Dauer als Gegenpol zu "temporär", dh. in Urlaub. Befreit "Urlaub" von vier Wochen etwa von der Miete, den Müllabfuhrgebühren, der Strom- und Heizungsgrundgebühr, oder von anderen Dingen, bloss weil man vier Wochen weg war. Mal ehrlich, wer Geld für den Urlaub hat, hat auch 17 Euro für Rundfunkgebühren. Allerdings hätte er es abmelden können, und bei Bekannten in den Keller stellen können so lange. Und dann bei der Wiederkehr wieder anmelden, ganz legal. Wenigstens hätten unsere ohnehin überlasteten Gerichte sich dann nicht mit so nem Mückenschiss zu beschäftigen!
     
  5. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Es gibt auch die Möglichkeit der Verplombung des Empfangsteils durch einen Fernsehtechniker inkl Schlüssel, den nur der Techniker hat!

    Wird häufig benutzt, wenn Fernseher nur zum Abspielen von Werbefilmen über DVD/VHS in Einzelhandelsgeschäften benutzt werden, dann fallen auch keine Gebühren an!
     
  6. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Das gilt nicht, wenn der Kunde in einem DVB-T Empfangsgebiet wohnt.
    Denn auch da gibt es Urteile, bei Leuten die sich geweigert haben nach
    der Analogabschaltung wegen Schwarzbild einen solchen zu kaufen und
    sich somit geweigert haben die Gebühren zu tragen. Ausserdem ist da
    noch die Rundfunkgebühr fürs Radio. Ausserdem, was ist denn teurer?
    Die 17 Euro um 2 mal den Techniker kommen zu lassen zum Verplomben
    und Entplomben, oder es einfach zu bezahlen. Ich frage mich manchmal
    echt, ob die Leute nicht andere Probleme haben. Ich weiss, es geht ums
    Prinzip. Ja, im Prinzip ist die Zugfahrt gefährlich, weil die Tage noch ein
    ICE entgleist ist. Armut ist aber auch gefährlich, und die Leute wollen
    zur Arbeit, also bisschen Risiko und Einsatz ist immer erforderlich!
     
  7. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Diese Geschichte ist doch beispielhaft dafür wie absurd, realitätsfern und pervers die jetzige Gebührenregelung ist. Ich hoffe, dass die kontraproduktive Haltung des SWR zum Fall des jetzigen Systems dazubeitragen wird.

    Anmerkung nebenbei: Würde der SWR auch den Besitz und Unterhalt von Hotels verzichten, könne man den einmonatigen Verlust von 17 EUR und 3 Cent als Sendeanstalt des öffentlichen Rechtes verschmerzen.
     
  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit


    Auch wenn Du wegen der Rundfunkgebühren in der Opposition sitzt, sei doch mal ehrlich, findest Du solche Gerichtsverfahren sinnvoll? Sind die Gerichte nicht ohnehin von sinnlosen Klagen überfrachtet, z. B. von Eva Herman,
    die dagegen klagt, das sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
     
  9. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Nein solche Gerichtsverfahren finde ich natürlich nicht sinnvoll (aus der Sache heraus). Es ist schlicht Quatsch wegen 1 Monat. Aber dieses Verfahren ist doch schon irgendwie wichtig, denn es zeigt die Perversion und den gewaltigen Reformbedarf des jetzigen Systems auf und stärkt den Druck auf die ÖRR Anstalten.

    Bei Eva Herman kann ich das nicht beurteilen, dazu kenne ich ihren Arbeitsvertrag (ehemaligen) nicht. Abgesehen davon ist da ein Arbeitsgericht für zuständig. Schwierig als Außenstehender beim Fall Herman über die Sinnhaftigkeit zu urteilen.

    Eine unterstellte Äußerung darf nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, dass das gerichtlich durchleuchtet wird ist gut, unabhängig vom Ausgang.
     
  10. karido

    karido Neuling

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Das tolle ist, er hätte den Fernseher sogar abmelden können, wenn jemand während seines Urlaubs die Wohnung genutzt hätte, da dann das "Bereithalten" auf den übergeht, der den "exklusiven Nutzer-Zugriff darauf"...

    http://www.inside-digital.de/news/5966.html