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Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. April 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Mainz - Ein Geschäftsmann muss die Rundfunkgebühren für ein Radio in seinem Dienstwagen nachzahlen, obwohl dieses seinen Angaben zufolge seit Jahren nicht funktioniert.

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  2. hurrabrd

    hurrabrd Junior Member

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Da hat's mal wieder einer probiert und ist auf die Nase gefallen.:eek:
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Geschäftsmann (Vielfahrer?), kein Radio benützt (Verkehrsmeldungen!).
     
  3. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Da fällt mir in diesem Zusammenhang eine "gute" Idee von mir wieder ein:

    Es gibt doch UKW-Billigradios, die bei Discountern teilweise für unter 2 Euro inkl. Batterie verkauft werden ...

    Wenn ich die GEZ wäre, würde ich an jeden Haushalt der nicht bei der GEZ gemeldet ist so ein Billigradio schicken und den Zahlungsbefehl für die Rundfunkgebühr gleich hinterklemmen :p
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    So langsam sollte es sich doch herumgesprochen haben, dass es völlig egal ist, ob das Radio genutzt wird oder nicht.

    Selbst ein Fernseher, bei dem man den Tuner ausgebaut hat, ist gebührenpflichtig, da man ja jederzeit den Tuner wieder einbauen könnte.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Seit wann denn das? Es ist zwar im Zeitalter der Receiver ein Anachronismus, aber nach meiner Kenntnis hat sich nichts daran geändert, dass bei ausgebauten Tuner keine GEZ-Gebührenpflicht besteht! Diese Ansicht habe ich mir soeben noch telefonisch von einem GEZ-Kontrolletto bestätigen lassen: Demnach hat sich (noch) nichts geändert!

    Wenn an ein solches Gerät ein Receiver angeschlossen wird, ist diese Kombination selbstverständlich wieder gebührenpflichtig! Für Einrichtungen die nur Video wiedergeben, macht die Stilllegung des Tuners weiterhin Sinn!
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2008
  6. beiti

    beiti Platin Member

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Das Beispiel zeigt nur einmal mehr, wie absurd die gerätebezogene Gebühr heutzutage ist. Wo bleibt die Reform in Richtung personenbezogene Mediengebühr?
     
  7. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Ich kann mir eh nicht vorstellen, dass es Haushalte gibt, in denen nicht wenigstens irgendwo ein Radio vorhanden ist - und sei es im Keller oder auf dem Dachboden.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Das deckt sich nicht mit meiner Erfahrung.

    Wenn es sich um einen Monitor ohne Empfangseinheit handelt besteht keine Gebührenpflicht -- klar.

    Aber bei einem Fernseher, auch wenn man das Empfangsteil ausgebaut hat, ist das nicht der Fall. Ich weiß das deshalb so genau, weil ich genau solch einen Fall selbst miterlebt hatte. Dort wurde ein Fernseher für Präsentationen verwendet. Um der Gebührenpflicht zu entgehen, hat man den Tuner ausgebaut. Das interessierte die GEZ jedoch nicht.

    Gag
     
  9. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Das wäre in der Tat eine gute Geschäftsidee. Ich gehe davon aus, dass das auch so schon praktiziert wird. Verlosung-Kreuzworträtsel, als Trostpreis so ein Radio und die Gebührenforderung kommt Tage später von der GEZ falls man noch nciht "Kunde" sein sollte.
     
  10. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebühr für angeblich stummes Radio muss bezahlt werden

    Laut GEZ ist das Ausbauen in der Tat mit einer Gebührenbefreiung verbunden. Man hätte damals gegen den Bescheid Einspruch erheben sollen (bei dem Fall von Dir geschildert). So frei nach dem Motto: Versuchen kann man es mal.

    Bei einem Bekannten hat der GEZ Beauftragte mit einem Strafgeld von 1000 EUR gedroht, anstatt 1000 DM. Die DM hat man einfach mit Kugelschreiber durchgestrichen und durch ein € ersetzt. Mein Bekannter hat Anzeige erstattet gegen den GEZ Beauftragten. Der Mann arbeitet heute nciht mehr für die GEZ und ist wegen Betrugsversuch vorbestraft. Herzlichen Glückwunsch.