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Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von schnappdidudeld, 28. März 2008.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Hat er davon irgendwas geschrieben? Es ist doch selbstverständlich, dass man vor einem Spurwechsel in den Rückspiegel schaut, um eine Behinderung oder gar Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen.

    Nur muss er seinen Überholvorgang nicht abbrechen, wenn von hinten einer tief angeflogen kommt.
    Was unterstellst du da eigentlich die ganze Zeit? :confused:
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Soweit korrekt.

    Auch korrekt, solange der mit Tempo 160 oder von mir aus auch 200 Fahrende, nahe genug ist, daß ich ihn mit dem Spurwechsel zum starken Abbremsen zwinge. Wenn auf der linken Spur noch 500m niemand in Reichweite ist und erst während des Überholvorgangs in meine Nähe kommt, muß er sich halt mit meiner Geschwindigkeit abfinden, solange sich rechte keine Lücke ergibt, in der ich mindestens 20 oder 30 Sekunden ohne Bremsen weiterfahren kann. Es gibt kein Recht, auf der Autobahn 160 zu fahren, wenn es die Verkehrslage nicht zuläßt.

    Ich fahre auch 160 oder auch mal 180 - wenn mir grad danach ist und es der Verkehr zuläßt. Wer ohne Rücksicht einfach auf die linke Spur zieht (ich blinke also darf ich), handelt selbstverständlich grob verantwortungslos.

    Das Zeigen der Bremslichter allein ist jedoch pure Notwehr. Und wenn das nicht hilft, muß man sich halt anders des Angriffs erwehren. Und wer voll bremsen muß, um auf der Autobahn nicht aufzufahren, hat (einen unachtsam Ausscherenden mal ausgeschlossen) seine Geschwindigkeit bzw. den Sicherheitsabstand nicht im Griff.
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Wer schleicht, besser auch nicht. :winken:

    Wenn Du Deine geschwindigkeit dann nach unten korrigierst, bist Du im übrigen der, der nötigt. Nochmal, ich fahre nie zu dicht auf, jedenfalls nicht absichtlich. Wenn jemand plötzlich (am besten noch ohne zu blinken) rauszieht, läßt sich das nicht immer vermeiden.

    Das stimmt.


    Was ist denn dann gegeben? Man spricht doch auch bei einer Überschreitung von 20 Km/h von einer Verkehrsgefährdung. Was gilt denn Deiner Meinung nach bei einer Unterschreitung? Was ist da die Grenze?

    Wonach richtet sich denn die Unterschreitung Deiner Meinung nach. Was ist denn der Verkehrsfluss?

    Beispiel: Bundestraße, freie Strecke, langezogene Rechtskurve 3km (im Norden keine Seltenheit). Ein Fahrer mit 70Km/h, obwohl dieser problemlos 100 fahren könnte. Ich komme von hinten angefahren und muss mich entweder damit abfinden mit 70 rumzuschleichen, oder das Risiko eingehen in einer (wenn auch langezogenen) Rechtskurve zu überholen. DAS ist eine Verkehrsbehinderung. Solche Leute haben auf der Straße nichts verloren.

    Leider wird das aber viel zu selten geahndet. Stattdessen erwischt es die, die mittels Lichthupe auf sich aufmerksam machen wollen.

    Rein rechtlich gesehen, sehe ich das ja gar nicht anders. Nerven tut es trotzdem. Auch wenn Gag "Turtle" Halfrunt das vielleicht anders sieht.

    Um eines nochmal ganz deutlich zu sagen: Ich drängle nicht, nötige niemanden und fahre immer dem Verkehrsaufkommen angepaßt. Wo aber eine freie Strecke ist, nutze ich die Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeugs gerne aus.

    Donn

    P.s.: Ich habe die Mutizitatfunktion benutzt. Ist das nicht klasse? ;)
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Du wirfst hier lustig zwei Dinge durcheinander.

    Die Gefährdung durch eine zu hohe Geschwindigkeit geht von der höheren Energie des Fahrzeugs und dem daraus resultierenden längeren Bremsweg, dem erhöhten Schadenspotenzial, der höher wirkenden Kräfte, usw. aus.

    Bei einer Unterschreitung passiert was? Normalerweise nichts. Es sei denn, jemand platzt dir mit hoher Geschwindigkeit hinten drauf. Und das kann wiederum nur dann passieren, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz so hoch ist, dass der Bremsweg nicht ausreicht.
    Bei 20 km/h Differenz kann das nur passieren, wenn der Auffahrende den Sicherheitsabstand erheblich unterschreitet.

    Von einer Gefährdung zu sprechen, nur weil jemand 20 km/h langsamer als du fährst, ist ein wenig weit hergeholt.
    In dem von dir zitierten Urteil fuhr eine Frau mit 60 km/h auf der rechten Spur der Autobahn. Das ist eine für diese Straßenart untypische Geschwindigkeit, mit der der Unfallverursacher nicht rechnen konnte, weshalb die Frau eine Teilschuld zugesprochen ebekommen hat.
    Leider steht in dem Urteil nicht drin, wie schnell er war. Nehmen wir an, dass er über 100 km/h gefahren ist, dann war diese Differenz größer als 40 km/h. Das ist einiges.

    Der Verkehrsfluss definiert sich aus der durchschnittlichen Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge, mit der der Verkehr eben fließt. Und das hängt eben in der Praxis von der Witterung und der Fahrzeugmenge ab.

    Das ist dein persönliches Pech. Ich kenne das selber reichlich -- hier im Rhein-Main-Gebiet scheinen ettliche Autofahrer damit völlig überfordert zu sein, wenn sie bei mehr als 50 km/h Gegenverkehr haben. Also zuckeln viele auch so mit 70 auf der Landstraße herum.

    Du kannst niemanden dazu zwingen, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, in der er sich nicht mehr sicher fühlt. Und glaube mir: Bei manchen ist das auch besser so, wenn sie so langsam fahren!
    Eine Verkehrsbehinderung ist es dann, wenn sich hinter diesem Wagen eine Kolonne bildet. Dann ist er verpflichtet, diese Fahrzeuge -- notfalls durch Anhalten -- passieren zu lassen.
    Die Lichthupe ist interessanterweise ausdrucklich dazu gedacht, auf einen Überholvorgang aufmerksam zu machen.
    Ich halte das so: Wenn ich aus größerer Entfernung jemanden auf der linken Spur sehe, der anscheinend "vergessen" hat, rechts rüber zu fahren, dann blitze ich einmal (!) kurz (!) auf. In 90% der Fälle fährt der Wagen rüber und es gibt keinen Stress.
    Wer allerdings den Blinker links setzt, ein Dauerfeuer mit der Lichthupe abgibt und zudem noch den Sicherheitsabstand unterschreitet, der macht sich der Nötigung strafbar.
    Tipp: In dem Fall einfach rechts überholen. Das ist wird geringer Bestraft als die Abstandsunterschreitung und Nötigung. ;)
    Nö. Ich hab nur ausreichend Drehmoment unter der Haube, so dass es mich nicht juckt, wenn ich mal kurz abbremsen muss. Einmal das Gaspedal angetippt und ich bin wieder auf meiner Reisegeschwindigkeit. Kostet mich ein müdes Gesäßrunzeln.
    Ich rege mich beim Autofahren schon lange nicht mehr über sowas auf. Das erzeugt nur Stress -- bei mir und erst Recht dem anderen Fahrer. Und Stress erhöht die Gefahr, dass einer von beiden einen Fehler macht.

    Auch wenn ich von hinten einen "Tiefflieger" ankommen sehe, mache ich ihm gerne Platz. Was bringt es mir, wenn ich den "Oberlehrer" spiele? Damit mache ich ihn nur agressiv -- und das ist bei >140 km/h schlichtweg gefährlich!

    Mich nerven auch die Schnachnasen. Aber wie gesagt: Oft ist es für alle Beteiligten besser, dass die eben nicht mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. ;)

    Mein Held. :love:
     
  5. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Nun gut, nennen wir es nicht Gefährdung, sondern Behinderung. Eine Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Bundes- und Landstraßen und der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen empfinde ich als Behinderung. Ich denke damit spreche ich bei weitem nicht allein von einer Behinderung. Wenn damit nun quasi ein Überholvorgang "erzwungen" wird, kann man das durchaus als eine Erhöhung der Gefährdung nennen.



    Eine klare Grenze gibt es demzufolge also nicht?

    Auf einer freien Strecke "fließt" aber kein Verkehr. Sofern man sich also auf einer freien Bundesstraße befindet (einspurig in jede Richtung) sehe ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit eben als Richtgeschwindigkeit. Es gibt keinen trifftigen Grund, hier nun mit 70 rumzuschleichen.


    ... und sind Schleicher. Mehr habe ich nicht gesagt.

    Wenn man sich nicht sicher fühlt, auf einer gut ausgebauten Bundesstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzu 100 zu fahren, ist man -wie schon erwähnt- in meinen Augen nicht in der Lage am normalen Straßenverkehr teilzunehmen.
    Der Allgemeinheit zur Liebe sollte man daher auf den Führerschein verzichten.


    Was die wenigsten machen. Schleicher haben selten einen Blick für den Rückspiegel und fühlen sich zumeist im Recht. AUCH wenn sie eine Kolonne hinter sich herziehen.


    Ja in der Tat, empfunden wird sie aber zumeist als "Nötigungsinstrument". Da kommt dann bei vielen der Kampfsinn getreu dem Motte "jetzt erst recht" hoch.

    Ich mache das ähnlich, kommt aber leider oft nicht gut an und man sieht sich die nächsten 5km oder mehr hinter dem Schleicher obwohl rechts alles frei ist. Zugegeben, die meisten "machen dann Platz", aber gerade die von Dir zitierten 10% sind die Nervtöter. Bei täglich 200km Straße können das Einige sein.

    Jipp, und das zu Recht.

    Oha, wenn es dabe aber zum Unfall kommt, ist man aber genauso dran, oder?

    Geht mir im Prinzip ähnlich, wenn aber bei 180 jemand plötzlich links rüberzieht, wird´s eng mit dem Mindestabstand.

    Ich kann mich da leider nicht von frei machen. Manchmal wünschte ich, ich könnte es.

    Sofern rechts frei und genug Platz ist, mache ich das auch.

    Oder gar nicht (mehr) unterwegs sind. Ohnehin bin ich für eine neuerliche Führerscheinprüfung der älteren Semester.


    Geht doch. ;)

    Donn
     
  6. AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Wer "entnervt" hinter dem Steuer sitzt, weist charakterliche oder sogar geistige Mängel auf und ist somit nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.:D

    §2 StVG ....
    Bei Fragen

    Gilt natürlich für "Schleicher" auch.
    Unsicherheit durch Sehschwäche z.B. ist sehr verbreitet.
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010


    Wollte den Satz nur noch mal hervorheben.

    Donn
     
  8. kinofreak

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    also nun mal ehrlich:

    ich bin jemand der bis zu 160/170 auf der autobahn fährt. schneller nimmer... schleicher wie sie hier dargestellt werden, also die mit nur 5 oder 10 km/h schneller überholen, komme selten vor. (bei pkws es sei den man überholt im zählflüsssigen verkehr etc. ;)) diese probleme bekommt man meist mit den lkws und damit muss man immer rechnen. die diskussion darüber ist völlig überbewertet, weil es einzelfälle sind und die autobahn in der regel mit LKws versstopft ist und man als schneller autofahrer immer auf der hut vor solchen "schleicher" (in denmeisten fällen LKWS) sein MUSS! wer das nicht auf die Reihe bekommt, hat auf der autobahn nichts zu suchen. viel schlimmer sind die, die einem einfach vor der nase rausfahren, meist noch ohne zu Blinken! da denk ich mir schon manchmal: wo haben die ihren kopf! es ist ja so das dieser "krieg" auf der autobahn, kein kinderspiel ist, sondern das es Leben kosten kann, auch das eigene und von daher fährt man doch so das man selbst niemanden gefährdet und da selber heil durchkommt. wer unbedingt auf der autobahn 200 fahren will, bittte schön, ABER er muss seine fähigkeiten bitte auch einschätzen können. sieht man in weiter ferne einen LKW, hinten drann eine PKW (oder auch einen LKW) MUSS man damit rechnen das dieser bald zum überholen ansetzt. ggf. mit "nur" 110. also muss man halt wieder auf die bremse gehen weil 200 fährt man eben nur wenn die autobahn frei ist. alles andere ist fahrlässig.
    man kann sich nicht auf die vernunft der anderen verlassen. das muss man schon selbst in die Hand nehmen. das gilt für die superschleicher, wie auch für die verdammten drängler die, obwohl sich eine kolonne gebildet hat, immer noch vorbei wollen und es einfach nicht abwarten können bis sie an der reihe sind mit dem überholen. ich verstehe oft diese unvernuft nicht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2008
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Diese Sorte habe ich besonders gerne. Man selber ist schon reichlich genervt, weil man hinter einer Kolonne ebenfalls genervter Autofahrer hinter einem LKW, einem weißen Lieferwagen oder irgendeinem Schnarcher "festklemmt", dann kommt noch ein Vollidiot von hinten und meint, drängeln zu müssen. Da frage ich mich immer: Reicht dessen Sehkraft nicht weiter als 10 Meter? Rafft der es nicht, dass es da vorne einfach nicht weitergeht? :eek:
     
  10. AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Kein Problem.

    Ich kannte einen über 90jährigen, der mit 25-30km/h durch die Stadt gegurkt ist.:eek: Das nenne ich mal "Schleicher".
    Ich möchte das Geschrei hören, wenn regelmäßige Tauglichkeitsuntersuchungen zu Pflicht werde.:D
    Seht- und Reaktionstests.
    Eigentlich müsste man Pflichtschulungen für alle verordnen, so alle 2 Jahre...