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Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von schnappdidudeld, 28. März 2008.

  1. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Ich habe es als Frage formuliert, oder? :rolleyes:

    Ferner wollte ich doch nur zum Ausdruck bringen, dass es auch andere Haftungen gibt, wenn man die Richtgeschwindigkeit massiv unterschreitet. Die aktuelle Rechtssprechung (zumindest im verlinkten Fall) hat genau diese Ansicht geteilt.

    Hab´s zwar auf die Schnelle bei Google nicht gefunden, aber ich habe auch schon "Knöllchen" gehört, welche bei viel zu geringem Tempo auf Landstraßen durch Ordnungshüter verteilt worden sind.

    Donn
     
  2. achwas

    achwas Talk-König

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    da hast du vollkommen recht.aber das mit dem 11jahren z.b. habe ich jetzt nicht gewusst.
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Zeige bitte, wo in dem von dir zitierten Urteil von der Richtgeschwindigkeit die Rede ist.

    Gag
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Welche Geschwindigkeit bei Folgendem Satz sollte denn gemeint sein?

    "Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind"

    Zu langsam im Vergleich zu was? Zu allen anderen Autofahren? Zu langsam zur Richtgeschwindigkeit? Ich denke letzteres.

    So stand es in dem Berich im Juraforum. Ob es in diesem Wortlauf im Gerichtsbeschluss auch so stand, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich dieses nicht vorliegen habe.

    Donn
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Da denkst du falsch, denn ersteres ist der Fall.

    Man sollte sich schlicht dem Verkehrsfluss anpassen -- genau deshalb wurde in dieser Einzelfallentscheidung (!) der Autofahrerin eben eine Teilschuld zugesprochen -- weil der andere eben nicht damit rechnen konnte, dass sie mit 60 km/h da umhergondelt.
    Dass du daraus a) eine grundsätzliche Entscheidung und b) eine Ableitung von deiner Interpretation der Richtigeschwindigkeit siehst, ist deine Sache. Aber das gibt dieses Urteil nunmal nicht her -- und beweist eben nichts von dem, was du schreibst.

    Das hat alles nichts mit der Richtgeschwindigkeit zu tun. Auf Bundes- und Landstraßen gibt es auch keine Richtgeschwindigkeit. Du schreibst, dass du davon gehört hast, dass dort Fahrer bestraft bzw. verwarnt wurden, die zu langsam gefahren seien.
    Das ist gut möglich, denn Langsamfahren ohne driftigen Grund stellt eine Verkehrsbehinderung dar.

    Doch das Langsamfahren an sich ist nicht verboten, denn es gibt keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit -- es sei denn, sie wird durch das Zeichen 275 vorgegeben:
    [​IMG]

    Die zu fahrende Geschwindigkeit ergibt sich aus dem Verkehrsfluss. So lange du niemanden behinderst (wie im obigen Fall), kannst du so langsam fahren, wie du willst.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2008
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Vielleicht die, die bei Berücksichtigung von Straßen-, Wetterverhältnissen und Fahrzeugeigenschaften angemessen ist? Wenn auf der Autobahn dichter Nebel herrscht, wirst Du keinem vorwerfen können, mit Tempo 60 zu fahren - höchstens, wenn die Sichtweite eine noch geringere Geschwindigkeit erlaubt. Wer mit einem DDR S50-Moped unterwegs ist, kann nur gute 60 fahren und darf trotzdem auf die Autobahn. Und der PKW-Kombi, der zum Umzug mit den Porzellanvasen vollgestopft ist, muß auch auf der kurvigen Landstraße keine 100 fahren.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Die S50 hat doch als zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h. Damit darf sie nicht auf die Autobahn, denn dort darf man nur mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern fahren, deren zulässige Höchstgeschwindigeit größer als 60 km/h beträgt und die bauartbedingt auch schneller als 60 km/h fahren können.

    Deshalb sieht man ja hin und wieder bei Tiefladern oder Kranwagen so kuriose Höchstgeschwindigkeiten von 62 km/h.

    [​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2008
  8. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Da gehts um jemanden der 60km/h fuhr, udn nciht um die hier diskutierten 110km/h!
     
  9. Creep

    Creep Guest

    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Die durfte vor der Wende auf die Autobahn und mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden. Der Einigungsvertrag hat dafür gesorgt, daß dies auch nach der Wende galt - allerdings nur für Ex-"DDR"-Bürger. Aber selbst mein Fahrlehrer mußte sich erst informieren, bevor er mir Recht geben konnte.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ab 2010

    Gott, ist das bekloppt. [​IMG]