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Beamte in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 27. März 2008.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    Ich habe mal aufgrund der Diskussion in [1] ein neues Thema aufgemacht.

    Darf ich nicht zitieren.

    Wenn man einem Beitrag der sowas möglicherweise behauptet hat, nicht widerspricht, stimmt man diesem zu? Wenn das Deine Herangehensweise war, dann war Dein Schluß falsch. Aber auch ansonsten war er falsch, es sei denn, Du belegst mir, daß ich das behauptet habe, daß es ein Straftatbestand wäre.

    Darf ich nicht zitieren.

    Die waren nicht von mir und daher kann ich auch nichts zur Intention der Autoren nichts sagen.

    Darf ich nicht sagen.

    Bei Beamten wird aber das öffentliche Interesse einer Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften bejaht, was bei Anzeigen von Nicht-Beamteten nicht der Fall ist.

    Darf ich nicht zitieren.

    Mit welchem Recht erhält er genausoviel wie einer, der 45+x Jahre eingezahlt hat?

    Darf ich nicht zitieren.

    Ach, die Leier! Wie oft kommt das vor? Ich kenne keinen Beamten, der wegen des Dienstes umziehen mußte. Das sie in Heimatnähe schon mal die Dienststelle verändert haben, kam hingegen vor. Dann bezog sich das aber darauf, daß man von Oberhausen nach Mülheim/Ruhr oder Duisburg versetzt wurde.

    Darf ich nicht zitieren.

    Irrelevant, weil in der Industrie die 35-Stunden-Woche schon seit Jahren tot ist. Im Maschinen- und Apparatebau geht der Trend momentan zur 50-Stunden-Woche um der Auftragsflut Herr zu werden.

    Darf ich nicht zitieren.

    Da habe ich kein Mitleid mit, wußte die Person ja, als sie den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Genau, wie mir klar war, daß ich niemals unkündbar sein werde.

    Davon mal abgesehen: Weshalb muß ein Lehrer verbeamtet sein? Weshalb muß das eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamts oder Straßenverkehrsamts sein? Bei Polizei und Feuerwehr ist mir das noch plausibel zu machen, aber ansonsten nicht.




    [1] http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=2716316&postcount=88
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2008
  2. AW: Beamte in Deutschland

    Ich bin kein Verteidiger des Beamtenstandes!


    Es ging mir nur um den verbreiteten Glauben an einen Tatbestand "Beamtenbeleidigung" an dem du fälschlicherweise festhältst.

    Pure Wortklauberei. Wenn du einen "auch" einen Tatbestand "Ingenieursbeleidigung" forderst, kann man logischerweise davon ausgehen, dass du einen Tatbestand Beamtenbeleidigung voraussetzt!
    Anders ergibt deine Textstelle:
    "Ich fordere daher einen Tatbestand der Ingenieursbeleidigung, schließlich muß ich mir von diversen (vorrangig Kauf)Leuten in Ausübung meines Berufes auch so manches anhören."
    keinen Sinn.


    Die Vorteile dieses angeblichen "Tatbestandes" mit dadurch gleichzeitiger Besserstellung der Beamten gegenüber anderen Bürgen solltest du mal erläutern.
    Kannst du nicht. Statt dessen kommt ein Vortrag über das so genehme Leben von Beamten.
    Ob wahr oder unwahr spielt für das eigentliche Thema keine Rolle.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2008
  3. AW: Beamte in Deutschland

    Du kennst keinen. Daran gibts nichts auszusetzen. Das kommt vor.:D


    Dort sind sicher sehr wenig Beamte beschäftigt.;)
    Ich kann allerdings direkt vergleichen:
    Beamte haben bei uns eine Wochenarbeitszeit von 41h, die angestellten Kollegen ca 37,5h (je nach Tarifvertrag).
    Bei ungefähr gleichem Nettogehalt.
    Über die Ünterschiede der Regelungen von Überstunden- und Mehrarbeitsvergütung müsste ich mich kundig machen.

    Eben, deswegen wird auch keiner Mitleid haben, dass dein Chef eine Beleidigung deiner Person nicht anzeigen kann.:)
    Gegenseitiges Mitleid können wir also auslassen.
    Ich wäre ja am liebsten Milliardärserbe geworden, allerdings gab es damals keine Lehrstelle.

    Das weiss ich auch nicht, ich habe es auch bei Lokführern und Briefträgern nicht verstanden.
    Bei aktuellen Neueinstellungen dürfte es eh anders aussehen.
    Da kenne ich mich aber nicht aus.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2008
  4. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Beamte in Deutschland

    Tatbestand != Strattatbestand

    Ach, sind Unkündbarkeit und Pensionsansprüche, ohne auch nur einen Pfennig in irgendeine Versicherung/Kasse eingezahlt zu haben, etwa nicht _die_ Vorteile des Beamtendaseins?

    Wie oft muß ich denn noch schreiben, daß eine Beleidigung ggü. eines Beamtens von Amts wegen verfolgt werden muß (wenn dies zur Anzeige gebracht wird), weil die Staatsanwaltschaften das öffentliche Interesse immer bejahen werden? Das kannst Du auch in dem von mir verzweigten Wikipediaartikel nachlesen.

    Dem muß ich zumindest für Lehrer leider widersprechen: Im Februar hat eine Lehrerin (34) aus meiner Ballettklasse die Ernennungsurkunde zur Beamtin erhalten und eine weitere (30) aus meiner Klasse trat in dieses Verfahren ein.
     
  5. AW: Beamte in Deutschland

    Machen wir im anderen Thema..;)

    Ich meinte ursprünglich den Vorteil der "Anzeigenerstattung durch Dienstherrn". OK, im anderen Thema.:)
    Ansonsten, teils. Die "gesparten" Rentenbeitragszahlungen hat der Beamte nicht automatisch mehr als Nettolohn. Für ihn persönlich hat das insofern keine Auswirkung.
    Unkündbarkeit ist natürlich nicht schlecht. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass in der freien Wirtschaft bei gleicher Qualifikation mehr Geld zu verdienen ist. Die Prioritäten abzuwiegen ......

    Eines Beamten in Ausübung seines Dienstes, wohlgemerkt.
    Wo genau liegt da der Vorteil für den Beamten persönlich?
    In der "Abschreckung" oder mehr im "Irrglauben" oder im Auftreten als "Respektsperson" im Obrigkeitsverhalten der Bevölkerung? :D


    Ansonsten ist es auch eher logisch, ein Beamter vollzieht durch seinen Dienst für gewöhnlich hoheitliche Aufgaben des Staates. Durch einen Angriff auf ihn dabei wird quasi der Staat angegriffen. Daher besteht natürlich
    a) ein erhöhtes öffentliches (im Sinne des Staates) Interesse an Strafverfolgung
    b) eine besondere Fürsorgepflich des Staates für seine unmittelbar Bediensteten.





    Aha. Warum aber leider? Dazu müsste man begründen, warum nicht.
    Ich wüsste jetzt aber auch keinen Grund dafür.
    Solange Religion ein Unterrrichtsfach ist..... :)
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Beamte in Deutschland

    Als Bürger hat er von der Verfolgung von Beleidungsanzeigen im Dienst nichts.

    Für mich hat eine solche Regelung den Beigeschmack preußischer Tradition, wonach man ggü. Staatsbediensteten den Bückling zu machen hat. Ganz in Zuckmayers Tradition.

    Das ist ja auch in Ordnung, daß der Arbeitgeber seine Mitarbeiter schützen will, aber weshalb kann er das nicht auf dem Weg machen, der auch bei Nicht-Staatlichen Unternehmen/Bereichen gegangen werden muß? Weshalb muß da ein Extraparagraph ins StGB?

    Das leider bezog sich auf die Aussage von Dir, daß das bei Neueinstellungen anders aussehen müßte.
     
  7. atomino63

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    AW: Beamte in Deutschland

    @ Worringer,
    wenn dir die Kaste des Beamtentums so bevorteilt und verlockend erscheint, frage ich mich, weshalb du Ingeneur geworden bist?

    Welchen Extraparagraphen? Die Beleidigung des Amtes, nicht seines Trägers, erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung, nicht mehr und auch nicht weniger. Der einzige Unterschied liegt im etwaigen vorhandensein des öffentlichen Interesses bei der Strafverfolgung. Bei in der Öffentlichkeit stehenden Personen liegt dieses in der Regel auch höher als bei jedermann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2008
  8. AW: Beamte in Deutschland

    Ich denke, es ist §194 (3) gemeint, Strafantrag:
    "Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts."



    Aha, da haben wir es.
    Ein Rest von "Obrigkeitsdenken";)

    Hier muss man, denke ich, differenzieren und sollte den Staat nicht als "Arbeitgeber" sehen, sondern als zu schützende Gesellschaftsform.
    Die hat oberste Priorität.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2008
  9. AW: Beamte in Deutschland

    Dürfen schon.:)
    Ich fand es nur unpassend, meine zu einem anderen Zusammenhang geäusserte Meinung für die Eröffnung eines neuen, wenn auch stark ähnlichen Themas zu verwenden.
     
  10. atomino63

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    AW: Beamte in Deutschland

    Das ist richtig. Wahrscheinlich habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Sagen wollte ich, daß man nicht den Beamten selbst beleidigt, sondern dessen ausgeübtes Amt. Es müßte daher im Volksmund nicht fälschlicherweise Beamten- sondern Amts Beleidigung heißen. Die beamtete Person selbst, wird nicht beleidigt und hat folglich nichts von dem Gerichtsprozess. Um trotzdem eine Strafverfolgung wegen der Beleidigung des Amtes zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber den Strafantrag für den/die Vorgesetzte eingeräumt, vermutlich um das Amt als solches vor Verunglimpfung zu schützen.