1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Anspruch auf DVB-C

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von fonser, 2. März 2008.

  1. fonser

    fonser Neuling

    Registriert seit:
    25. Februar 2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    Bin kürzlich umgezogen. In meiner alten Wohnung hatte ich DVB-C bei Kabel Deutschland und der Empfang war problemlos. In der neuen Wohnung (Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien) ist jedoch der digitale Empfang nicht möglich. Die Zeilen im Bild sind total verschoben und der Ton pfeift. Die Bitfehlerrate ist immens hoch. Ein Austausch der Anschlussdose brache keinen Erfolg.

    Mein Vermieter weigert sich, einen Elektriker zu beauftragen. Er meint, es besteht kein Anspruch auf digitales Fernsehen. Ich solle doch die analogen Programme anschauen.

    Was kann ich dagegen tun?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2008
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.197
    Zustimmungen:
    11.082
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Nichts. außer Du beauftragst den Elektriker selbst, nach Absprache mit dem Vermieter , auf Deine Rechnung.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.267
    Zustimmungen:
    27.240
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Wenn im Mietvertrag der Kabelanschluss angegeben ist muss der Vermieter für einen Funktionsfähigen Zustand sorgen, das gilt auch für die digitalen Sender.
    Sollte der Vermieter rumzucken wende Dich an den Mieterbund.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Zwischen digital und analog wird beim Kabelfernsehen nicht unterschieden. Werden die digitalen Signal am Anfang (KKS) eingespeist, hast du ein Recht auf Empfang am Ende.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.197
    Zustimmungen:
    11.082
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Ich, der ich selbst Vermieter bin, würde Ihm was schei@en.
    Wen er digital schauen will soll er den Mist auch bezahlen.
    Grundversorgung ARD und ZDF sowie das ortsübliche 3. Programm sind ausreichend.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Interessiert nicht, ob du auf deinen Hausflur kotest. Der Gesetzgeber sind das eindeutig. Der 100% Empfang ist so sicherzustellen, wie er vom Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wird.
     
  7. usul

    usul Institution

    Registriert seit:
    29. November 2004
    Beiträge:
    15.711
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Aber schön zahlen lassen und rumjammern wenn ne Schüssel angebracht werden soll, was?

    Immerhin zahlt er ja Miete damit der Eigentümer den Kram in Schuss hält. Und dazu gehört dann nunmal auch die Antennenanlage.
    Nicht immer nur kassieren, auch mal die Gegenleistung bringen.

    cu
    usul
     
  8. Funkhaus

    Funkhaus Junior Member

    Registriert seit:
    6. Juni 2007
    Beiträge:
    126
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Humax PVR-C
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Für solche d-u-m-p-f-b-a-c-k-e-n-d-e Sprüche von Vermietern gibt es zum Glück Mieterschutzvereinigungen ;-). Schaue Dir mal in Ruhe Deinen Mietvertrag an, was genau unter dem Passus Fernseh und Empfang steht. Steht im Mietvertrag beispielsweise "Zugang zum Breitbandkabelnetz" drin, muss der Vermieter den vollen Zugang zu allen Dienstleistungen des jeweiligen Kabelanbieters gewährleistet haben - inklusive Digital-TV und Telefon.

    Ein Schelm der dabei Böses denkt ;-). Bei einer solchen Verweigerungshaltung des Vermieters wäre ich vorsichtig, ob er ordentlich für den Kabelanschluss auch zahlt. Gibt genügend Fälle, wo der Vermieter seine Mieter abkassiert und nicht ordentlich die Kabelentgelte zahlt. Muss jetzt aber in Deinem Falle nicht eintreten!!!
     
  9. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Wenn digitales TV angeboten wird, muss der Vermieter das Signal auch zur Verfügung stellen. Es ist völlig irrelevant ob digital oder analog.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.895
    Zustimmungen:
    39.445
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Anspruch auf DVB-C

    Was Nelli sagt ist völliger Unsinn. Wenn ein Vermieter einen Dienstleister unter Vertrag der die Wohnungen mit Kabel-TV beliefert, müssen die Signale unverfälscht bis an den Endnutzer weitergeleitet werden.

    Etwas anderes ist es wenn der Vermieter auf eigene Kosten z.B. eine Antenneanlage unterhält und die Vermieter nur mit der Grundversorgung beliefert. Dann ist es schwierig den Vermieter um eine höhere Dienstleistung zu beauftragen, allerdings haben wir in Deutschland das Recht ausf Informationsfreiheit, d.h. jedes Gericht wird Ihm das Recht zubilligen eine Schüssel aufstelle zu könnenn. Vermieter können nicht machen was sie wollen wenn sie im Wohnungsmarkt agieren.