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Datenschutz adee: Und weiter gehts...

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Agent75, 25. Januar 2007.

  1. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Dir ist ein Begriff wie "Verfahrensfehler" aber doch bekannt oder?
     
  2. klammeraffe

    klammeraffe Board Ikone

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    nochmal, es gibt kein "beweisverwertungsverbot" wie du es vorhin behauptet hast....
    verfahrensfehler betreffen verstöße gegen verbote und gesetze, wenn dies aber nicht existiert......bitte selbst zu ende denken, danke
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Verfahrensfehler sind aber leider viel zu oft vorhanden...
     
  4. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Computer, Rechnungen, Videofilme, CDs usw. waren trotzdem erst einmal laaange weg. Da wurde alles mitgenommen, was den Polizisten auch nur ansatzweise verdächtig erschien. Man hat auch keine Chance mit dem Leiter der Aktion zu reden, die hören nicht zu. Es ist denen auch vollkommen egal, wenn man innerhalb von Minuten vor Ort den Verdacht ausräumt.
    Im Übrigen habe ich die Sachen "freiwillig" mitgegeben, denn dann bekommt man sie wieder. Bei Beschlagnahmungen geht das hinterher in irgendwelche Schulen, Büchereien usw.
    Achso, die kamen übrigens 19 Uhr, das ist das einzig positive an der Sache gewesen.
    Wenn diese Maschinerie erst einmal in Bewegung ist, läßt sie sich nicht mehr stopen.

    Nach Wochen kam dann von dem Staatsanwalt ein Schreiben, in welchem mir bescheinigt wurde, daß der Vorwurf nicht haltbar war und sie anhand der von mir "freiwillig" herausgegeben Unterlagen dies nachprüfen konnten. Dann durfte ich mir die Sachen abholen, die werden nicht einmal wieder zurückgebracht, abholen konnten sie sie ja.
    Und ich habe 50 DM für die Reinigungskosten bekommen, die mir entstanden sind.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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  6. klammeraffe

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    4. rechtswidrige Durchsuchung
    Ob die durch eine rechtswidrige Durchsuchung gefundenen Beweismittel verwertbar sind ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Und obliegt der Abwägung des Gerichts.

    mit anderen worten: keine regelung.....das gilt auch für alle anderen aufgelisteten umstände, es gibt keine regelung nur einzelfallentscheidungen und wer glaubt wem spiele....willst du nen beispiel für "wer glaubt wem"? www.lawblog.de
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2008
  7. #67

    #67 Guest

  8. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Staatsanwalt begeht ein Verfahrensfehler, wenn ohne Begründung und Anordnung von einem Richter die Wohnung durchsucht wird. Auch wenn ein Richter die Durchsuchungsanordnung ohne Begründung ausstellt ist es ein Verfahrensfehler. Damit kommt es nicht Mal zu einem richtigen Prozess vor Gericht.

    Ich kenne einen Anwalt für Strafrecht. Er meinte, dass es kaum ein Fall gibt, wo der Staatsanwalt kein Verfahrensfehler begangen hat (da die Staatsanwaltschaft komplett ausgelastet ist). Im Grunde ist es dann sehr einfach das Verfahren zu kippen.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    hab ich, du nicht?

    Ich habe nur klammeraffes Behauptung widerlegt, dass es in Deutschland keine Beweisverwertungsverbot gibt. Mehr wollte ich gar nicht sagen.

    Gibt es, wenn auch in Grenzen.

    Aussagen unter Zwang und Gewaltandrohung bspw. dürfen nicht verwendet werden.
     
  10. klammeraffe

    klammeraffe Board Ikone

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...



    ich empfehle www.lawblog.de suche nach "operation himmel" da wirst du dann mit grauen feststellen was richter alles abwinken....und das ist nur ein beispiel...

    wieso passiert das dann nicht dauernd? ;) das erinnert mich an so aussagen wie "das perfekte system für roulette"....wenns das gäbe gäbs keine roulettetische....