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Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Februar 2008.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    ... nur den Receiver muss der Kunde dann nicht annehmen, da nach AGB 5.5 ihm ein höheres Risiko ausgedrückt wird. (Siehe AGB Ausschnitt weiter oben). Er kann, muss aber nicht.

    Juristisch ist der Kunde da geschützt, die Annahme von Leihgeräten ist nicht durch Zwang möglich.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Das ist eben nicht egal, lieber Hopper. Weil der eigentliche Vertragsgegenstand nicht die Box, sondern die abonnierten Senderpakete
    sind. Betroffen ist der zweite Vertrag, der aber nur vorhanden ist, wenn du
    ein premiereeigenes Gerät (Miete, Premiere muss das nur umtauschen... oder Kauf) von Premiere erworben hast. Wenn du Dir im freien Markt eine Box
    erworben hast, musst du dich an Deinen Verkäufer wenden, das steht auf einem anderen Blatt. Und wenn deine Garantie rum ist, siehst du alt aus.
     
  3. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Die Verweigerung des Leihgerätes verletzt eventuell den bestehenden Miet- oder Leihvertrag.
    Zu diesem gehört die eventuelle Annahme eines Austauschgerätes, da ein Miet- oder Leih-
    vertrag ein premiereeigenes Gerät betrifft. Dieses sowie auch das auszutauschende sind
    Eigentum von Premiere.

    Der bestehende Abonnentenvertrag über die Premierepakete eventuell nicht.
    Man kann Premiere mieten, muss es aber nicht gucken;) :winken: !
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Der erste Vertrag ist in diesem Fall (d.h. kein zweiter Vertrag für die Box) aber nur zu Stande bekommen, weil die Bedingung Receiver vom Kunden erfüllt und von Premiere akzeptiert wurde (geeignet-für-Premiere). Ändert jetzt Premiere diese Bedingung, dann kann der Kunde den ersten Vertrag auflösen (SoKü) - der Weg ist hier sogar noch einfacher. In diesem Fall ist der Receiver überhaupt kein Bestandteil des Vertrags.
     
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Natürlich, ich wollte dir auch nicht untersttellen. Davon kann man ausgehen das sich Premiere genau an den Gesetzestext halten werden. Die wissen ganz genau was die bei Verschlüsselungswechsel beachten müssen um einige Spezielleleute vor einer Kündigung abzuhalten. Der Herr Murdoch und Premiere werden das schon ausgeklügelt haben.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Es gibt aber keinen Miet- oder Leihvertrag. :winken:

    Man kann keinen Vertrag verletzen, den Premiere erst aufsetzen möchte.
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Es gibt einen Miet- oder Leihvertrag, wenn du einen Mietreceiver hast.
    Besteht dieser nur aus den AGB, gilt das bürgerliche Recht über Miet-
    bzw. Pachten.

    Denn man kann Premiere auch ohne Box abonnieren. Deshalb sind es zwei
    getrennte Verträge. Es ist zur Zeit nicht erforderlich, ein Abo bei Premiere
    mit Receiver abzuschliessen.

    Es hört sich zwar bek.loppt an, aber du kannst in der Tat, ohne eine Box zu
    haben, ein Abo abschliesen. Du musst es ja nicht gucken.

    Man kann auch eine Wohnung mieten, ohne sie je zu betreten. Das ist aber
    dann nicht das Problem des Vermieters. Und des Stromanbieters z. B. auch
    nicht, wenn du dich angemeldet hast und die Grundgebühr bezahlen musst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2008
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Ich hab aber keinen - darum geht's ja. Dass es kein SoKü bei Mietreiceivern oder Eigentum-nach-Abo Receivern gibt, ist doch vollkommen klar.
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Aber nur des Receiververtrages. Nochmal. Man kann Premiere-Abonnent sein, muss es ja nicht gucken!

    Zur Haftung: Sie meinen, das Premiere nicht haftet für Schäden die durch Betrieb der Box bestehen. Und ansonsten:

    Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Premiere oder deren Erfüllungsgehilfen.

    Was im Einzelfall die Juristen auszufechten haben... also so einfach ist die Sache nicht..

    Aber wann sollten diese Grenzfälle denn bitteschön eintreten? Eine hartnäckige alleinige Weigerung des Kunden wird ein dadurch erwartetes
    Sonderkündigungsrecht des Kunden aber nicht beinhalten, denn allein
    aufgrund der Weigerung des Kunden, kann er ja kein Premiere sehen.
    Da er sich allein aus der Möglichkeit einer Haftung weigert, liegt im billigen
    Ermessen des Kunden. Es ist natürlich sein Recht. Trotzdem kann er seinen ersten Vertrag erfüllen, denn er kann ja einen Receiver anschliessen, den Premiere ihm anbietet. Und das man für das Sehen von Premiere einen Receiver benötigt, der Premiere empfangen kann, steht ja ausser Frage.
    Da der Kunde zwar darauf verzichten kann, aber sich weigern darf und kein Premiere gucken muss, besteht kein Anspruch auf Sonderkündigung, allein
    wegen billigem Ermessen, höherer Gewalt oder der alleinigen Möglichkeit,
    die theoretisch möglich ist, aber nicht gegeben.

    Genaugenommen könnten diese Schäden juristisch auch an der bestehenden
    Box als Möglichkeit gegeben sein. Da die alte Box genauso in die Luft fliegen könnte, wie die neue, ist der Kunde wegen der möglichen Haftung der neuen als Ausrede der Sonderkündigung weniger geschützt. Damit kommst du meines Erachtens nicht durch.
     
  10. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf


    Dann hat Premiere auch nichts damit zu tun. Du hast das Recht ein Abo ohne Box weiterhin laufen zu lassen, aber auch die Pflicht, innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist Deine Abogebühren zu entrichten.

    Willst du aber Premiere sehen, musst du deine eigene Box also updaten lassen, falls das geht. Oder eben eine mieten, um es Dir
    zu ermöglichen. Premiere hat nur die Pflicht die Signale zu liefern, und das tun sie ja weiterhin.

    Hast du deine Box anderweitig erworben, und sie hat noch Garantie, und ist nicht update-bar, hast du eventuell das Recht
    auf Schadenersatz, von dem bei dem du die Box gekauft hast. Damit hat dann Premiere nix am Hut. Isses von Premiere
    gekauft, hast du als Kunde das Recht und Premiere die Pflicht auf Umtausch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2008