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Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Februar 2008.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    ... Receiver meldet dass neue Software vorhanden und fragt, ob die installiert werden soll. User wählt "Ja" und der Käs ist gegessen ...
     
  2. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Noch einmal: Premiere muß nur den Empfang garantieren und Dir dafür auch eine neue Box kostenlos zur Verfügung stellen. Auch gerade dann wenn Deine alte Dein Eigentum ist. Du bekommst kein SoKü-Recht. Aber es steht Dir natürlich frei, zum Vertragsende zu kündigen;)
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Ändert Premiere die technische Ausstrahlung, sodass unerwartet höhere Kosten für den Abonnenten entstehen, kann dieser von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

    Dies gilt jedoch nicht, wenn Premiere selbst die technischen Änderungen durchführt, damit der Abonnenten weiterhin das Abo nutzen kann. Nur hat Premiere bei Eigentumsreceivern keine Möglichkeit dazu, ohne dass der Kunde aktiv mitwirkt.

    Der Kunde ist dazu aber nicht verpflichtet, kann nicht dazu gezwungen werden.
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf


    So ein bisschen Recht habe ich in meiner Verwaltungsausbildung nachweislich hinter mir. Auch habe ich bisschen Ahnung von Vertragsrecht. Der Receiver kann draufstehen haben, geeignet für Premiere. Trotzdem sind es 2 Verträge.
    Der eine betrifft die Programmpakete und ist ein ganz normales Premiere-ABo.
    Der zweite betrifft die Box. Wenn der Eintrag "geeignet für Premiere" draufsteht, und du Premiere nicht mehr empfangen kannst, da Verschlüsselungsänderung, müssen sie Dir bei gemieteter Box schleunigst eine neue kostenlos zuschicken, da ansonsten Du nach einer gewissen Frist tatsächlich ein Recht auf Sonderkündigung wegen Nichterfüllung hättest. Dies müsstest Du aber anmahnen. Und dann kämst du raus, wenn die so blöd wären, diese Fristen verstreichen zu lassen. Aber so blöd werden die nicht sein. Bei gekaufter Box könnte nach Garantie Ende sogar Schluss mit Haftung sein, hier könnte ich mich aber irren.

    Aber rein durch Verschlüsselungswechsel hast du m. E. kein Recht auf Sonderkündigung, weil der Empfang Deines gemieteten Abos theoretisch möglich ist, mit einem geeignetem Gerät. Und das geeignete Gerät ist
    unmittelbar ein zweiter Vertrag, der entweder Miete oder Kauf sein kann.


    Da Du ja auch bisher Premiere-Abonnent ohne eine premiere-zertifizierte Box
    werden konntest, bzw. Dir einen Receiver mit CI-Slot hättest käuflich erwerben können, und du auch bei Premiere das nackte Abo ohne Receiver abschliesst. Wegen der Miete oder dem Kauf musst du z. B. bei Internet-Bestellung extra ein Häkchen setzen. Ansonsten kommt nur 1 Vertrag zustande, der aber dann auch keine Sonderkündigung enthält. Das Recht wäre nur gegeben, bei Lieferung eines defekten GErätes, was wegen quasi
    Unmöglichkeit angemahnt wurde, Premiere lässt die vorgegebenen Mahnfristen verstreichen, und du sitzt wochenlang ohne Box da. Dann kommst du wegen Nichterfüllung aus dem Vertrag raus, aber nicht durch alleinigen Wechsel des Verschlüsselungssystems.

    Du kannst ja auch Deinen Gebrauchtwagen morgen nicht zum Gebrauchtwagenhändler zurückbringen, weil der Gebrauchtwagen keinen KAT hat und nur Normalbenzin fährt, und die Regierung morgen beschliessen würde, das morgen kein Normalbenzin mehr verkauft werden würde. Hast Du Garantie auf den Motor, dann müssen sie auf ihre Kosten den Motor entsprechend umbauen oder den Verkaufspreis erstatten. Ist die Garantie um, hast du halt Pech gehabt. Ich weiss, blöder Vergleich, aber mehr fällt mir um die Zeit nicht ein.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Und wenn der Kunde "Nein" sagt? Premiere schließt laut AGB die Haftung für Update-Schäden aus. Premiere kann ihn dazu nicht zwingen.
     
  6. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Was denn für unerwartet höhere Kosten? Braucht NDS mehr Strom als Nagra:eek: :eek: ? Wenn Premiere die Box umtauscht, hast du auch keine höheren Kosten. Bis auf die Verschlüsselung verändert sich technisch kaum etwas.
    Ist für das Premiere-Abo auch nicht relevant, wenn Premiere für den Empfang sorgt. Und das tut es, wenn es dir den 2. Vertrag erfüllt (Vertrag mit der Box) und eine neue Box liefert, oder für ein Update sorgt, was dieses ermöglicht.
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Was denn für Update-Schäden? Ein Brand, eine Verletzung, oder einen Schlaganfall???? :eek: :eek: :eek:
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Verschlüsselungswechsel ist kein Recht für eine SoKü. Völlig korrekt.

    Hab ja weiter oben den genauen Sonderfall spezifiziert. Wer einen Mietreceiver hat, einen Receiver hat, der erst nach Abo-Ende Eigentum wird, oder wer keinen "Geeignet-für-Premiere" Receiver hat, der hat auch kein SoKü-Recht.
     
  9. Premiere-Kofi

    Premiere-Kofi Senior Member

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    So, ich bin erst mal raus hier. Keinen Bock mehr Perlen vor die Säue zu werfen.

    Wer meinen Ratschlägen folgt, kommt aus dem Vertrag vorzeitig raus. Wer auf den Digitaltrollen hört, zieht eben die Ar...karte.

    Muß jeder selbst entscheiden was er will.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Das ist das schöne daran, es spielt keine Rolle.

    Premiere schließt lauf AGB die Haftung durch das Update aus, überträgt es somit auf den Abonnenten. Gleichzeitig verlangt Premiere aber das Update. Das ist illegal. Nicht umsonst fragen Receiver nach, ob der Besitzer das möchte. Verweigert der Kunde das Update, hat Premiere recht. Nicht einmal eine AGB-Änderung im Nachhinein hilft da.


    Gibt natürlich nicht für Mietreceiver, die Eigentum von Premiere sind.