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Tückischer Kreisverkehr?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 22. Februar 2008.

  1. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    Bitte mal lesen.

    Unten steht der Satz:

    Versteh ich nich! Was meinen die? :eek:

    Außerdem fahre ich im Kreisverkehr immer mindestens zwei Runden.
    Mein Kind auf dem Rücksitz quietscht vor Freude und man sieht mehr
    von der Welt!

    :winken:
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Genau das, was sie geschrieben haben. :rolleyes:
     
  3. deister7

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    rechts vor links, sprich der einfahrende hat Vorfahrt. Auf dem Bild im angegebenen Link ist es recht deutlich zu sehen!
     
  4. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Dort steht "Steht an der Zufahrt dagegen ein Schild mit der Aufschrift "Vorfahrt gewähren"".

    Da hat doch der Einfahrende keine Vorfahrt? :eek:
     
  5. mittelhessen

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Kann mir bitte mal einer erklären, wieso die Vorfahrt beim Einfahren in den Kreisel (bei rechts vor links) durch ein "Vorfahrt gewähren" ausgedrückt wird? Das steht doch eindeutig im Widerspruch! Desweiteren habe ich noch nie ein Schlid gesehen, auf dem "Vorfahrt gewähren" drauf steht. Ich kenne nur das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (auf dem Kopf stehendes, weißes Dreieck mit roter Umrandung).

    EDIT: Ich kann mir nur vorstellen, dass vor dem "ein" ein "k" fehlt und damit "kein" gemeint ist, sonst macht das keinen Sinn!
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2008
  6. mittelhessen

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Da stimme ich dir zu! Wenn man Vorfahrt gewährt, hat man KEINE Vorfahrt!

    Der Artikel kann also nur falsch sein (vermutlich durch den kleinen, fehlenden Buchstaben "k")!
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Aua... Den Widerspruch sehe ich jetzt auch. [​IMG]
    Wenn man auf die Bildunterschrift klickt, kommt man zu einem Artikel, in dem es dann korrekt steht:

    Das erläutert der Automobil-Club Verkehr (ACV) in Köln. Einen Kreisverkehr markiert in Deutschland ein blaues, rundes Schild mit drei zum Kreis angeordneten Pfeilen. Hinzu kommt ein "Vorfahrt gewähren"-Schild. Denn als Regel gilt: Vorfahrt hat, wer sich im Kreis befindet, Einfahrende müssen gegebenenfalls warten.

    Fehlen das Kreisverkehr- und auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild, handelt es sich hingegen nicht um einen Kreisverkehr. Solche Verkehrsführungen gibt es vor allem in Wohngebieten. Sie sollen die Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zwingen und damit zu schnelles Fahren verhindern. Im Gegensatz zum Kreisverkehr gilt hier die Regel "Rechts vor links", so dass der Verkehr innerhalb des Kreisels warten muss.


     
  8. foo

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Na dann... auf in den Kreisverkehr:
    [​IMG]
     
  9. Cord Simpson

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Nö, dir wird gesagt: "Wenn du hier rein fährst, hast du hier drin die Vorfahrt zu gewähren."


    ...meinte der Verfasser...
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Tückischer Kreisverkehr?

    Der Verfasser meinte, wenn das blaue Kreisverkehr- und das dreieckige Vorfahrt-Gewähren-Schild bei der Einfahrt fehlen, dann muss man im Kreisel den Einfahrenden Vorfahrt gewähren.