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Gez

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 15. Januar 2008.

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    AW: Gez

    Der 2. Entwurf deines Postings war der Wertvollere.
    Da hast du dich auf das Wesentlich beschränkt.
    Polemischer Mist wird nicht benötigt.:eek:
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Gez

    Nö, es ging nur um den Unterschied. Wenn du nix zu verschenken hast, hast du dich auch nicht zu bereichern. Also schaue das was du bezahlst.
    Wenn du von den Rundfunkgebühren befreit ist, ist das was anderes.
    Dann musst Du Dir den Schuh aber auch nicht anziehen ;) .
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gez

    Ich sehe da nichts polemisches.

    Mir fiel nur zu dem Zeitpunkt nicht der richtige Name für die Beihilfe ein die fast jeder Deutsche von seinem Gehalt abgezogen bekommt...
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gez

    Dann gäbe es die GEZ zwar nicht mehr aber die Rundfunkgebühr gäbe es weiterhin.

    Die Kirchensteuer wird genauso wie der sozializitäszuschlag durch einen VERTRAG geregelt und nicht durch ein Gesetz.

    Da gibt es keinen Unterschied im Bezug zu der Rundfunkgebühr.
     
  5. AW: Gez

    Wäre auch nicht nötig gewesen.
    Kirchensteuer und Solidäritätszuschlag haben nämlich nichts mit Rundfunkgebühren zu tun.
     
  6. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: Gez

    Off Topic: Den Vertrag mit der Kirche kann ich ja kündigen, den mit dem Solidaritätszuschlag aber nicht. Ich mag keine unkündbaren Verträge :(

    Topic: Wenn jetzt tatsächlich eine Multimediasteuer (oder wie soll man das nennen?) kommen würde, dann müßten die Privaten davon ja auch was abbekommen.
    Von dieser Steuer wären dann ja automatisch alle Arbeitslosen, Geringverdiener und Rentner befreit, also würde evtl. weniger Geld ins staatssäckel fliessen.
    Meiner Meinung nach könnte (müßte) diese Steuer dann einiges höher ausfallen als die jetzige Gebühr.
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gez

    Du verstehe?

    Beides Staatsverträge.
    Beides dieselbe rechtliche Grundlage..

    Folglich Frage von casper beantwortet :winken:
     
  8. AW: Gez

    Beantwortet war die Frage schon mit dem ersten Teil.

    Ach, eh ich es vergesse : Kirchensteuergesetz.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Februar 2008
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gez

    Viele sind aber auch die Meinung das Verträge keine rechtliche Grundlage haben.

    Biste dir da sicher?

    In Hamburg regelt der Kirchenstaatsvertrag unter anderem das kirchliche eigentum bishin zur kirchensteuer.

    Ist ja auch egal.
    Nur wäre der Rundfunkgebührenstaatsvertrag dann nicht der einzige der keine rechtliche Grundlage hat ;).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Februar 2008
  10. AW: Gez

    Ob es so gravierende Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt, weiss ich nicht.
    Bis jetzt war ich mehr dieser Annahme gefolgt.

    Aber zurück zur Rundfunkgebühr.;)