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Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von w-sky, 1. Februar 2008.

  1. jo234

    jo234 Platin Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Was ja nicht unbedingt stimmen muss.

    Es gibt ja z.B. auch Mietverträge, in denen ausdrücklich das Anbringen (durch Bohren etc.) einer Satellitenanlage verboten ist - nicht jedoch z.B. das Anbringen von Außenleuchten (Lampen etc.) durch genau die gleiche Aktivität (in dem Sinne: genau die gleiche Beschädigung der Gebäudesubstanz).

    Wie erklärt sich der Vermieter in diesen Fällen?
    Es gibt auch verdammt hässliche Lampen - wobei "hässlich", "nicht hässlich" etc. immer noch Geschmacksache ist...
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Es funktioniert bei strom, bei gas, bei telefon, bei internet usw. usf.

    Warum sollte es beim Kabelfernsehen unmöglich sein?

    Es gibt keine Hauptkopfstelle wo jeder anbieter direkt drüber Verfügen kann.

    Telefonleitungen sind genauso kapazitäts begrenzt und in Besitz von Fremdfirmen...

    Das mit der Hauptkopfstation die z.B. durch eine unabhängige Firma vertrieben oder auch durch eine anstalt des öffentlichen rechts oder noch besser durch einen e.V. wäre jedenfalls nicht das schlechteste und so ähnlich wird es auch im Telefonmarkt gemacht.
    Die Firma speist alle Programme ein die es gibt.
    KNB X kann dann aussuchen welches Programm er anbieten will.
    KNB Y kann das auch.
    Genauso wie KNB Z.
    Die KNB schalten die Programme dann einfach auf ihren smartcarden frei.
    So kann jeder KNB eigene Preise machen, jeder Kunde selbst entscheiden welchen KNB er haben möchte usw. usf.

    So oder so ähnlich funktioniert das in vielen Bereichen.

    Oder anders.
    Es wäre jedenfalls besser als die aktuelle Lage wo man sich den KNB nicht aussuchen kann.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Februar 2008
  3. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Der Falke hat das doch gut erklärt! Aus einer Stromleitung kommt Strom, aus einer Gasleitung Gas - wo das dann letztendlich her kommt ist egal, da es keinen Qualitätsunterschied gibt und die Firmen das verrechnen können. Telefon ist ein Klingeldraht, wo man alles mögliche durchleiten kann.

    Kabel TV ist aber kein einheitliches Produkt. Wenn vor der Tür ein KDG-Kabel liegt, kann da nur rauskommen, was KDG da einspeist - und die Kapazität ist ausgelastet. Da kann nicht plötzlich ein Wilhelm.Tel Angebot rauskommen, für das in Norderstedt Glasfaserkabel verlegt wurde.

    Aus meiner Wasserleitung kann auch nicht ganz speziell für mich Wasser aus der Okertalsperre rauskommen. Da kommt das raus, was die Hamburg-Wasser GmbH da reinspült.
     
  4. TOC

    TOC Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Das ist hier definitiv nicht so. Hier in Schwalbach, Ortsteil Limes, gibt es Mietshäuser, Eigentumswohnungen und Eigenheime und alle sind bei TC zwangsverkabelt. Ich wohne hier in einem Eigenheim und könnte Deiner Definition nach wählen, aber wie soll das denn geschehen? Die komplette Infrastruktur von der Kopfstation bis ins Haus gehört TC und die sind m.W. nicht gezwungen, die sogenannte letzte Meile an Mitbewerber zu vermieten.

    Nein, ich kann mir (noch) keine Schüssel auf das Dach stellen, da ich nicht der Eigentümer bin. Das nur so am Rande erwähnt. ;)
     
  5. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Formulieren wir es mal anders: Kapazität ist vorhanden erst recht, wenn alles auf digital umgestellt wird.

    Es gibt eine Reihe von Sender die angeboten werden könnten und die haben sogar alle Platz im Kabel. Nun sind die Netzbetreiber recht unterschiedlich TC bietet im Gegensatz zu den großen Anbietern praktisch nichts an. Die großen Anbieter unterscheiden sich marginal, schließen aber bewusst Sender aus. Das Problem muss gelöst werden.
     
  6. TOC

    TOC Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Jetzt tue mal bitte nicht alle hier für dumm verkaufen. Zumindest ich bin mir der speziellen "Letzte-Meile-Problematik" im Kabelnetzbereich im Klaren. Daher k*tzt mich ja auch dieses von der Poltik geschaffene Monopol der KNB so an. Jeder KNB kann in seinem Gebiet machen was er will, sollange er die Grundversorgung gewährleistet.
     
  7. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Das Problem ist, dass der gesamte Aufbau des Kabels auf ein Monopol der Bundespost/Telekom ausgelegt ist und nun über 10.000 Kabelnetzbetreiber existieren, die Leistungen blockieren können.

    Es gibt zwar vereinzelt Kabelbetreiber, die zusätzlich zum ehemaligen Postkabel die Straßen aufgraben und eigene Leitungen verlegen, oftmals wird aber nur auf das eine vorhandene Kabel zugegriffen, dass per "Zufall" nun Gesellschaft A, B oder C gehört.

    Fazit: Das Kabelnetz ist anders geplant worden, als es jetzt in der Praxis genutzt wird.
     
  8. TOC

    TOC Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Genau. Im Großteil der TC-Netze lebt man in der medialen Steinzeit. :mad:
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    ... beim Telefon wird bereits eine vorhandene Infrastruktur der Telekom benutzt. Der Telefonanbieter zahlt für diese vorhandene Infrastruktur Miete. Bei Strom und Gas kommt das aus der Leitung, was der lokale Versorger einspeist. Egal welchen Anbieter man wählt, der Strom und das Gas wird immer vom lokalen Versorger eingespeist.
    Wenn man sich in Aachen für den NE4-Netzbetreiber Primacom entscheidet, nutzt wird die Infrastruktur von Unitymedia-Media nutzt am Kabelanschluss kommt das heraus, was Unitymedia einspeist...
    ... bei der Telefonie werden die Vermittlungsstellen meist von der Telekom betrieben, sofern der Telefonieanbieter die Infrastruktur im Speziellen die "letzte Meile" nutzt. Bei den Strom- und Gasversorgern wird grundsätzlich die Infrastruktur des lokalen Versorgers genutzt, der dafür entsprechende entloht wird. Bei Strom und Gas kommt natürlich immer nur ein Produkt heraus, entweder Strom oder Gas.
    Beim Kabel ist es nicht naders, denn alternative KNB versogen ihre Kunden nicht selten über die Infrastruktur eine NE3-Netzbetreibers, wofür der NE3-Netzbetreiber entlohnt werden will. Es gibt in Deutschland über 10.000 KNBs die auf diese Art und Weise die Vertragshaushalte versorgen. Diese Kabelnetzbetreiber schliessen mit dem NE3-Netzbetreiber einen Signalzulieferungsvertrag. Wie funktioniert das denn mit Strom und Gas ? Die Anbieter schliessen mit den lokalen Versogern Zulieferungsverträge.

    Es gibt also reichlich Alternative KNBs, allerdings bieten diese KNBs ihre Leistungen nur dort an, wo es sich für sie rechnet. Kaum einer dieser über 10.000 Kabelnetzbetreiber will eine eigene Infrastruktur aufbauen, weil das mit immensen Kosten verbunden wäre. Es gibt natürlich Anbieter, die eigene Kabel verlegen. Netcologne und Hansenet sind da gute Beispiele. Aber schau dir mal die Eigentümerverhältnisse dieser Anbieter an. Bei beiden sind das die lokalen Stadtwerke, die widerum der jeweiligen Stadt gehören. Wenn dann irgendwo wieder Strom- Gas- oder sonstige Leitungen saniert werden müssen, schmeissen die halt gleich die Kabel für Kabel-TV mit in den Graben. Nach und nach haben die dann ein flächendeckendes Kabelnetz geschaffen. Andere Anbieter haben kaum Chancen, großflächig ein eigens Kabelnetz zu erschaffen und dann auch wirtschaftlich zu betreiben. Für die NE3-Netzbetreiber ist ihr Kabelnetz auch nicht wirtschaftlich, wenn es nur für kostenlose TV-Programme genutzt wird. Trotzdem baut Unitymedia die Kabelnetze aus, weil sich damit andere Einnahmequellen ergeben, womit das Kabelnetz dann wirtschaftlich betrieben werden kann.

    Der Vergleich mit der Situation hinkt ganz gewaltig. Bei Kabel TV wird die dauerhaft die volle Bandbreite benötigt, bei der Telefonie wird die Bandbreite nur zeitweise benötigt. Wenn alle gleichzeitig telefonieren möchten, werden einige nur ein Besetztzeichen hören.

    Auch das mit der "Hauptkopsfstation" ist nicht ohne Problem möglich, denn der der die Programme einspeist muß für die Weiterverbreitung im Kabel die Urheberrechte zahlen. Auch einfach alle vorhandenen Programme können nicht so ohne weiteres eingespeist werden, weil dass der Programmanbieter auch erlauben muß. Letztendlich würde es einen Wettberb wie zwischen Premiere und Kabelnetzbetreiber geben. Premiere nutzt hier die Infrastruktur von Unitymedia, bietet aber eigene Inhalte an. Ich kann hier entscheiden, bei wem ich ein Abo abschliesse, um z.B. SciFi sehen zu können.

    Beim Free-TV wird es so etwas nicht, geben, denn das rechnet sich nicht.

    Es ist hier aber sehr interessant festzustellen, dass hier die Leute am lautesten Wettbereb einforddern genau die sind, die sonst gegen Adressierbarkeit undGrundverschlüsselung zu lamentieren. Wenn mehrere Anbieter auf der gleichen Infrastruktur Dienstleistung anbieten wollen, dann müssen die Haushalte adressierbar sein, wie es bei Telefon, Strom und Gas auch der Fall ist.

    Und so nebenbei bemerkt kann man inzwischen per Telefonkabel auch DVB Programme empfangen. Hier wird die Bandbrete auch nur temprorär benötigt. Die Telekom könnte das Angebot auch den Kunden anderer Anbieter anbieten. Die Telekom schottet sich aber hier ab und bietet die Programme nur an, wenn man Telefon- und Internet von der Telekom nutzt.
    Auf der anderen sorgt dieses Angebot auch für große Datenmengen und da die Verträge mit Drittanbieter i.d.R. volumenbasiert sind, haben andere DSL-Anbieter auch nicht unebdingt ein Interesse daran, das DVB-Angebot der Telekom zugänglich zu machen ...
     
  10. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    mmh...

    19000 Euro / 38 Eigentümer = 500 Euro!

    Für jemanden der eine Eigentumswohnung hat, sollte das wohl net gerade das Problem sein!

    Und die DVB-S Receiver müssen die Mieter dann schon selbst kaufen, bei Kabel müssen sie ja auch einen Analog-Kabel-Tuner selber bereitstellen (nur das dieser in 99% der Fällen im TV-Gerät eingebaut ist, das sollte aber rechtlich keinen Unterschied machen) auserdem bekommt man einfach DVB-S Receiver schon für 30 Euro.

    Übrigens wird irgendwann analog Kabel auch abgeschaltet, dann brauchen die Mieter DVB-C Receiver + Smartcard + FreeTV Abo, das soll dann besser sein als 30 Euro DVB-S Receiver??????

    Wenn man das auf Leasing macht und dann noch irre Wartungsverträge dazu abschliest, ist man ja selber Schuld!

    Und wenn man etwas technisch bewandert ist kann man sehr vieles auch selber machen und damit die Kosten deutlich reduzieren!

    Aber wenn man immer nur auf Billanzen und Steuervorteile schaut, ist das halt was anderes .....

    Hauptsache man bekommt seine Miete, selber hat man ja im Eigenheim SAT, die Mieter sind doch schei. egal, die soll die KDG ruhig melken, solang das für mich finanziell besser ist! :wüt:

    mfg

    karlmueller