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Arena/Premiere u.Netcologne

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Köln111, 1. Februar 2008.

  1. Köln111

    Köln111 Neuling

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    Hallo zusammen,

    ich habe einen Vertrag mit Ish jetzt Unitiy Media für ARENA und die übrigen Programme (TV gusto Premium und so), hatte auch Kabelfernsehn über Unity Media. Im Dezember bin ich umgezogen und hier läuft Kabelfernsehn über Netcologne.

    Leider kann ich Arena, Premiere Fußball Bundesliga nicht mehr empfangen. Habe es auch mit dem alten Premiere Receiver versucht, aber da erhalte ich beim Premiere Sportportal den Hinweis "Smartcard Fehler" und sonst "Programm ist verschlüsselt". :mad:

    Habe an Unity Media auch schon Mails geschickt, aber keine Antwort erhalten. Vorhin hatte ich 10 Minuten Warteschleife mit der Hotline, auch sehr schön. :wüt:

    Weiß zufällig jemand von Euch, woran das liegen kann, dass ich die Programme nicht bekomme? Es eilt ziemlich, denn wenn ich einen neuen Receiver brauche, habe ich morgen die Möglichkeit danach zu gucken.

    Oder funktioniert Unity Media und Netcologne gar nicht? Dann habe ich aber doch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Oder? :confused:

    Über schnell Antworten freue ich mich. :)

    Vielen Dank und viele Grüße
    Michi:winken:
     
  2. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    1) Deine UnityMedia-Smartcard funktioniert nur im Netz von UnityMedia, die Bundesliga wird im Multikabel-Netz mit Conax verschlüsselt, im Netz von UnityMedia wird Nagravision verwendet

    2) Du kannst Bundesliga für 14,90 EUR bei NetCologne (24 Monate VB) bestellen, wenn du gleichzeitig bereits Kunde für Telefon/Internet bist, bekommst du einen Receiver kostenlos dazu, ansonsten für 49 EUR. Deinen Receiver von UnityMedia kannst du NICHT nutzen, da dieser nicht Conax-fähig ist.

    3) Du hast KEIN Sonderkündigungsrecht, es obliegt dem Kunden für die Empfangsvorraussetzungen zu sorgen und du hast den Umzug innitiert, nicht UnityMedia. ABER UnityMedia entlässt sich gegen amtliche Ummeldebescheinigung mitsamt Kündingungsbrief kulanterweise aus dem Vertrag.

    Ich hoffe damit sind alle Fragen für dich beantwortet.

    Gruß
    Brain
     
  3. doxyfoxy

    doxyfoxy Junior Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    selten sowas blödes gelesen, soll sie/er sich ein neues Kabel direkt vom NOC zu ihrem/seinem neuen Haus budeln ?
    wenn in ihrer/seiner neuen Wohnung Unitymedia die Dienstleistung nicht erbringen kann, dann kann sie/er selbstverständlich ausserordentlich kündigen.

    dich will ich sehen wenn du mal auf dem Pluto wohnst und ein Premiere-Abo hast.

    Leute gibts. manman.[​IMG] [​IMG]
     
  4. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Halt mal schön den Ball flach. Du schließt mit UnityMedia einen PayTV-Vertrag in der Adresse XY über eine bestimmte Laufzeit. UnityMedia erfüllt ihren Teil des Vertrags, nämlich in der Adresse XY Bundesliga zu sehen. Wenn du jetzt umziehst, erfüllt UnityMedia weiterhin ihren Vertrag.
    Das gleiche Prinzip gilt für PREMIERE und auch jeden DSL-Anbieter.
    In der Regel sind die Firmen kulant, aber ich wollte einfach an dieser Stelle betonen, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt.

    Wieso ich das weiß? Ich studiere Medienrecht und ich arbeite zufällig bei NetCologne und komme deswegen öfter mit dieser Thematik in Berührung.

    Gruß
    Brain
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    ... außerordentlich kann man immer kündigen,. Was BrainKoeln unter Punkt 3 beschrieben hat, ist nichts anderes als ausserordentliche Kündigung die bei Vorlage bestimmter Unterlagen, hier die Ummeldebestätigung, im Allgemeinen akzeptiert wird.
    Ein Sonderkündigungsrecht wird eingeräumt, wenn Unitymedia z.B die Vertragsbedingungen oder Entgelte in für den Kunden unzumutbarer Weise ändert. Den Wohnungsumzug hat Unitymedia aber nicht zu verantworten, also besteht auch kein Sonderkündigungsrecht ...
     
  6. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Danke mischobo, exakt so ist es :D

    Gruß
    Brain
     
  7. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Leider falsch.

    Er brauch noch nichtmals schriftlich kündigen, da dieses ein eingabefehler von einem UM-Mitarbeiter ist.
    UM darf nur in ihren Gebieten ihre eigenen Produkte vertreiben und in Objekten wo sie erlaubnis eines anderen Anbieters haben (Kooperation).
    In Gebieten von NetCologne darf UM ihre Produkte nicht anbieten, daher trifft dem Kunden keine Schuld, sondern UM.

    MfG
    Didi
     
  8. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Er hätte ja nicht umziehen müssen... Das ist defacto Rechtslage !!!

    Wenn du PREMIERE abonnierst und dann in eine Wohnung ziehst,
    wo du nur DVB-T hast und keine Möglichkeit für Kabel oder Sat,
    ist das auch dein Problem.

    Oder noch ein Beispiel:

    Du schließt einen DSL-Vertrag über 12 Monate ab und ziehst nach 6 Monaten eine andere Stadt wo dich der Anbieter nicht versorgen kann,
    dann bist du dennoch an den Vertrag gebunden und musst zahlen,
    auch wenn der Anbieter dich in der neuen Wohnung nicht versorgen kann.

    Es ist vollkommen egal, ob dich der Anbieter, in unserem Fall jetzt Unitymedia, in der neuen Adresse versorgen kann, weil du schließt ja den Vertrag in der alten Adresse.

    Gruß
    Brain
     
  9. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Sorry, aber das ist alles vollkommen anders.

    Ein Kunde hat selber zu entscheiden ob er umzieht oder nicht und auch wohin!
    Hier ist es leider so, das er in ein Gebiet umgezogen ist wo UM ihre Produkte nicht anbieten kann oder darf. Da kann der Kunde nichts für, sondern UM. Die haben ihn in einem so genanntes Pfui-Objekt angelegt, wo sie es nicht hätten dürfen, daher trifft dem Kunden keine Schuld. Die müssen den Vertrag aufheben, nicht der Kunde.

    Die andere Sache ist die technischen Möglichkeiten und da hat ein Kunde der Mieter ist keinen Einfluss. Ist in dem Haus nur DVB-T oder SAT, weil der Hauseigentümer nicht anderes erlaubt, dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, weil er nicht in der Gewalt der Möglichkeit ist diesen Vertrag zu erfüllen.

    AGB und BGB (BGB steht über AGB) lesen, da steht sowas drin. ;)
     
  10. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Dann sag mir doch mal bitte wo das im BGB steht du Schlaumeier,
    hast du einen Doktor in Jura oder warum posaunst du hier so groß rum ohne Belege zu nennen?

    Gruß
    Brain