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Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Januar 2008.

  1. mmaikilein

    mmaikilein Silber Member

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Wieso wird die Doku gesperrt? Häh?

    Hat wieder einer der Viel Geld hat was erreicht,also regiert Geld die Welt.
    Jeder Mist wird gezeigt,aber wenn irgendwas aufgedeckt wird und die Angst kriegen die Millionäre dann wird mit geld versucht schnell alles unterm Tisch kehren zu lassen. Alles Verbrecher .....
     
  2. 956er

    956er Junior Member

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Nein, eine einstweilige Verfügung gegen eine Sendung kann jeder erreichen. Er muss nur plausibel machen, daß die Sendung zb. unwahre Behauptungen über ihn enthält. Das kann der H IV Empfänger genauso wie der Millionär. Das Gericht urteilt dann über den Einspruch ohne großartige Anhörung der Gegenseite. Du kannst deine Verschwörungstheorien also wieder einmotten....
     
  3. fuddel

    fuddel Gold Member

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Ja einreichen kann sie jeder,nur manche sind trotzdem gleicher.Der Respekt des Gerichtes vor "großen" Namen und - Persönlichkeiten kann schon mal eine Rolle spielen,denke ich.
     
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Man zahlt auf die Grundschuld.
    Und nein, die Banken sind nicht so doof, dass irgendjemand auf die GS zahlt, sondern immer als Tilgung des Darlehens, die GS soll immer hübsch so bleiben, wie sie am ersten Tag war.

    Ich habe den Beitrag nicht gesehen, will auch nicht.
    Aber ich gehe mal davon aus, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Journalisten die falschen Begriffe verwendet haben ("Kreditverkauf" eigentlich Abtretung der Forderung bzw. des Anspruchs auf die Rückzahlung des Darlehens).

    Hypothekenbriefe werden nicht abgetreten, sie gehen mit der Forderung automatisch über.
    Dein Gedankengang ist falsch.
    Siehe oben. Sparkassen wollen nur ihre Bilanzen besser dastehen lassen.
    Ist er nicht, es sei denn, man nimmt an, diese "Käufer" seien immer bösgläubig, wenn sie so eine Forderung kaufen und dabei noch den Grundschuldbrief bekommen. Das ist aber nicht so: Die herrschende Meinung verlangt (leider), dass es konkrete Umstände gibt, dass die Zweiterwerber der Grundschuld bösgläubig sind, was die Eigentümer der betroffenen Grundstücke zu beweisen haben.

    Wer blauäugig alles der Bank anvertraut, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass der Darlehensvertrag nicht zu seinem Gunsten ist, ist selbst schuld. Man muss doch nicht alles so hinnehmen, was auf den Formularen steht, sondern von Anfang an um jede Bedingung zum eigenen Vorteil kämpfen.

    Die Sicherungsabrede kann man nicht gegenüber dem Zweiterwerber geltend machen, wenn dieser gutgläubig ist.
    Grundschuld wird nicht abgetreten, sondern übertragen (man gibt einfach den Grundschuld weiter).

    Sorry, aber das ist Quark. Man unterstellt dem Zweiterwerber die Bösgläubigkeit, nur weil dieser dieser eine durch eine GS abgesicherte Forderung kauft? Einmal muss der Zweiterwerber nicht seine Gutgläubigkeit beweisen, denn von dieser geht man immer aus. Dann muss alles entweder im GS-Brief oder Grundbuch stehen, damit dem Zweiterwerber signalisiert wird, dass er Nachforschungen anstellt, damit er seine Gutgläubigkeit aufrecht erhalten kann.
    Aber wenn die Eigentümer sich um das Grundbuch und somit um ihre Grundstücke nicht kümmern, ist es ihre Schuld, wenn diese Heuschrecken aus der Grundschuld vollstrecken. Bevor man eine Grundschuld bestellt, lohnt sich immer ein Gang zu einem Rechtsanwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt.

    Und das Wichtigste ist: Wenn der Zweiterwerber gegen den Eigentümer aus der Grundschuld vollstreckt, dann verliert dieser zwar sein Grundstück, aber er kann gegen den Ersterwerber Schadenersatzansprüche geltend machen, die möglicherweise die Höhe der gesicherten Forderung deutlich übersteigen.
     
  5. Baldez

    Baldez Neuling

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Das was Du als "Quark" bezeichnest ist ein Zitat aus einer Pressemitteilung
    des BMJ!! Lies`doch bitte den Inhalt des Links noch mal genau durch.
    Vielleicht wirst Du dann feststellen, was "Quark" ist.

    Gruß Baldez
     
  6. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Du hast natürlich recht, aber wann findet eine Neubewertung der Grundschuld statt?

    Das ist außergewöhnlich: Grundstück kann nicht abgeschrieben werden und das Wert des Hauses wird kontinuierlich neu bewertet. Dafür gibt es Tabellen. Außergewöhnlcih wäre natürlich, das Haus brennt ab, wird durch ein Erdbeben in der Statik schwer beschädigt, ist gesundheitsgefährdent verseucht, beispielsweise asbest verseucht, oder das Grundstück ist verseucht worden durch Tankunglück oder sonstiges. Alles das kann natürlcih eintreten, ist aber eher seltener und außergewöhnlich.

    Ja, Du hast recht, aber eine Neubewertung findet naturgemäß eher seltener statt. Kann aber durchaus vorkommen und massive finanzielle Probleme für den Kreditnehmer bedeutet. Das ist keinem Hausbesitzer zu wünschen.
     
  7. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Mir fallen da spontan noch Änderungen in der Umgebung ein, z.B. Industrieansiedlungen in der Nachbarschaft (-> Wertverlust) und Umwelteinflüsse (Hochwasser). Selbst ein Windrad, das man durchaus kilometerweit sehen und in der näheren Umgebung auch hören kann, dürfte für manche Grundstücke eine erhebliche Wertminderung darstellen.
     
  8. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR-Doku

    Nur weil man eine Sicherungsgrundschuld in die Hände bekommt, bedeutet das nicht, dass die Sicherungsabrede automatisch auch für den Zweiterwerber gilt bzw. dieser sich an diese halten muss. Ganz einfach gesagt: Ist der Zweiterwerber zum Zeitpunkt des Erwerbs gutgläubig, so kann der Grundstückseigentümer nicht einfach mit der Sicherungsabrede auftauchen und sagen, dass aus der Grundschuld nicht vollstreckt werden darf.
    Das ist einfach falsch, was da steht. Einmal muss der Zweiterwerber nicht gleich Erwerber der Darlehensforderung sein (womit er gar keine Ahnung von dem Darlehen kann), dann ist eine Verdrehung der Rechtslage: Auch der Kreditnehmer muss nicht der Eigentümer des mit der GS belasteten Grundstücks. Also muss der Eigentümer die Sicherungsabrede ggü Zweiterwerber geltend machen. Und diese kann er sich sonstwohin stecken, wenn von dieser nicht im Grundbuch oder dem Grundschuldbrief steht.
    Das stimmt. Und die Höhe dieses Anspruchs kann sehr hoch sein.
    Das hat doch miteinander nichts zu tun.

    Wer schreibt so eine Pressemitteilung? Das ist gefährlich, denn den Eigentümern vom belasteten Grundstücken wird eine sichere Rechtslage vorgetäuscht, die es nicht gibt.