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Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von spuernase, 20. Januar 2008.

  1. spuernase

    spuernase Junior Member

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    Zitat von digifreak [​IMG]
    ...mitteilen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar verpflichtet sind, das Programmbouquet von ARD Digital in Ihre Kabelnetze einzuspeisen, diese Verpflichtung sich aber aufgrund rundfunkstaatsvertraglicher Vereinbarungen („must-carry“-Regelung) zukünftig nicht für die Gesamtheit der Hörfunkprogramme fortsetzt.
    Hierzu hätte ich eine Frage: bedeutet dies, dass ein Kabelnetzbetreiber wie EWT bzw. Tele Columbus tatsächlich wenigstens ein paar ARD-Digitalprogramme digital einspeisen müsste, oder gibt es dazu doch keine Pflicht? Mit meiner von Heidelberg nach Nürnberg umgezogenen DVB-C-Karte erhalte ich bislang leider 0 Programme.

    Grüße
    Spürnase
     
  2. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Eine solche Reglung gibt es für jedes Bundesland gesondert. Der entsprechende Umfang ist jedoch unterschiedlich. Bei digitalem Empfang sind dies in aller Regel 2 ARD- Pakete und das ZDF- Paket.

    Der Falke
     
  3. spuernase

    spuernase Junior Member

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Danke. Kennt jemand die Regelung für "Freistaat Bayern", hilfsweise "Franken"? :D
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Nein, das ist ausnahmsweise im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, welcher bundesweit gleich gültig ist.
    Darin ist geregelt, dass die Kabelbetreiber der ARD zwei analog-äquivalente Kanäle zur Verfügung stellen müssen und dem ZDF einen.

    Wenn die ARD und das ZDF diese Kapazität verlangen, muss sie ihnen zur Verfügung gestellt werden. Anders herum gilt es nicht: wollen ARD/ZDF nicht digital ins Kabel, müssen sie auch nicht eingespeist werden.

    Ansonsten ist digital nichts geregelt, die Kabelbetreiber haben da im Gegensatz zur analogen Verbreitung weitgehenden Spielraum.

    zu deiner Frage mit den Hörfunkprogrammen: die Kabelnetzbetreiber sind NICHT verpflichtet, irgendwelche Hörfunkprogramme digital einzuspeisen.
    ARD-Hörfunkprogramme sind in Bayern (bei der KDG) aber im Kabel, da sie auf einem der beiden Transponder (Multiplexe) mitübertragen werden. Dabei handelt es sich aber nur um eine kleine Auswahl, hauptsächlich Klassikprogramme.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2008
  5. bernd02

    bernd02 Gold Member

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  6. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Lass mich raten, du wohnst in Nürnberg und bist bei NefTV!

    Bei diesen Schwe.nen kostet digital extra!

    Beim Basisanschluss werden da alle digitalen und ausländischen Sender rausgefiltert!

    Siehe www.neftv.de!

    Wenn es geht mach SAT, aber ein paar Vorteile hat NefTV gegenüber den großen KNBs (auch wenn ich die trotzdem Hasse :) ):

    -alle TPs werden 1:1 von SATs übernommen (1:1 Qualität keine eigenen muxxes)
    -daher sind alle FTA Sender auch wirklich FTA und nicht grundverschlüsselt
    -alle deutschen HD Sender sind eingespeist und auch hier sind die FTA HD Sender FTA

    Dafür gibt es viele "kleinere" Sender nur analog (Eurosport, Das Vierte, M-TV z.B.) und du bekommst statt KD Home nur den KabelKiosk welcher in Conax verschlüsselt ist und nichtmal hiervon sind bie NefTV alle Programme verfügbar.

    Um aber erstmal überhaupt digitale Programme bei NefTV zu empfanen musst du entweder deinen Vertrag auf digital erweitern (dann bauen die den Sperrfilter ab) oder du baust ihn (illegaler weise) selber ab!

    Ich würde SAT machen an deiner Stelle!

    mfg

    karlmueller
     
  7. spuernase

    spuernase Junior Member

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Danke für die Antworten!

    Meine Frage bezog sich eigentlich darauf, ob (ÖR-)Digitalprogramme in einem Kabelnetz überhaupt vorhanden sein müssen.

    Vermutlich wird es ARD&ZDF egal sein, was ein Kabelnetzbetreiber mit nur 132 versorgten Wohneinheiten in Nürnberg macht, da am Ort ja einiges per DVB-T verfügar ist. (WDR und EinsFestival z.B. werden halt vermisst, und die DVB-C-Karte hat hier nur Schrottwert).

    Grüße
    Spürnase
     
  8. spuernase

    spuernase Junior Member

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Bislang habe ich keine Klarheit erlangen können wer in dem Haus Kabelnetzbetreiber ist. Mit wurde ewt genannt, das führt zu Tele Columbus, deren Webseite zeigt für meine Adresse diverse verfügbare Produkte, allerdings auch für Sachen, die definitiv nicht gehen, z.B. "TC Net".

    Mangels Analog-TV kann ich nicht sagen, welche Sender in diesem Kabel vorhanden sind - es werden aber ca. 30 Radioprogramme eingespeist. Die vorhandenen Radioprogramme werde ich mit der NefTV-Liste vergleichen, wenn ich wieder in Nürnberg bin.

    Grüße
    Spürnase
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2008
  9. spuernase

    spuernase Junior Member

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Könnte es wirklich zulässig sein, für den Empfang ÖR-Digitalpakete zusätzliche Gebühren zu verlangen? Ein evtl. vorhandener Sperrfilter könnte da ja nur ein Irrtum sein...
    Die Kabelanlage im Haus hat höchstwahrscheinlich Baumstruktur, kann es da überhaupt Wohnungsselektive Sperrfilter geben?

    Wenn ich die NEFtv-Kanalbelegungsliste betrachte: gibt es überhaupt Sperrfilter mit derartiger Steilheit, die ein Analogprogramm (Phoenix) auf S25 (335,25 MHz) noch sauber durchlassen, aber ARD-Digital auf S26 (346 MHz) bereits "zuverlässig" sperren können)?

    Grüße
    Spürnase
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2008
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Gibt es eine must-carry-Regelung auch für ÖR-Digitalprogramme?

    Grundsätzlich ist das erlaubt - ARD/ZDF verlangen lediglich, dass ihre Programme unverschlüsselt eingespeist werden müssen. Wenn der Betreiber aber alles Digitale ausfiltert, wenn man keinen Aufschlag zahlt, ist das legal. Denn man muss ja auch für den analogen Empfang Kabelgebühren zahlen.
    Der Netzbetreiber kann das mit den Kosten für den Betrieb der Anlagen rechtfertigen.