1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

DVB-T legal stören

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von himatze, 16. Januar 2008.

  1. himatze

    himatze Neuling

    Registriert seit:
    16. Januar 2008
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    Mein Nachbar hat sein Fernseher direkt an meiner Schlafzimmerwand. Leider ist er sehr rücksichtslos und sieht auch nachts sehr laut fern (obwohl er genau weiß, dass ich schlafen will) :wüt:. Ich bin mir sicher, dass er einen DVB-T Empfänger hat.

    Gibt es eine Möglichkeit, seinen DVB-T-Empfang legal zu stören, z.B. durch Energiesparlampen oder andere (möglichst billige) technische Geräte?!
     
  2. baronvont

    baronvont Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.636
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: DVB-T legal stören

    Nein, das darfst du nicht.
    Polizei und Anzeige erstatten dagegen ist legal. Warum machst du das nicht.:confused:
     
  3. BigPapa

    BigPapa Talk-König

    Registriert seit:
    3. Februar 2001
    Beiträge:
    6.009
    Zustimmungen:
    121
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    FireTV Stick 4K
    MagentaTV Stick
    AppleTV 4K 2021
    AW: DVB-T legal stören

    Wie wärs, wenn Du mit Deinem Nachbarn redest? Das wird die einzige Lösung mit einem Nutzen sein.

    Ansonsten sieht man gut auf http://de.wikipedia.org/wiki/DVB-T was für Störeinflüsse es gibt, ohne das diese gegen das Gesetz verstoßen und auch das wird nur kurzzeitig helfen (bei nicht ordnungsgemäßen Installationen). Alles andere würde für Dich Probleme aufkommen lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2008
  4. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Oktober 2002
    Beiträge:
    3.415
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: DVB-T legal stören

    Ja, Atze, ist kein Problem. Da reicht ein Baukasten, der einen kleinen
    Elektromotor zum Selbstbauen enthält.

    Von dem einfach die Kondensatoren und Spulen vor den Kohlebürsten
    abknipsen und die Stromversorgung direkt anlöten. Solange das Teil
    läuft, ist nix mehr mit Fernsehen. Am besten also gleich noch einen Trafo
    mit anschaffen.

    Ist natürlich nicht ganz so legal, deswegen wird man wohl gleich über mich
    herfallen. Kann ich aber ab.


    Als ich ein großes Kind war, arbeitete mein Vater in drei Schichten. Als sich
    der Nachbar einen Hund anschaffte, konnte mein Vater oft tagsüber nicht
    mehr schlafen, weil der Köter tagsüber immer jaulte. Da hilft dir auch weder
    Polizei noch Vermieter. Doch auch dagegen habe ich ein Mittel gefunden.

    Zu der Zeit kamen die ersten Piezos raus, und ich habe einen Multivibrator
    gebaut. Der hat dann immer ab Mitternacht über 20 kHz richtig Krach
    gemacht und die Töle hat sich nicht mehr eingekriegt. War auch nicht die
    feine Art. Aber das Problem hatte sich schnell und unbürokratisch erledigt.

    Und darum gehts ja.

    Ist ja auch nichts Kriminelles, sondern Selbstverteidigung gegenüber
    rücksichtslosen Leuten.

    :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2008
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: DVB-T legal stören

    Naja, es ist schlichtweg illegal, und verboten. Wenn dem nicht so wäre, dann hätte ich einen Handystörsender zur "Selbstverteidigung" gegenüber rücksichtslosen Laut- und Vieltelefonierern, einen GPS Störsender zu meiner Unterhaltung um Navis blind zu schalten, einen WLAN Störsender um Nachbars Internet zu stören, einen Bluetooth Störsender - wofür auch immer, fällt mir gerade nicht ein, usw. usw.... ;)

    Gruß
    emtewe
     
  6. teucom

    teucom Talk-König

    Registriert seit:
    3. Mai 2004
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    LG 40" Standardflachmann, WDTV, TV-Server
    AW: DVB-T legal stören

    Achja, die GSM-Jammer. Diese Zigarettenschachtelgrossen Dinger, die eine einstellbare Zone der nostalgischen Ruhe ohne Lautschwätzer um einen herum in öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen.

    Habe ich gehört:cool:

    Sind ja nur für den Export...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2008
  7. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Oktober 2002
    Beiträge:
    3.415
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: DVB-T legal stören

    Ja weiter, wer ist noch munter?

    :LOL:
     
  8. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Oktober 2002
    Beiträge:
    3.415
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: DVB-T legal stören

    Aber mal Spaß beiseite, Ernst komm her:

    Was nutzt mir beim WLAN meine tolle WPA-Verschlüsselung,
    wenn der Nachbar mir den Accesspoint mit DDoS-Attacken "zumacht"?

    Also sich nie mit dem Nachbarn anlegen, lieber mal mit ihm ein Bier mehr trinken!

    :winken:
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.208
    Zustimmungen:
    4.120
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: DVB-T legal stören

    Sowas ähnliches habe ich auch mal gemacht. Bei mir war es der Elektronikbastelkasten mit dem ich den Fernsehempfang (VHF-Band) meiner Eltern gestört habe.

    Tierquäler!
    Damit hast Du wahrscheinlich nicht nur den Hund des Nachbarn "gefoltert" sondern viele Tiere in der unmittelbaren Umgebung. Viele Haustiere können in dem Frequenzbereich (> 20 kHz) besser hören als der Mensch, besonders Katzen.
     
  10. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Oktober 2002
    Beiträge:
    3.415
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: DVB-T legal stören

    Upps, jetzt habe ich auch noch die Tierschützer auf dem Hals. :rolleyes:

    War doch in #8 schon angedeutet: War nur Spaß, ist theoretisch
    möglich und natürlich verboten.

    Wie ich weiter oben schon schrieb: Man sollte nach anderen Möglichkeiten
    suchen, mit dem Nachbarn klarzukommen.

    Denn seine Rache könnte schrecklich sein! ;)

    :winken: