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Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Januar 2008.

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  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Kassel - Der Hessische Rundfunk (HR) muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD nun doch ausstrahlen.

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  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen


    Hoffentlich ist dann in Hessen Stromausfall:mad:
     
  3. Malganis

    Malganis Guest

    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

    Fragwürdig, dass ein Gericht die Inhalte als "Volksverhetzung" bezeichnet, ein anderes nicht?
     
  4. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

    Tja, eigentlich gut das der HR den Spott ausstrahlen muss.
    Schade, dass es extreme Parteien überhaupt gibt, sowohl am linken als auch am rechten Rande. Extremisten sind mir persönlich zu extrem. Brauchen wir nicht. Aber so ist halt die Demokratie, damit muss man klar kommen.

    Am besten Spott ausstrahlen, nicht darüber reden, wenig Aufmerksamkeit und hoffen, dass sie bei der Wahl unter 1% liegen. Dann ist gut.

    Das der Spott ausgestrahlt werden muss - ist richtig. Ein Sender darf darüber nicht entscheiden, das Recht hat nur ein Gericht. Und jede Partei, welche nicht verboten ist, muss die gleichen Rechte haben, gleich wir ätzend das sein mag.
     
  5. observer61

    observer61 Neuling

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    Eher nichtstrafbare Volksverblödung!

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich das gute Stück anzugucken.:LOL:
    Der Spot ist so blöd, dass man meinen könnte, irgendwelche Rechte
    hätten versucht, die Ausstrahlung zu verhindern. Wenn der bei Extra 3
    oder Schmidt & Pocher gelaufen wäre, wäre er als Satire
    durchgegangen. Von Volksverhetzung kann ja wohl keine Rede sein. Eher
    von Volksverblödung. Aber die ist (noch?) nicht strafbar.
     
  6. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

    Jawoll, Parteien am linken und rechten Rand weg, übrig bleibt die

    Nationale Front wie in der DDR.


    *lol*

    Du bist wahrhaft ein Demokrat!

    :winken:
     
  7. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Eher nichtstrafbare Volksverblödung!

    Woher bitte kennst du den schon?
     
  8. frankie292

    frankie292 Guest

    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

    Genau das Gegenteil hat der HR erreicht! ;) Wahlwerbung sollte unter besonderem Artenschutz stehen. Es gibt doch nun wirklich kaum noch Tabus und wird durch einen volksverhetzenden Wahlspot jemand rechtsextrem? Wohl eher nicht, es ist doch gut, wenn die Brüder ihr wahres Gesicht zeigen!
     
  9. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

    Zustimmung in allen Punkten ! Anschauen werd ich mir den Spot trotzdem nicht, ich brauch keine tumben Extremistensprüche, und welchen Geistes Kinde die sind, dürfte auch so klar sein. Aber der HR hat da wirklich einen Bärendienst geleistet, soviel Aufmerksamkeit hätten die sonst nie bekommen. Bravo, ganz toll gemacht ! So, #67, wie siehts denn jetzt aus mit den Chefdemokraten ? ;-)
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2008
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlspot nun doch ausstrahlen

    Jo der HR ist dran schuld weil sich 2 Gerichte nicht einig sind und seiten wie die DF dieses Thema unnötig aufputschen...
     
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