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Frage zum Wiederrufsrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schlaumeier321, 28. Dezember 2007.

  1. Schlaumeier321

    Schlaumeier321 Senior Member

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    Hallo zusammen

    Ich habe bei so einen sog. Haustürgeschäft von meinenWiederufsrecht gebrauch gemacht das am 01.01.2008 endet.
    Man kann Schriftlich oder es per E-mail machen

    Auf der Wiederrufsrechtbelehrung steht drauf das die Zeit 14 Tage ist und die Rechtzeitige Absendung reicht.

    Also ich habe am 26.12.07 erst mal per (Einschreibe) E-mail den Wiederuf rausgschickt. Zusätzlich habe ich es auch noch als normale E-mail rausgeshickt.

    Am 27.12.07 habe ich Zusätzlich auch nochmal ein Postaliches Schreiben per Einschreiben rausgeschickt.
    Es ist aber ein Postfach.
    Gut- Heute am 28.12.07 habe ich Im Internet in der Sendungsvefolgung gesehen das der Brief angekommen ist aber noch nicht abgeholt wurden ist.

    Zur Frage : Bin ich jetzt trotzden auf der sicheren Seite ?
    Da ja in der Wiederufsbelehrung steht das die rechtzeitige Absendung genügt. Und in der Zeit bin ich ja noch.
     
  2. AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    wenn ausdrücklich auf das rechtzeitige absenden hingewiesen wird, sollte es reichen.

    aber

    was ist denn eine einschreibe email??
     
  3. SvenC

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Postalisch ist der Stempel wichtig für Dich. Alles andere ist für Dich als Kunde dann nicht mehr relevant.
     
  4. Schlaumeier321

    Schlaumeier321 Senior Member

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Ich habe bei GMX meinen E-mail Account und da kann man auch ein Einschreiben als E-mail verschicken.
    http://faq.gmx.de/messages/email/bearbeiten/11.html

    Dort habe ich wie gesagt einmal die E-mail als Einschreibe-E-mail verschickt und danach direkt die Mail als Normal E-mail als Höchste Priotität geschickt.
     
  5. Schlaumeier321

    Schlaumeier321 Senior Member

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Ja- Auf den Einlieferungsbeleg ist der Stempel von Gestern drauf und heute ist er auch laut Sendungsverfolgung angekommen aber noch nicht anbgeholt wurden(Postfach)

    Ich habe es dorthin geschrieben wo steht : "Der Wiederruf ist an folgende Adresse zu schicken" und dort es eben nur ein Postfach angegeben. ( Ist ein großer Buchhandel )
     
  6. SvenC

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Du hast Deine Pflicht getan. Alles andere ist Aufgabe des Anderen.
    Da ist natürlich jetzt Weihnachten und Neujahr drinnen. Meistens schlecht für solche Sachen, aber das kann Dir ja egal sein, wenn die in Betriebsferien oder so sind. ;)

    Und n Nachweis hast Du ja.
     
  7. Schlaumeier321

    Schlaumeier321 Senior Member

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Genau so sehe ich das auch :LOL:
    War mir aber eben nicht sicher wegen eben diese Feiertage.
    Denn mehr als E-mail und (Einschreibe) E-mail und zusätzlich noch Postaliches Einschreiben kann ich nicht machen.

    Und Notfalls RA einschalten :D

    Aber ich denke mal das es erst garnich so weit kommen wird und man mich Problemlos rauslässt da noch in Zeit.- Hoffe es zumindest-
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2007
  8. SvenC

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    An die Haustüre lasse ich schon keinen mehr. Ist mir alles zu unsicher. :LOL:
     
  9. sebastianw

    sebastianw Gold Member

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Nur so nebenbei aber es heißt "Widerrufsrecht".;)
    Ohne e dafür mit zwei r.
     
  10. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Frage zum Wiederrufsrecht

    Ist es nicht sowieso so dass man ein 10Werktage Widerrufsrecht hat?

    Also nach abschluss die ersten 10Werktage(bzw. 12 mit dem Sonntag dann die immer genannten 14 Tage). Wenn dem so ist sind die Feiertage ja ehh wurscht.