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Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von SkyRunner05, 10. Dezember 2007.

  1. SkyRunner05

    SkyRunner05 Neuling

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    Hallo zusammen,

    ab dem kommenden März bin ich für 6 Monate zwecks Studium im Ausland. In den Premiere-Foren las ich, daß Premiere bei entsprechenden Nachweisen ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt.

    Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen mit ARENA gemacht? Die Hotline versprühte leider keine wirkliche Kompetenz ("Ja, hmm, ich glaube nich, daß es da ein Sonderkündigungsrecht gibt, aber reichen Sie doch mal bitte alles schriftlich ein, wir prüfen das dann") :)

    Besten Dank
    Sky
     
  2. minzim

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    Das glaub ich nicht. Sonst würden alle kurz ins Ausland gehen, um alle nervende Verträge wieder loswerden zu können.
     
  3. SkyRunner05

    SkyRunner05 Neuling

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    Du verlegst für 6 Monate Deinen Wohnsitz ins Ausland um ein Abo kündigen zu können? :cool:
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    Eine AUssetzung des Vertrages müsste aber möglich sein. Danach werden die 6 Monate drangehängt.

    Da Arena im AUslkand keine Rechte hat, darfst du es ja auch nicht empfangen.
     
  5. Porno

    Porno Junior Member

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt


    Normalerweise wäre das doch ein Sonderkündigungsrecht, oder?!?
    Du kannst und darfst Arena ja im Ausland nicht empfangen, das sie da keine Rechte haben.

    Aber dein müßte der Hauptwohnsitz auch im Ausland sein (und das ist ja meistens NICHT bei Studenten im Ausland)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2007
  6. mala84

    mala84 Junior Member

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    ob sie dir den vertrag kündigen das muß nicht umbedingt sein. aber eine art "ruhen des vertrages" mehr oder weniger "stunden" müßen sie dir!

    natürlich werden sie als nachweis etwas verlangen dann reichst am besten ne kopie von deinem studienplatz inkl. dauer ein.
    ob du deinen hauptwohnsitz dann dort hast oder nicht spielt keine rolle, da wenn du z.b. zum bund gehst bzw. musst dann bleibt dein wohnsitz ja auch noch da wo er vor der heranziehung war und sie müssen den vertrag stunden für diesen zeitraum.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2007
  7. firerunner

    firerunner Junior Member

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    Warum sollten sie müssen? Hat Arena ihn ins Ausland geschickt oder geht er freiwillig. Ich kann mir vorstellen das es aus Kulanz eine Regelung gibt, aber müssen, mit sicherheit nicht.

    Gruß
    Firerunner
     
  8. Dismas

    Dismas Senior Member

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    Hallo SkyRunner05,

    die Rechtsprechung der Amtgerichte ist in dieser Frage - wie auch sonst häufig - nicht einheitlich.

    Nach richtiger Ansicht;) steht dem Kunden bei Umzug grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern der Vertragspartner seine Diesntleistung am neuen Ort nicht zu erbringen vermag.
    Einige Unternehmen nehmen das auch so hin, andere versuchen auf der Weiterführung des Vertrages zu bestehen.

    Der zunächst beste Weg besteht darin, die ausserordentliche Kündigung zu erklären und Nachweise für einen Umzug beizufügen, auch wenn der Kunde zur Beifügung eigentlich nicht unbedingt verpflichtet bist.

    Sollte es sich nur um kurzfristige Abwesenheit handeln, kann auch ein Ruhen des Vertrages zumutbar sein.

    Gruß
    Dismas
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2008
  9. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt

    Man darf Arena im AUslang gar nicht empfangen, da die Rechte ja nur für Deutschland bei Arena bzw. jtzt Premiere liegen, deshalb gibts in Aut ja uach kein Premiere Fussball Bundesliga Abo.