1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von John_Galt, 9. Februar 2007.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

    Registriert seit:
    15. September 2007
    Beiträge:
    33.866
    Zustimmungen:
    4.373
    Punkte für Erfolge:
    223
    Technisches Equipment:
    Magenta One und Magenta TV Stick
    Anzeige
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR


    Wahrscheinlich findet er bei Google nix Neues! :D :D
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

    Registriert seit:
    15. September 2007
    Beiträge:
    33.866
    Zustimmungen:
    4.373
    Punkte für Erfolge:
    223
    Technisches Equipment:
    Magenta One und Magenta TV Stick
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Jedenfalls, Eike, Gorcon. Lass sich die zwei beiden mit sich selbst unterhalten. Dann geben sich die beiden Recht und bedauern ihr Elend, und wir haben Unrecht, und die Welt ist in Ordnung. Ich lass mich doch von so zwei Knallbirnen nicht mehr provozieren, ich bin froh das ich das Leben habe, und ... klopf auf Schulter.. ich bin ganz zufrieden mit mir! Mit Euch beiden auch, ausserdem im Gegensatz zu diesen beiden ist das das einzige Thema,
    was sie hier interessiert, und zu dem sie was zu sagen haben, und selbst das
    ist aus dem Google rauskopiert, oder aus irgendwelchen Büchern rausgeschrieben, damit sie Zahlen haben!
     
  3. spacy76

    spacy76 Silber Member

    Registriert seit:
    23. Dezember 2005
    Beiträge:
    696
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Ich habe aber noch etwas gefunden. Auch wenn es recht umfangreich ist, lohnt es sich zu lesen. Wie können wir so etwas in Deutschland nur zulassen?! Die arme Frau. Beschämend.

    Gebührenzahlen bis zur Existenzgrenze
    Zweihundert Euro im Monat bleiben einer Rentnerin zum Leben. Rundfunkgebühren soll sie zahlen, auch wenn sie Fernsehen gar nicht empfangen kann. Ein Fall aus der Welt der GEZ.

    Die Geschichte, die Ingrid Haschert aus Ober-Ramstadt zu erzählen hat, ist eine derjenigen Irrwitzigkeiten, die Bürokratien schreiben, wie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ganz besonders eine ist. Da wird man, ehe man sich versieht, zum Michael Kohlhaas.

    "Lassen Sie es, es ist ausweglos" ist ein Satz, den Ingrid Haschert in den letzten Jahren regelmäßig von Anwälten und Richtern zu hören bekam. Sie sitzt in ihrer kleinen Wohnung im Odenwald, rechnet jede Sekunde mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers, der ihre privaten Gegenstände pfänden wird - wegen einer ausstehender Gebührenrechnung des Hessischen Rundfunks, deren Berechtigung sie nach mehr als zwei Jahren des Rechtsstreits nicht einsieht.

    Es begann, vermeintlich harmlos, im Januar 2005. Ingrid Haschert kündigte ihre Fernsehgebühr beim Hessischen Rundfunk. Nach der Umstellung auf das digital übertragene Fernsehen konnte sie kein Programm mehr empfangen. Das erscheint als unbedingt einsichtiger Kündigungsgrund - allerdings nicht für die GEZ. Die Gebühreneinzugszentrale verlangte von Ingrid Haschert, eine DVD-T-Box anzuschaffen, um wieder empfangsbereit zu sein. Die Rentnerin besorgte sich eine Box, doch die Tücke lag nicht nur im Kaufpreis von über hundert Euro, sondern auch im Objekt: Sie sah weiter schwarz, nicht im gebührenrechtlichen, sondern im optischen Sinn.

    Kein Empfang in der Mulde

    In Ober-Ramstadt, das in einer der tiefen Mulden des Odenwalds liegt, könne ihr nur eine Satellitenschüssel zum Empfang verhelfen, sagte ihr ein Techniker. Kostenpunkt 450 bis 500 Euro, eindeutig zu viel Geld für die Rentnerin, die nun tatsächlich kein Rundfunkgerät mehr besaß, das ohne "größere technischen Aufwand" empfangsbereit zu machen war. Die GEZ aber beharrte auf der Gebührenpflicht, auch noch, als Ingrid Haschert den Fernseher von einem Bekannten aus ihrem Haus schaffen und dies von ihm bezeugen ließ.

    Von ihrer Rente von knapp sechshundert Euro gehen Ingrid Haschert monatlich rund vierhundert Euro verloren für die Hypothek, die sie auf ihr kleines Haus abbezahlen muss. Zum Leben bleiben ihr also rund zweihundert Euro. Sie wollte sich auch von der Hörfunkgebühr befreien lassen. Auch das scheiterte am Widerstand der GEZ. Ingrid Haschert legte Widerspruch ein, folgenlos. Die GEZ ließ etwas Zeit verstreichen und beauftragte nach einem Jahr beim Landkreis die Zwangsvollstreckung. Der Landkreis zeigte sich umsichtig, forderte von Ingrid Haschert zunächst den Nachweis ihrer Einkünfte und sah angesichts ihres geringen Einkommens von einer Pfändung ab. Der Hessische Rundfunk, so meinte das Landratsamt, solle sich doch nochmals mit der Rentnerin in Verbindung setzen. Er tat es nicht.

    Wieder ein Jahr später, wir schreiben 2007, die GEZ ließ sich Zeit, fand Ingrid Haschert in ihrem Briefkasten eine Mitteilung des Gerichtsvollziehers, der jedoch Kulanz walten ließ. Die Zwangsvollstreckungen im Namen der GEZ, ließ er durchblicken, entsprächen auch nicht seinem Gerechtigkeitssinn. Er werde zunächst nicht einschreiten.

    Ingrid Haschert hatte inzwischen versucht, den Gerichtsweg zu beschreiten. Was nicht einfach war. Der erste um juristischen Beistand gebetene Anwalt lehnte ab. Ingrid Haschert hatte ihm offenbart, dass sie auf Prozesskostenhilfe angewiesen sei. Das Interesse des Advokaten sank, auch lege er sich ungern mit der GEZ an. Eine zweite Anwältin begründete ihre Absage mit Zeitnot und riet der abgewiesenen Klientin, Antrag auf private Insolvenz zu stellen. Der Anruf beim dritten Anwalt schien zunächst erfolgversprechend. Man einigte sich auf einen Termin, auch die Prozesskostenhilfe schien kein Hinderungsgrund, bis die Kanzlei den Termin wenige Stunden vor seinem Zustandekommen absagen ließ, mit einer freundlichen Empfehlung: Sie solle sich doch im Justizgebäude Darmstadt für zehn Euro beraten lassen. Das tat Ingrid Haschert. Auch der Zehn-Euro-Anwalt konnte ihr nur bedingt weiterhelfen. Er schickte sie zum Verwaltungsgericht, um vorläufigen Vollstreckungsschutz zu beantragen.

    Ingrid Hascherts Weg durch die Instanzen ging weiter, und wie ihr der Anwalt geraten hatte, führte er sie zum Verwaltungsgericht Darmstadt. Schon an der Schwelle des Justizgebäudes stieß sie auf Widerstand. Um was es ihr gehe? Um die GEZ, antwortete sie. Mit der GEZ, hieß es am Empfang, habe man nichts zu tun. Oh doch, insistierte Ingrid Haschert, sie werde das Gebäude nicht verlassen, bevor sie mit einem Richter gesprochen habe. Statt eines Richters kam eine Justizangestellte, der ein kurzer Blick in die Unterlagen genügte, um festzustellen, dass sie der Rentnerin keine Rechtsberatung zukommen lassen könne.

    Doch Ingrid Haschert wich nicht. Die Justizangestellte verschwand mit den Unterlagen, kam wieder und fragte, ob sie auch gegen den Gebührenbescheid 2007 Widerspruch eingelegt habe. Ingrid Haschert tat nun auch dies. Den Gerichtsvollzieher bat sie um Aufschub. Er wurde gewährt - vorläufig.

    Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beantwortete das Verwaltungsgericht mit der Nachfrage, warum sie sich gegen die Vollstreckungsmaßnahme wehre. Wiederum suchte Ingrid Haschert rechtlichen Beistand, dieses Mal über einen Suchanwalt, also jemanden, der ihr erst einmal den Kontakt zu einem in dieser Frage kundigen Kollegen weisen sollte. Die GEZ, warnte der Kontakt-Anwalt, sei ein äußerst unbequemer Gegner. Trotzdem fand er eine - zunächst - bereitwillige Kollegin. Mit ihrem Beratungsschein machte sich Ingrid Haschert auf den Weg und erlebte die gewohnte Prozedur: Die Anwältin sah sich die Akte kurz an und versprach, sich zu melden. Einen Tag vor dem vereinbarten Fristablauf kam der Anruf: Es habe keinen Sinn, Beschwerde einzulegen. Sie habe andere Urteile verglichen. Widerspruch sei zwecklos.

    Mitte Juli dieses Jahres rief dann die Gerichtskasse an. Ingrid Haschert solle einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für ihr Verfahren stellen, mit dem sie die Zwangsvollstreckung habe aufschieben wollen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, die Kosten, rund siebzig Euro, gingen zur Hälfte zu Hascherts Lasten. Abermals legte die Abgewiesene Beschwerde ein, abermals ohne Erfolg. In ihrer Verzweiflung wandte sie sich in einem persönlichen Schreiben an den Intendanten des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze. Auch dieser letzte Versuch endete in den Delegationsketten der GEZ: Die zuständige Fachabteilung des HR machte ihr immerhin den Vorschlag, den ausstehenden Betrag von rund 573 Euro in Raten zurückzuzahlen.

    Bis zum bitteren Ende

    Der Fall hat eine Vorgeschichte und eine Pointe: Mitte der neunziger Jahre hatte Ingrid Haschert einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht gestellt. Die GEZ hatte ihn abgelehnt mit dem Argument, dass man mit so wenig, wie die Rentnerin zu besitzen vorgebe, gar nicht leben könne. Sie sollte, erinnert sich Ingrid Haschert, ihre angeblich unglaubwürdigen Behauptungen zurücknehmen, sonst würde man gerichtlich gegen sie vorgehen. Beim HR liegen zu diesem Vorgang keine Akten mehr vor, wie die Nachfrage in der Pressestelle ergibt.

    Die Pointe liegt in der Tatsache, dass Ingrid Haschert seit Ende September dieses Jahres von der Gebührenpflicht befreit ist, obwohl sie im Juni 2006 von ihrem Sohn einen Fernseher inklusive Satellitenschüssel geschenkt bekam. Dies hatte sie in ihren Briefen an das Verwaltungsgericht und Helmut Reitze angegeben, zu spät, wie sie nachher erfuhr. Woher sollte sie auch die rechtlichen Fristen kennen, da sie keinen Anwalt finden konnte, der ihr gegen die GEZ beistehen wollte?

    Für die Zeit von Juni 2006 an will Ingrid Haschert Gebühren zahlen, nicht aber für die Zeit zwischen Januar 2005 und Juni 2006, als sie keinen Fernseher hatte und kein Programm empfangen konnte. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sanktioniert das Verhalten, das die GEZ in diesem Fall an den Tag legt. Mit dem Angebot, in Raten zu zahlen, ist - vorläufig - immerhin ausgeschlossen, dass der Gerichtshvollzieher Ingrid Haschert besucht. Die Forderung der GEZ für das Jahr ohne Empfang aber besteht nach wie vor. THOMAS THIEL


    Text: F.A.Z., 13.11.2007, Nr. 264 / Seite 42
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    7.890
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Das Problem sind hier doch die Bürokraten die ihr Hirn grundsätzlich abschalten. Das hat nicht unbedingt etwas mit der GEZ zu tun sondern mit Technokraten und die findet man überall. Beim Staat, in großen Konzernen.
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

    Registriert seit:
    15. September 2007
    Beiträge:
    33.866
    Zustimmungen:
    4.373
    Punkte für Erfolge:
    223
    Technisches Equipment:
    Magenta One und Magenta TV Stick
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Keine Frage, uneinsichtiges Bürokratenvolk. Aber wenn ich an ihrer Stelle wäre, würde ich den Fernseher abmelden, weil ich kein Bild bekomme. So einfach ist das. Dagegen können sie nichts machen. Sie behauptet, den Fernseher nicht mehr zu haben. So einfach ist das.
     
  6. John_Galt

    John_Galt Gold Member

    Registriert seit:
    13. März 2006
    Beiträge:
    1.510
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
     
  7. arte-neu

    arte-neu Talk-König

    Registriert seit:
    16. April 2007
    Beiträge:
    6.018
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Ich würde den Hessischen Rundfunk auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Ich würde durch Neffen, Bekannten eine Web Seite aufmachen und auch die netten "Beamten" der GEZ namentlich benennen. Schön wäre es, wenn man den HR noch mit reinziehen könnte, natürlich auch namentlich.
    Mit so einer Geschichte muss man immer brav an die Öffentlichkeit gehen und dabei müssen auch Namen genannt werden. Ich nenne das Motivationshilfe.
    Ich bin mir sicher, da geht was. Gerade weil sie eine nette alte Dame ist, die finanziell nicht gesegnet ist, dass kann sich der HR gar nicht leisten. :)
     
  8. John_Galt

    John_Galt Gold Member

    Registriert seit:
    13. März 2006
    Beiträge:
    1.510
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Gut, dass es private Medien in Deutschland gibt, die über so etwas berichten. Beim ÖRR wird man sicher nichts davon erfahren.

    Eine Website, die sich ausführlich mit solchen Fällen beschäftigt, gibt es schon:

    http://www.gez-abschaffen.de
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    7.890
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Dafür wird man bei den Privaten nichts über ihre dreckigen Geschäfte erfahren oder gibt es bei RTL kritisches zur Bertelsmann-Stiftung?
     
  10. arte-neu

    arte-neu Talk-König

    Registriert seit:
    16. April 2007
    Beiträge:
    6.018
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Nein, aber wahrscheinlich hier im Forum. Ich bin neugierig, was da jetzt alles kommt.