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GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von John_Galt, 9. Februar 2007.

  1. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Hhm, sprich da die meisten "Kinder" ja das TV-Gerät von ihren Eltern bezahlt bekommen haben, sprich es ist eigentum der Eltern, dann müssen sie nicht zahlen, etwas kompliziert. Wieso machen sie nicht einfach nach Haushalt, wäre doch viel einfacher.

    Jedoch wie soll man das Beweisen, ein GEZ-Mann darf doch nicht einfach so in die Wohnung bzw. das Haus hinein um zu schauen ob im Kinderzimmer ein TV bzw. Radio steht und dann muss der GEZ-Mann ja auch Beweisen können, dass dies dem Sohn / Tochter gehört und nicht den Eltern und dort halt nur so steht
     
  2. BudoKurt

    BudoKurt Neuling

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Nun ja, wenn das berufstätige Kind den Fernseher oder Radio geschenkt bekommen hat ist es trotzdem sein Eigentum und muss theoretisch für Zahlen.

    Aber wie du schon sagtest darf der GEZ-Mann/Frau nicht in die Wohnung und so lange dem niemand sagt das der Sohn/Tocher Geräte hat kann der auch nix beweisen
     
  3. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Ausserdem muss man der GEZ ja auch nicht auf der Nase binden, das der eigene Sohn/ Tochter im Zimmer ein TV hat. Momentan sieht es ja so aus,
    das pro Haushalt man so viele Geräte betreiben kann wie man möchte und nur einmal zahlt. Ich habe damals in der Lehre bezahlt, weil mich die halbe Verwandtschaft verrückt gemacht hat. Bis mich dahingehend mal jemand aufmerksam gemacht hat. Also bin ich hingegangen, habe den Fernseher
    schriftlich meinem Vater geschenkt und die GEZ abgemeldet, weil ich keine eigene Geräte habe. Der Vater darf in seiner Wohnung so viele Fernseher haben, wie er möchte.

    Man muss aber dabei bleiben, das das Kind offiziell kein eigenes Zimmer hat. Denn grundsätzlich müsste das Kind in der Lehre bezahlen.

    GEZ schreibt:
    Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?
    Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

    Wir haben neben unserem Radio und Fernsehgerät noch einen PC mit Internetzugang. Um wie viel erhöhen sich in diesem Fall für uns die monatlichen Rundfunkgebühren ab 1. Januar 2007?
    In diesem Fall ändert sich nichts, da der PC hier als gebührenfreies Zweitgerät gilt.

    Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?
    Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

    ... wenn sie GERÄTE IN IHREN RÄUMEN BEREITHALTEN! Das ist der Knackpunkt....

    Ausserdem bin ich der Meinung, das einmal Anmeldung pro Haushalt reicht. Dahingehend soll ja auch die GEZ modifiziert werden.

    Dazu schreibt Wikipedia:

    Debatte um die zukünftige Gestaltung der Rundfunkgebühr

    Da sich mit den Jahrzehnten die ursprünglichen Rahmenbedingungen geändert haben, gibt es verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Rundfunkfinanzierung.
    Bekannte und von Interessengruppen vorgestellte Modelle sind eine haushaltsbezogene Abgabe (jeder Haushalt ist gebührenpflichtig) und eine Pauschale (wie eine Kopfsteuer, jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen ist gebührenpflichtig). Beiden ist die Abkoppelung von der Geräteprüfung gemeinsam, was deren Kontrolle überflüssig macht und die Verwaltung vereinfacht. Jedoch werden dadurch Personen gleichermaßen zahlungspflichtig, die bisher auf Fernsehempfang oder Rundfunk insgesamt verzichtet haben.
    Eine Gebührenbefreiung bei Härtefällen ist in allen Modellen möglich.
    Siehe dazu auch Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Akzeptanz der Finanzierung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2007
  4. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Enggesehen hat ein Kind ja überhaupt kein eigenes Zimmer, er bezahlt ja dafür keine Miete in dem Sinne und somit ist das Zimmer ja eigentum der Eltern oder???
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Übrigens für arte-neu und Konsorten.

    Meine Ausbildung ist schon ca. 20 Jahre beendet.

    Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gilt analog das was für Ehepaare
    gilt: Nur einer muss anmelden und bezahlen.

    GEZ-Gebührenlexikon, guckst du hier:

    24. Nichteheliche Lebensgemeinschaft


    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

    Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.


    und weiter:

    25. Privathaushalt


    In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.
     
  6. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Am besten wäre es die Gebühren für den öffentlich rechtlichen Rundfunk genauso wie die Kirchensteuer einzuziehen, mit dem Unterschied, daß man sich nicht befreien lassen kann. Es wäre sozialer, da nach Höhe des Einkommens gezahlt wird und die meisten Gegner wären dann sowieso raus.Die Eintreibung müßte nicht mittels Prämien an dubiose Personen aus Verzweiflung durchgeführt werden, geht dann locker über die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. Ich glaube in Frankreich werden die Gebühren mittlerweile übers Finanzamt eingezogen.
    Zumal haben die wohl nur sechs (?) Sender, wobei nur einer oder zwei frei über Sat zu empfangen sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2007
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Das die zur Zeit gängige Praxis nicht ganz das Gelbe vom Ei ist, sehe ich ein.
    Man ist ja dabei das Ganze zu reformieren. Sicherlich pendelt sich das Ganze
    aber trotzdem irgendwie auf "pro Haushalt" ein, das Ganze muss mit dem Einkommen in Verbindung kommen, sonst gibt es immer wieder Unmut darüber.
    Bei einer so weitreichenden Änderung, das das Finanzamt das Ganze eintreibt, müss aus "Gebühr" Steuer werden, sonst können die dafür nicht zuständig sein. Bei dem derzeitigen Gesetzgebungsverfahren ist es aber so, das die Finanzgesetzgebung Ländersache ist. Es ist schwer da bundeseinheitlich was zu beschliessen, weil der Bundestag hier kein
    Bundesgesetz verabschieden kann (unser föderales System). Etwas anderes ist es auch, die GEZ als solche abzuschaffen.

    Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln.

    Also dahingehend Zuständigkeiten zu verändern, und aus Gebühr Steuer zu
    machen, wäre wegen unserer Bürokratie ein Perpetuum Mobile. Kannste knicken, auf gut deutsch gesagt. Also muss allenfalls die Bemessungsgrundlage geändert werden, das kann dann einkommensbezogen
    und haushaltsbezogen sein. Auch die Befugnisse der GEZ selbst und die Art der Erhebung (zwielichtige Gestalten... denn: Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten.
    Dies können Beauftragte im Namen der GEZ und mit wenig Befugnissen sein)
    könnte geändert werden.

    Lass sie mal machen, vielleicht drehen sie ja mal was vernünftiges, sie sind ja dabei. Kernpunkt für meinen Post war aber, das arte-neu mich einen Schmarotzer oder auch Sozialschmarotzer genannt hat, weil bei uns beiden nur einer GEZ zahlt, und die Betitelung muss man sich ja nicht wirklich gefallen lassen, oder?
     
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Haushaltsbezogen und den ganzen Quatsch, ob jetzt Radio und Fernseher, ob Computer oder nur ein Radio im Auto, ob drei, vier, fünf oder sechs Personen sich einen Fernseher teilen, all das ist dann hinfällig. Jeder bis auf ein paar Einsiedler ohne medialen Zugang müßte heute GEZ bzw. die Gebühren zahlen, ohne Frage! Wenn man es einkommensabhängig macht, so zahlen halt nur die mit Steuerkarte, alle anderen brauchen sich erst gar nicht befreien lassen und sozial wird die ganze Sache dadurch, daß jeder nur einkommensabhängig zahlt, aber jeder in den Genuß kommen kann. Zusätzlich werden dann immense Verwaltungkosten eingespart, da Papierkrieg, Anträge auf Freistellung und Nachforschung oder auch Adressenabgleich sowie die dadurch bedingte Nachfrage eingespart werden.
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Richtig, aber dazu müssten die Sesselfurzer erstmal die Bürokratie ändern.
    Dem stehen die ARD, die Bundesländer mit ihren Länderparlamenten, sowie
    die grosse Koalition mit ihrer uneinheitlichen Linie erschwerend entgegen.
    Da müssten die erst zig Gesetze beschliessen, die schon 1 Bundesland zu Fall bringen kann.
     
  10. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Einen wichtigen Punkt habe ich allerdings unterschlagen, der ÖR würde eine Lebensader (Kohle) in die Hände einer staatlichen Institution geben, das ist wohl der Knackpunkt.;-)
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2007