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GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von John_Galt, 9. Februar 2007.

  1. Michael Hauser

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Grundversorgung vom Bundesverfassungsgericht geprägt
    [​IMG]
    [​IMG]Grundversorgung ist ein 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem "Niedersachsenurteil" geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

    Die Grundversorgung umfasst "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung". Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden "klassische(n) Auftrag" der Rundfunkanstalten.

    Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die - ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene - Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Privater Rundfunk

    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    (Weitergeleitet von Privatsender)
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    [​IMG]
    Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d. h. kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren, in der Regel durch Werbung.
    Den privat-rechtlichen Rundfunk unterscheidet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er nicht durch öffentliche Hörfunk- und Fernsehgebühren finanziert wird. Für den Betrieb eines Privatsenders über UKW/Mittelwelle oder Langwelle (bspw. jedoch nicht Internet) ist eine Lizenz der verantwortlichen Landesmedienanstalt notwendig, diese beaufsichtigt anschließend das Programm. Auch wenn ein Privatsender in der außenpluralistischen Struktur des privaten Rundfunks nicht zur inhaltlichen Ausgewogenheit verpflichtet ist, muss er trotzdem ein Mindestmaß an Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten.
    Der Privatsender sieht seinen "Auftrag" in der Maximierung der Einschaltquote innerhalb der gewählten Zielgruppe. Die Masse bildet das Hauptkriterium des Privatsenders als Massenmedium. Aus der Konkurrenz der Privatsender untereinander sowie mit den öffentlich- rechtlichen Anstalten erwächst demgemäß das Programmangebot mit der breitesten Hörer- bzw. Zuschauerbasis.

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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    Mit dem Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk- und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet.
    Neben privatrechtlichen und staatlichen Sendern bzw. Programmen ist dies die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten. Öffentlich-rechtliche Sender gibt es außer in Deutschland und Österreich auch in vielen anderen Ländern, so in Europa z. B. die RAI in Italien, die BBC in Großbritannien, der Nederlandse Publieke Omroep in den Niederlanden oder SVT in Schweden.
    Gesetzlich zur Versorgung verpflichtete Rundfunkanstalten können auch in anderen Rechtsformen als eine staatliche Behörde oder in öffentlich-rechtlicher Form organisiert sein. So ist die schweizerische SRG SSR idée suisse seit 1991 ein Unternehmen als Verein im Sinne des Artikels 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die SRG SSR idée suisse ist allerdings aus der öffentlich-rechtlichen SRG hervorgegangen und ist als zwangsgebührenfinanzierter Rundfunk (eingezogen durch die Billag) immer noch denselben Prinzipien verpflichtet und erfüllt einen gesetzlichen Grundversorgunsgauftrag. In Europa gibt es nur in Luxemburg, Monaco und Liechtenstein weder öffentlich-rechtlichen noch staatlichen Rundfunk und auch keinen über Zwangsgebühren oder Steuern finanzierten Rundfunk mit anderer Rechtsform.
     
  3. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Und aus der gleichen Quelle Interessantes zum immer wieder angeführten Thema der Wettbewerbsverzerrung:

    "Eine besondere Schärfe erfährt die Diskussion über die öffentliche Rundfunkfinanzierung aufgrund der von ihr hervorgerufenen Wettbewerbsstörungen. So führt Wernhard Möschel (1998a), der Vorsitzende der deutschen Monopolkommission, ,,die Verengung des Marktes in wenige Anbieterfamilien" auf die Bestands- und Entwicklungsgarantie der öffentlich-rechtlichen Anstalten zurück. In der Tat sind die Entfaltungsmöglichkeiten privater Rundfunkanbieter auf vielfältige Weise durch den öffentlichen Rundfunk in Deutschland eingeschränkt:

    (1) Eine rein technische Behinderung des privaten Rundfunks besteht in der bevorzugten Vergabe knapper Sendefrequenzen an die öffentlichen Anstalten. So werden die jeweils leistungsfähigsten terrestrischen Fernsehfrequenzen an ARD, ZDF und das jeweilige Dritte Programm vergeben, während den privaten Sendern RTL, SAT1 und VOX die übrigen Frequenzen zugeteilt werden. Andere private Sender gehen gleich ganz leer aus. Nicht unähnlich erfolgt die Belegung der Frequenzen im Fernsehkabel: In Nordrhein-Westfalen werden gleich neun öffentlich-rechtliche Vollprogramme39 ins Kabel eingespeist, wobei sogar große Teile der Programme der vier ,,Dritten" und der ARD aus gegenseitigen Wiederholungen bestehen.

    (2) Am Werbemarkt machen die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf zwei Arten den werbefinanzierten Sendern Konkurrenz: Zum einen betreiben sie im Vorabendprogramm des Fernsehens und im Tagesprogramm des Hörfunks selbst Werbung. Es ist nicht auszuschließen, dass dies die Preise für Rezipientenkontakte unter das Niveau senkt, was ohne Werbeschaltung der öffentlich-rechtlichen Programme bestände. In diesem Fall sind durch die öffentlich-rechtlichen Aktivitäten am Werbemarkt die Entwicklungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks eingeschränkt.40 Zum anderen sind die Erlösmöglichkeiten der werbefinanzierten Rundfunkveranstalter allein schon dadurch eingeschränkt, dass die Zahl möglicher Werbekontakte um den Anteil reduziert ist, den die öffentlich-rechtlichen Anstalten als Zuschauer- und Hörerquote aufweisen. Von den Effekten einer Angebotsausweitung am Markt für Werbekontakte abgesehen, könnte zum Beispiel mit den Zuschauerquoten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Höhe von 43,5 Prozent (1998) (Stolte 1998) fast eine Verdoppelung der Zahl privater Fernsehsender über Werbung finanziert werden.

    (3) Am Markt für Bezahlfernsehen benachteiligt die öffentliche Rundfunkfinanzierung private Veranstalter, weil sie die Zahlungsbereitschaft für werbefreie Fernsehprogramme bei einer offensichtlich großen Zahl der Zuschauer so weit abschöpft, dass ein weiteres entgeltfinanziertes Programm nur noch schwer zu vertreiben ist (vgl. Schmitz 1990: 212f). Der staatliche Zwang zum ,,Abonnement öffentlich-rechtlicher Sender" behindert so in diesem Segment die Entwicklung privater Veranstalter, welche auf die Bedienung der freiwillig artikulierten Zuschauernachfrage beschränkt sind."
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Uninteressant. Thema Wettbewerbsverzerrung sind haltlose Argumente der Privaten, die einen Imageverlust hinzunehmen haben und nicht damit klarkommen, das die Mehrheit wieder Qualität sehen will. Warum etwa haben die Privaten selbst Pay-TV-Sender ins Leben gerufen? Weil sie zu viele Flops mit Qualität hatten und nur mit seichter Unterhaltung erfolgreich sind.
    Der ÖRR hat den Wettbewerb nicht nötig. Er hat die Grundversorgung zu gewährleisten.
     
  5. aladar

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Die grosse Mehrheit der TV-Zuschauer schaut nach wie vor werbefinanzierte Privatsender UND ÖR.
    Die Pay-TV-Kanäle der werbefinanzierten Privatsender dienen einzig und allein nur ZUSÄTZLICHEN Einnahmen.
    Diese Wiederholungsschleifen kann man auch kaum als Premium-Pay-TV bezeichnen.
    Und wenn RTL & Co je Kanal und Abonnent gerade mal zwischen ca. 17 und 34 Cent bekommen; kannst du dir selber ausrechnen, wie "einträglich" dieses Zusatzgeschäft ist. Im Vergleich zum Hauptgeschäft durch Werbeeinnahmen im Free-TV sind es allenfalls Peanuts.
     
  6. Gorcon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Das merkt man daran das die Privaten in den neuen Bundesländern per DVB-T nicht vertreten sind obwohl ihnen genügend Frequezen angeboten wurden. Sie wollen doch garnicht nur um solche haltlosen Verleumdungen weiter Nahrung zu geben.
    Man sollte nicht eine Werbepause von 1-2min mit den der Privaten von mindestens 5min vergleichen. Den Privaten geht da nichts verlohren. Wenn sie keiner schauen will dann ist das den ihr problem! Sollen sie ein Programm machen das auch sehenswert ist!
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Verstehe eh nicht warum mit diesen Leuten noch diskutiert die krampfhaft versuchen die Privaten als Opfer darzustellen.

    Das viele aussagen nicht stimmen sollte doch jeder schon selbst herausfinden können.
    Wenn die Privaten doch so wenig geld zur Verfügung haben und so wenig den Markt beherschen.

    Warum können sie dann die Preise für Rechte künstlich hochbieten für die sich z.B. die ÖR interessieren?

    Wenn geht die Behinderung von BEIDEN Parteien aus und nicht nur von einer.
     
  8. aladar

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Dann bist du auf einer Internet-DISKUSSIONS-Plattform aber völlig FALSCH! ;)
    (siehe dein eigenes Posting in einem anderen Thread. :D)
    Welche Preise für Rechte werden "künstlich" hochgeboten? Wenn es mehrere Interessenten für ein und dasselbe Rechtepaket gibt, gestalten sich die Preise entsprechend. Das ist eine völlig normale Sache.
    Ist bei ebay (vom Grundprinzip her) übrigens nicht anders. ;)
     
  9. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Hab mal ne blöde Frage, GEZ muss man doch nur zahlen, wenn man

    a) Geld verdient
    b) Rundfunkgeräte besitzt
    c) Beim Mitschauen bzw. Hören, ohne dass man dieses Gerät sein Eigentum ist auch
    Stimmt das?
     
  10. BudoKurt

    BudoKurt Neuling

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR


    A und B stimmt imo so. Wenn du ein Gerät besitzt und über einem bestimmten Einkommen bist musst du zahlen.

    C stimmt glaub ich nicht. Wenn beispielsweise erwachsene Kinder noch im Haushalt der Eltern wohnen und nachweislich in ihren eigenen 4 Wänden keinen Fernseher und Radio besitzen dann müssen Sie auch keine GEZ zahlen. (Das weiss ich aus eigener Erfahrung ;)

    Grad dieser Punkt kotzt mich bei der GEZ an. EIN Haushalt sollte meiner Meinung nach auch NUR einmal GEZ zahlen müssen und nich doppelt und dreifach gemolken werden