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zumutbare arbeit?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 18. November 2007.

  1. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: zumutbare arbeit?

    Wo ist das Problem? Wenn ich das tatsächlich in Händen hätte, würde ich Geld nicht dafür einsetzen, jemanden in Arbeitslosigkeit zu halten, sondern ich würde es nehmen, um

    - einen Umzug zu finanzieren, wenn er in Richtung einer Arbeit geht

    - einen Teil seines Gehaltes zu tragen, um ihn für Arbeitgeber attraktiv zu machen
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: zumutbare arbeit?

    Trotzdem wird hier ein 54 jähriger aus seiner gewohnten Gegend raus gerissen und dafür bestraft das er zu alt ist und in seiner Gegend nichts findet.

    Hier geht es NICHT um einen Jugendlichen sondern um einen Fastrentner.
     
  3. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: zumutbare arbeit?


    Träum weiter. Die beiden sind arbeitslos, haben somit 60 Prozent Netto.
    Die Mieten haben Kündigungsfrist, das Arbeitsamt bezahlt den Umzug nicht.
    Was willst du von 60 Prozent von 335 Euro Netto (der Anspruch vom Arbeitslosengeld) als Teil dazu beitragen, um ihn für den Arbeitgeber attraktiv zu machen. Wie soll das Arbeitsamt 5 Millionen Umzüge bezahlen, für Arbeitsverträge die aufgrund des Beschlusses des Gesetzgebers 6 Monate
    Probezeit und somit das Recht auf fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen beinhalten???? Woher soll der Staat das Geld denn noch nehmen?
    Und dann, für eine unsichere Zukunft? Du bist völlig realitätsfremd und denkst nur in der Theorie, stell ich mal fest.
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: zumutbare arbeit?


    Ich habe ja auch nur ein Gegenbeispiel nennen wollen, und der Mann ist 56 Jahre alt. Sebastian, ich gebe DIR völlig Recht.
     
  5. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: zumutbare arbeit?

    DESHALB hat unser Land Probleme! Weil schon 54jährige als "Fastrentner" bezeichnet werden, die im Grunde für den Arbeitmarkt nicht mehr taugen, die total unflexibel sind und denen nichts zuzutrauen ist.

    Das Gegenteil ist der Fall! So ein Fall ist keine Bestrafung, sondern eine Chance!
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: zumutbare arbeit?

    Danke!
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: zumutbare arbeit?


    Was für eine Chance bitte schön? In welcher Welt, in dieser, oder in Deiner Traumwelt. Es gibt keinen Arbeitgeber der einen 56 jährigen fest einstellt,
    weil er 150 km weiter keinen Job findet. Und wenn, kann er ihn ohne Angabe
    von Gründen innerhalb eines halben Jahres vor die Tür setzen, ohne Rückfahrkarte.

    Der Umzug finanziert ihm niemand, seine Frau, die auch arbeitslos ist müsste mitziehen, die Wohnung müsste gekündigt werden, etc.

    Deine Vorschläge gelten allenfalls bei einem Jugendlichen, der noch bei den Eltern wohnt. Aber nicht bei einem Mann mit einem Job als gelernter Gärtner mit 56, der zuletzt so viel Pech hatte. Wenn er umzieht und nach 4 Wochen einen Tritt bekommt, hängt er sich auf!
     
  8. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: zumutbare arbeit?

    " Presseinformation des Landesarbeitsamtes NRW


    Änderungen bei Mobilitätshilfen

    Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die für eine versicherungspflichtige Beschäftigung umziehen, können vom Arbeitsamt Zuschüsse zu den Umzugskosten erhalten.Bisher wurden Darlehen gewährt. Jetzt wird die Umzugskostenbeihilfe als Zuschuss bewilligt. Allerdings gilt dies nur für Umzüge seit Jahresanfang. Wenn Umzugskosten im letzten Jahr entstanden sind oder die Umzugskostenbeihilfe bereits als Darlehen bewilligt wurde, können diese nachträglich nicht als Zuschuss berücksichtigt werden.Der Umzug muss in direkten Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen. Längstens bis zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme können die Kosten übernommen werden. Der neue Arbeitsort muss außerhalb des sogenannten Tagespendelbereiches liegen. Die Arbeitsämter bezeichnen damit den Bereich, der bei einer Vollzeitbeschäftigung innerhalb von zweieinhalb Stunden täglicher Pendelzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erreicht werden kann.Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe können die Umzugskosten auch für die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erhalten.Der Zuschuss zu den notwendigen Kosten des Umzug ist auf 4.500 € begrenzt."

    http://www.123recht.net/Umzugfinanzierung-durchs-Arbeitsamt__f24257.html
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: zumutbare arbeit?


    Mag alles sein. Die Praxis sieht aber anders aus. Bei 5 Millionen Arbeitslosen gibt es auch Personengruppen, die für das Arbeitsamt als "nicht vermittelbar" gelten.
    Es gibt solche Arbeitgeber nicht! Und das Arbeitsamt wird ihn auch nicht dorthin vermitteln, weil bei 5 Millionen Arbeitslosen ist ein Mann mit 56 Jahren nicht vermittelbar. Die Firmen haben die Möglichkeit sich den Besten auszusuchen. Da bist du mit 56 abgeschrieben, sieh das doch mal ein.
    Dazu kommt die Probezeit. Da dies zu grosse Risiken darstellt, wird kein Arbeitsamt dieser Welt Millionen 56 Jährige in den Arbeitsdienst nach Timbuktu schicken, es sei denn die Firmen würden dies zahlen, aber die
    haben 6 Monate das Recht den Menschen auszubeuten und dann in die Wüst zu schicken.
     
  10. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: zumutbare arbeit?

    Hast du eigentlich mitbekommen, dass wir hier die ganze Zeit über den Fall reden, dass jemand tatsächlich ein Angebot hat?

    Die Bewilligung des Geldes ist übrigens die Regel. Kannst du nicht wissen. Hast ja bis eben noch behauptet, das gäbe es gar nicht....