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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. Hansen

    Hansen Silber Member

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einzelne Vertragsklauseln des Bezahl-Fernsehsenders Premiere für ungültig erklärt. Die Passagen benachteiligten Kunden unangemessen, urteilten die Richter. Demnach darf der Sender etwa die Abonnementgebühren während eines laufenden Vertrags nicht erhöhen, wenn seine eigenen Kosten für die Programmbereitstellung gestiegen sind. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) München, sah darin keine Benachteiligung, weil Premiere-Kunden in solch einem Fall ihr Abo kündigen konnten. Der BGH entsprach mit dem Urteil der Klage der Verbraucherzentrale. (AZ: III ZR 247/06)
     
  2. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der Pay-TV-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film "zum Vorteil des Abonnenten" zu verändern. Beanstandet wurde auch, dass sich der Sender vorbehielt, bei einer Änderung oder Umstrukturierung des Programmangebots auch die Abo-Beiträge zu ändern. Die Begründung seines Urteils will der 3. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe noch nachliefern.
     
  3. samlux

    samlux Wasserfall

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Also wäre eine Kündigung wegen der Radiokanäle rechtlich ok?
     
  4. Azrael

    Azrael Junior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    nein, da die entsprechenden passagen erst ab heute mit der urteilssprechung ungültig werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2007
  5. Ingo78

    Ingo78 Gold Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Eine positive Entscheidung zu Gunsten des Kunden wie ich finde.
    Es gibt doch noch ein Stück Gerechtigkeit.

    Ich hoffe es kommen keine Fragen bezüglich spanischer Liga
     
  6. Buehlmaier

    Buehlmaier Junior Member

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    Premiere verliert vor dem BGH (Quelle: Focus.de)

    Habe gleich meine Kündigung vom letzten Jahr nochmals rausgeschickt und die Überweisung der seitdem angefallenen Abogebühren gefordert, mal gucken was jetzt passiert.....

    http://www.focus.de/finanzen/news/urteil_aid_139321.html

    Urteil

    Premiere verliert vor dem BGH


    Niederlage für den Bezahlsender Premiere: Der Bundesgerichtshof hielt zahlreiche Klauseln im Kleingedruckten der Abo-Verträge für unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen.
    [​IMG]

    Zahlreiche Klauseln im Premiere-Abo sind unwirksam


    Erfolg für die Verbraucherschützer, die einzelne Vertragsklauseln des Bezahlsenders Premiere moniert hatten: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihnen am Donnerstag in einem Grundsatzurteil Recht.

    Komplette Meldung hier klichen
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. November 2007
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Premiere verliert vor dem BGH (Quelle: Focus.de)

    Ach du Schei**e.

    Die Aktie wird wohl morgen auf 4,87 Euro sinken.

    Aber endlich isses durch :love:. Jetzt ist der Baum in Unterföhring aber lichterloh am brennen. Die besten Klauseln hat der BGH in der Luft zerrissen. Dumm gelaufen.
     
  8. Azrael

    Azrael Junior Member

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  9. Agent75

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Heißt das jetzt, falls Thema live oder 123nepp.TV eingestellt wird, gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Wenn ja wird man den Schrott ja nie mehr los.
     
  10. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Schwachsinn. Die Änderungen gelten für alle bestehenden Abos und zwar seit "Day one". Wäre ja noch schöner, wenn Premiere sich nicht ans Recht halten muss bzw. solange Unrecht begehen kann, bis sich der BGH letztlich dagegen entscheidet!

    Gruß

    n0NAMe