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BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. November 2007.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Karlsruhe - Der Bezahlfernsehsender Premiere hat im Streit mit Verbraucherschützern um seine Abo-Bedingungen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten.

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  2. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    na da bin ich mal auf die neuen AGB gespannt. An meinem Abo wird sich allerdings durch dieses Urteil nix ändern, bleibt so wie es ist, knapp 35€ für 5er+Buli
     
  3. Hobbschlodel

    Hobbschlodel Junior Member

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    Da könnte man doch glatt das Vertrauen in unsere Justiz zurück gewinnen.:LOL:
     
  4. cymbol

    cymbol Platin Member

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    Wundert mich nicht.
    Wobei ich behaupten will, dass AGBs in vielen Fällen nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Diesen "Fehler" hat Premiere nicht exklusiv :( :eek: .
     
  5. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    Das stimmt allerdings.

    Ich vermute mal, die "Vereinfachung" der Preisstruktur dürfte nun etwas vorsichtiger vonstatten gehen.
     
  6. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    P macht das einfach wie die letzten Male auch, neues Preissystem nur für Neukunden und für Bestandskunden erst nach MVL.
     
  7. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    AGBs stehen halt nicht über geltendem Deutschen Gesetz.

    Das hatte ich schon öfter hier geschrieben, aber wie immer kamen die "Premiere-Lobhudler" aus allen Löchern gekrochen und hauten drauf was das Zeug hält.

    Jurastudium 1 Semester: eine Änderung eines Vertrages bedarf immer der Zustimmung beider Seiten

    Ich sag's also nochmal:
    Sollte, egal welche Firma -ja auch Premiere gehört dazu-, die AGBs wärend der Laufzeit eines Abos "einseitig" ändern, wird jeder Richter ein "SoKüRe" befürworten.

    Das das jemand endlich mal bis vor den obersten Kadi durchdrückt war schon lange überfällig.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    Die wandert in die nächste Rundablage. Nach dem Urteil kann man weder an den Preisen noch an den Paketen drehen, ohne umfassende Sonderkündigungsrechte einräumen zu müssen. Und...das dem Abonnenten auch schriftlich explizit mitzuteilen, wenn man nicht wieder Ärger haben will.

    Endlich ist das Urteil vom LG München höchstrichterlich abgesegnet. Der BGH hat auch den "kreativen" Paket-und Preisumgestaltern von PREMIERE einen Riegel vorgeschoben. Wunderbar.

    Vorbei die Zeiten wo PREMIERE festgelegt hat, was für den Abonnenten gut ist. Denn das obliegt immer noch der Entscheidungsgewalt des Abonnenten, ob 3 Shoppingsender anstelle von 2 Dokusendern nicht nur zahlenmäßig "besser" sind.
     
  9. Schmunzel

    Schmunzel Guest

    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    Also für mich hatten & haben ALG 's von wem auch immer,noch nie Gültigkeit ! Außerdem heißt es dort doch immer so : " Unsere AGB 's "... - und nicht " Ihre AGB 's,... ! Demzufolge fühle ich mich auch nicht angesprochen !

    MfG
    :winken::winken:
     
  10. franky25

    franky25 Silber Member

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    AW: BGH beanstandet mehrere Klauseln bei Premiere-Abos

    Endlich mal eine Entscheidung im Sinne des Verbrauchers. Hat jemand das Aktenzeichen, sodass man sich in einem zukünftigen Schriftwechsel darauf beziehen könnte?