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Premiere-Abzocke

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Bökelberger, 25. Oktober 2007.

  1. Basti81

    Basti81 Junior Member

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    AW: Premiere-Abzocke

    Wo läßt Premiere da offen wie hoch die Abo Gebühr dann sein wird. Wie hoch die Preise dann sind, kann sich jeder informieren. Sei es übers Internet oder über den Service.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Premiere-Abzocke

    Wenn du heute ein Premiere Abonnement für 12 Monate zu einem Preis von 20 Euro abschließt, dann kannst du also jetzt schon sagen, wie die aktuellen Konditionen lauten, die du eventuell zahlen mußt, wenn du es versäumst fristgerecht zu kündigen und sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert? Herzlichen Glückwunsch! Es geht nämlich um die juristische Frage, ob Premiere das Recht hat, eine Preisanpassung vorzunehmen ohne die Zustimmung des Abonnenten. Das hat ein Gericht in einem nicht rechtskräftigen Urteil verneint.
     
  3. atze76

    atze76 Senior Member

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    AW: Premiere-Abzocke

    Oh man, ihr redet hier ständig von Gerichtsurteilen, usw...Dann postet doch mal Quellen. Links, usw. von diesen Gerichtsurteilen. Dann wären wir sogar alle schlauer. Das wäre mal vernünftiges als ständig zu sagen es gibt Gerichtsurteile, usw. Sagen kann man viel.....
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Premiere-Abzocke

    Solange das nicht entgültig geklärt ist, bringt diese Diskussion eh nichts. Das haben wir gefühlte 5 Trillionen mal getan und sind uns nicht näher in der Rechtsauffassung gekommen.

    Für mich ist allerdings immer wieder verwunderlich, wieviele ihr Kündigung versäumen! Wie kann sowas passieren. es gibt absolut keinen rationalen Grund dafür mit der Kündigung bis kurz vor 12 zu warten. Einfach nach Aboabschluss direkt eine Kündigungsmail an PREMIERE schicken, Briefbestätigung aufbewahren und dann bei den Rückholangeboten zugreifen!

    Wo ist das Problem???

    Nein statt dessen wartete man lieber bis kurz vor Toreschluss, verpennt den Termin und fängt dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, an rumzujammern! :(
     
  5. Basti81

    Basti81 Junior Member

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    AW: Premiere-Abzocke

    Da hast du recht, nicht rechtskräftig, ob es mal rechtskräftig wird, was ja durch aus sein kann, weiß ich nicht. Aber ich weiß kurz evor sich mein Vertra ändert, was die Konditionen sind. Bin ja auch kein Jurist ;) Und wenn du Sonderkondis hast, steigt der Preis natürlich teilweise gewaltig. Auch das will ich nicht bestreiten. Es geht mir nur darum, wenn dort drin steht "zu den dann gültigen Konditionen", kann man davon ausgehen, dass man in diesem Fall hier, nicht nocheinmal einmalig 99 Euro zahlt

    Ist nicht bös gemeint und will damit auch niemanden persönlich angreifen.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Premiere-Abzocke



    LG München IUrteil vom 23.02.2006 - Az. 12 O 17192/05 - (Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Rahmen von Pay-TV Verträgen). Unzulässigkeit eines Preisabänderungs- und Abweichungsrechts. Begriff des Vorteils im Rahmen von Leistungs- und Preisänderungen. Unwirksamkeit vorbehaltener Beitragserhöhung auf Grund von Kostenerhöhungen auf Seiten des AGB-Verwenders. Unwirksamkeit der Tarifumstellung bei Verlängerung von bestehenden Verträgen. Kündigungsrecht des Verwenders bei Umstrukturierung des Leistungsangebots und Preisänderungen unwirksam, §§ 308 Nr. 4 BGB, 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB)7. Eine Klausel die bei der (automatischen) Verlängerung des Vertrages auf einen Vertragstarif umstellt, der gelten würde, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Verlängerung neu abgeschlossen worden wäre, enthält eine unzulässige Preisänderungsklausel und ist unwirksam gem. § 307 Abs. 1 BGB. Denn durch eine solche Klausel wird in das ursprüngliche Preis-Leistungsverhältnis des ursprünglichen Vertrages eingegriffen. Reicht dir dieses Urteil, oder brauchst du noch mehr Quellen? ;)
     
  7. atze76

    atze76 Senior Member

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    AW: Premiere-Abzocke

    Du hast hier schön ein paar Worte wohl weggelassen. Dieses Urteil ist "noch nicht rechtskräftig"...siehe hier....

    http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=249

    http://www.it-recht-kanzlei.de/inde...erschiedener+Vertragsbedingungen+f%FCr+Pay-TV

    Hast du noch mehr Urteile ?? Dann aber bitte wahrheitsgemäße....
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Premiere-Abzocke

    Entschuldige bitte, dass ich dir diese Frage so direkt stellen muss, aber: bist du so blöd oder tust du nur so? In jedem meiner Beiträge weise ich extra darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Was willst du mir eigentlich unterstellen, dass ich hier die Unwahrheit verbreite - oder was? Und was ist daran nicht wahrheitsgemäß, wenn ich aus einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Münchener Landgerichts zitiere?
     
  9. atze76

    atze76 Senior Member

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    AW: Premiere-Abzocke

    Wo hast du in deinem oberen Thread darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist ?? In diesem zumindest nicht. Und verzeih bitte, dass ich nicht ganz so blöd bin, und jeden Thread von dir durchlese, den du irgendwann einmal geschrieben hast.

    Es ist einfach nicht wahrheitsgemäß, wenn du ein noch nicht kräftiges Urteil zitierst..... Es sei denn du hättest weiter oben gesondert darauf hingewiesen. Aber dies hast du nicht. Zumindest in diesem Fall hier. In diesem Thread wird geschrieben, dass Premiere einen Vertrag nicht zu den dann gültigen Konditionen verlängern darf. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf Premiere dies so lange weiter handhaben, bis das Urteil rechtskräftig ist.

    Du verunsicherst hier doch nur den Threaderöffner anstatt diesem zu helfen. Evtl. schickt dieser nun ein Schreiben an Premiere mit genau deinem genannten Urteil. Da lacht sich Premiere doch kaputt und der Threaderöffner steht als der "Dumme" da, weil er sich zurecht evtl. Hoffnungen gemacht hat, dass er den teureren Preis nicht zahlen muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2007
  10. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Premiere-Abzocke

    Das war wohl nichts,Redfield.

    Bevor du jemand so unpfleglich betitelst(was nicht ins Forum gehört),würde ich dir raten dein eigenes Posting nochmals zu überprüfen.
    Du sagst nämlich nur:
    Zitat von Redfield:
    "Reicht dir dieses Urteil oder brauchst du noch irgend welche Quellen."
    atze76 hat schon recht(auf das Posting auf das er sich bezieht),du musst schon dazu erwähnen,das das Urteil "noch nicht rechtskräftig" ist(sollte man auf jedes gepostete zutreffende Urteil mit erwähnen).
    Und solange gilt für jeden der einen Premiere-Vertrag abschließt,entweder gleich nach Vertragsschluss kündigen oder sich an den berühmten Satz in der Vertragsbestätigung halten(....Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate zu den dann gültigen Konditionen...).

    Gruß Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2007