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Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. September 2007.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Schleswig - Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, muss keine Rundfunkgebühren bezahlen.

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  2. NFS

    NFS Institution

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Ist es nicht möglich, überschaubare Regeln zu schaffen? :confused:
     
  3. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Das dachte ich auch.....tausende Regeln oder Abweichungen.
     
  4. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Wie geil ist das denn? Das jetzt Bundesgesetzte in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt und interpretiert wird.
     
  5. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig erkennt umindest das Unrecht an:
    "Zwar werde der Hilfebedürftige in diesem Fall schlechter gestellt als ALG-II-Empfänger, die keinen Zuschlag erhielten und damit von der Gebühr befreit seien. " Jetzt fehlt doch mal eine Gesetzesinitative hier eine einheitliche und klare Regelung durchzusetzen, aber man fürchtet wahrscheinlich die starke Lobbyarbeit der ARD/ZDF. Die müßten dagegen intervenieren, da sonst mit Mindereinnahmen zu rechnen ist.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Enscheiden tut ja nicht das Bundesland sondern die GEZ selbst. Auch auf dem Befreiungsbogen steht dick und fett drauf das bei einem Zuschlag nicht gezahlt wird und so handhabt die GEZ das auch heute noch.

    Gruß Gorcon
     
  7. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Das Verwaltungsgericht Berlin ist soweit ich weiß das einzige Gericht, das bei niedrigem Zuschlag eine Gebührenbefreiung anerkennt. Und das ist auch keine News, sondern längst bekannt.
     
  8. Frankenheimer

    Frankenheimer Gold Member

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    sauerei, aber azubis werden abGEZockt oder was? na herzlichen glückwunsch.
     
  9. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei ALG II mit Zuschlag

    Diese elenden Pfennigfuchser. Erst nimmt man den ALGII Empfängern die Würde, macht sie zu Sklaven von Behördenwillkür und die scheuen sich nicht diese noch weiter auszunehmen.

    Wozu denn eigentlich noch Sonderzahlungen vom Amt, die ja einen gewissen Zweck haben, wenn diese Abzocker gleich wieder ihre Anssprüche geltend machen.

    Mann, ich kann garnicht soviel saufen wie ich k*otzen möchte. Und nur damit all die Eikes hier ihr "anspruchsvolles Fernsehen" finanziert bekommen. :mad: :mad: :mad: