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verschwundene kinder...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von stef-a, 30. Mai 2007.

  1. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Mit der Würde des Menschen hat es tatsächlich was zu tun haben; denn wo der Mensch (nicht zu verwechseln mit 'jedem Menschen') Würde hat, müsste die Todesstrafe die logische Konsequenz sein, wenn ein unschuldiger Mensch getötet wird.
     
  2. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: verschwundene kinder...

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gibt auch für überführte Massenmörder.
     
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @Dennis100; das dachte ich mir schon, dass Du meinen Beitrag nicht gründlich lesen würdest, denn dieser enthält bereits die entsprechenden Gegenargumente. Nicht ohne Grund hatte ich geschrieben, dass in diesem Artikel von der Würde des Menschen und nicht von der Würde eines jeden Menschen die Rede ist. Wenn Du so argumentierst, klammerst Du die Würde des Opfers aber aus, indem Du nur noch die Würde des Täters gelten lässt.

    Eben weil die Würde des Menschen unantastbar ist, hat er es verdient, dass dafür gesorgt wird, dass nicht nur bei Notwehr ggf. ein Angreifer getötet werden darf, sondern dass das auch als Bestrafung so sein sollte, damit möglichst zukünftige Morde durch die damit verbundene Abschreckung verhindert werden.
     
  4. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: verschwundene kinder...

    LOL. Dann leg du dir den Artikel 1 mal aus, wie du ihn brauchst. Fakt ist, das deine Auslegung nicht maßgeblich ist. Die Würde gilt sehrwohl für jeden Menschen. Sie endet sogar nicht mit dem Tod! Die Todesstrafe kann in Deutschland mit dem gültigen GG nicht eingeführt werden.

    Zukünftige Morde lassen sich auch durch eine lebenslange Haft verhindern. Und das die Todesstrafe abschreckt lässt sich leicht widerlegen.
     
  5. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Sogar wenn sie für jeden Menschen gelten würde, auch wenn das so im Artikel 1 GG nicht so geschrieben steht, dann müsste sie auch für einen bösartigen Angreifer gelten und somit wäre nach Deiner Theorie auch Notwehr (so) nicht gestattet. Aber darauf gehst Du einfach nicht ein.

    Auch wenn die Menschenwürde für jeden Menschen gelten würde (tut sie aber nach Artikel 1 GG nicht), wäre der Gesetzgeber immer noch genauso verpflichtet, die Menschenwürde auch der Opfer zu schützen, die eben nun mal nur über die Todesstrafe am besten geschützt werden können.

    Nehmen wir an, dass durch die Tötung von 10 Schwerkriminellen 20 Unschuldige gerettet werden würden, weil das durch diese abschreckende Wirkung erreicht werden würde. Nun sind aber 20 Menschen doppelt so viele Menschen als nur 10.

    Also auch schon rechnerisch ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Todesstrafe einzuführen, eben damit insgesamt 10 Menschen (Differenz) dadurch gerettet werden. Oder willst Du andeuten, dass diese 10 Menschen keine Würde haben?

    Nein, das kann man nicht widerlegen; weil es Unsinn ist zu behaupten, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung hätte.
     
  6. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: verschwundene kinder...

    Wäre ja auch Zeit, schon im ersten Satz der Präambel stehen zwei Lügen:

     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: verschwundene kinder...

    Ist kein Unsinn, es ist bewiesen worden, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung hat. Im Gegenteil, wenn jemand weiß das ihm die Todesstrafe droht, geht er umso brutaler vor da er nichts mehr zu verlieren hat.
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: verschwundene kinder...

    Und was hätte man davon?
    Gleiches mit gleichen vergelten und über ein Leben entscheiden?

    Solange man auch unschuldige umbringen kann ist eine todesstrafe das falsche mittel...
     
  9. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: verschwundene kinder...

    Tut mir leid Dieweltist, aber deine juristischen Ansichten entsprechen nicht dem deutschen Recht. Wenn du dich mal etwas damit beschäftigen möchtest, empfehle ich dir dieses Buch
    http://www.amazon.de/Öffentliches-R...071050-6518647?ie=UTF8&qid=1188994788&sr=8-32
    dort sind die wichtigsten Sachen einfach erklärt, so dass sie auch Nichtjuristen verstehen können.

    Ich zitiere mal: "Träger des Grundrechts ist jeder Mensch ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status, geschützt wird auch schon das werdende Leben im Mutterleib." Und weiter: "Der Mensch als höchster Wert ist in seiner Würde verletzt, wenn er zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird." Und zu Guter letzt: "Die Garantie der Menschenwürde unterliegt keinen Schranken ("unantastbar"), so dass jeder Eingriff eine Verletzung darstellt".

    Bleibt noch dein Einwand bei dem Finalen Rettungsschuß. Dieser nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwer wiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. In diesem Fall wird der Mensch nicht zum "bloßen Objekt staatlichen Handelns", sondern zu einer Gefahrenquelle für andere. Deshalb ist seine Würde nicht verletzt und Artikel 1 ist nicht anzuwenden.
    Anderes ist es, einen Menschen, der gefesselt ist und von dem keine unmittelbare Gefahr ausgeht auf einen elektrischen Stuhl zu setzen oder zu erschiessen. Dann wird er zu bloßen Objekt staatlichen Handelns.
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Ach nein; dann nenne ein Wirkungsvolleres!

    Nachdem er die Tat begangen hat, vielleicht. Wenn die Todesstrafe droht, wird er aber so eine Tat mit umso geringerer Wahrscheinlichkeit begehen. Siehe dazu auch diesen Beitrag von mir: Klick!