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kleine Schüssel auf dem Balkon

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von hf40, 7. August 2007.

  1. hf40

    hf40 Junior Member

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    Hallo,

    ich ziehe diesen Monat um in eine Whg mit Kabel. Da ich aber gerne digital Fernsehen möchte (Ish wäre mir zu teuer, außerdem HDTV), würde ich gerne eine (kleine!) Schüssel auf meinem Balkon installieren.
    Mal davon abgesehen, dass ich noch nicht weiß, wie ich das Kabel ins Wohnzimmer bekomme (Mauer durchbohren?), wie wäre Eurer Meinung nach mein Empfang?

    Der Balkon ist ca. 1,50 Meter tief, das Geländer auch ca. 1,50 hoch, die letzten 50 cm aber nur Geländer. Der Balkon ist überdacht, aber mit großzügigem Spitzdach. Die Schüssel möchte ich möglichst klein (<40cm) in die Ecke stellen, damit Vermieter sie nicht sieht. Balkon ist ansonsten Südlage.

    Hab ich wohl Chancen auf ordentlichen Empfang?
     
  2. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Was kleine Schüsseln so leisten können siehst du hier: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=155271
    Wie man die befestigen kann, ist hier: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=155137 und hier: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=154197
    Oder einfach mit der Suchfunktion mal nach Digidish suchen.
    Da werden die meisten Fragen wohl schon beantwortet sein.
    Übrigens dürftest du, wenn der Platz ausreichen würde, auch eine 370 cm Mesh :)boah!: )auf deinen Balkon stellen.
    Solange du nicht bohrst, ist das überhaupt kein Problem :D
    [​IMG]<- Mesh

    Cu
    siggi60
     
  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Bevor hier ein solcher Unsinn verbreitet wird, sollte man sich informieren.
     
  4. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Wieso Unsinn? Ich darf auf meinen Balkon stellen was ich möchte. Es sei denn es gefährdet die Sicherheit der Mitmenschen oder des Gebäudes.
    Hast du dich evtl. nicht informiert :)

    Cu
    siggi60
     
  5. simpelsat

    simpelsat Board Ikone

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    70er Triax-78 auf SG-2100A für 53e-34.5w (Standard 28e)
    (72e-58w - möglich bei Dachinstallation)

    DVB-T
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    ct-Dipole und Hirschmann Zifa 15 / 16 und mobile 84cm-Richtantenne
    für DK DVB-T1778-7" und Skymaster DT 50 sowie LCD
    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Die Unterkante der Schüssel muss sich mindestens 70cm über dem Boden befinden, um die 150cm Brüstungshöhe zu überwinden.

    Neben einer langjährigen 70er ist bei mir seit Jahresanfang auch eine 33er für acht Teilnehmer zur Standardversorgung zuverlässig in Betrieb - siehe Profil.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2007
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Wir reden hier nicht über das bereits umstrittene Recht der Aufstellung der schirmständerähnichen Vorrichtung zur Befestigung einer eher kleineren Schüssel auf dem Balkon/der Terasse, sondern über ein fast 4m Monster.

    Und deshalb ist Deine Behauptung, dass ein solches Monster vom Hauseigentümer geduldet werden muss nicht nur unsinnig, sondern völlig absurd und purer Unsinn - hoch drei.

    Und da meine Regierung als Hauverwalterin unmittelbar mit solchen Absurditäten zu tun hat weiß ich, dass Du hier was vom Pferd erzählst.

    Kennst Du den Spruch von Dieter Nuhr?
    http://www.netzmafia.de/people/tux/index.html
    Einfach auf den Pinguin klicken.;) ;)
     
  7. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Mich interessiert nicht was ein Verwalter sagt, sondern das was das Gesetz sagt:rolleyes:

    Nur weil etwas im Mietvertrag steht, heißt es noch lange nicht das es auch Rechtens ist. Klauseln die gegen geltendes Recht verstoßen sind hinfällig. Wenn sich durch ein Urteil was ändert, ist auch die entsprechende Klausel im Mietvertrag hinfällig und wehe wenn der Mietvertrag nicht die "Salvatorische Klausel" enthält .......................


    Cu
    siggi60
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2007
  8. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Der Vermieter kann dir eventuell nicht das aufstellender Schüssel verbieten (wobei es dafür KEIN Recht gibt sondern NUR Einzelurteile die also wieder Fall für Fall nur diesen Einzelurteile klären und höchstens als Richtwerte ausgelegt werden können)

    Es gibt kein Gesetz in dem das Recht auf freie TV EmpfangsART steht!
    Also Einzelheiten muss man im schlimmsten Fall immer persönlich vor Gericht klären (egal was einige Sat Fans hier im Forum schreiben… )

    Gerade wenn sie auf das Gesetz pochen kommen die immer gerne mit Einzelurteile... Zu jedem Einzelurteil was FÜR Satanlagen stimmt kann man eines heraussuchen was GEGEN Satanlagen entschieden hat… Dementsprechend sollte man seinem Vermieter jetzt nicht kommen mit das Gesetz erlaubt mir aber alles… :rolleyes:

    Es gibt sogar schon ein Urteil wo einem ausländischen Mieter die Schüssel verboten wurde weil es über Kabel digital Sender in seiner Muttersprache gibt (und der Richter sagte klar das es vollkommen unrelevant ist das der empfang über Kabel Geld kostet. DAS ist nicht ausschlaggebend, man hat auch nicht das Recht auf einen bestimmten Sender (oder eine Senderanzahl) sondern nur das Recht auf allgemeine Informationen z.B. in der Muttersprache…) Laut diesem Einzelurteil…
    (darf man jetzt auch nicht verallgemeinern und sagen das jetzt alle Ausländer die einen Kabelanschluss haben keine Satschüssel haben dürfen…. DAS währe auch falsch!) Der Kerl hatte einfach verdamtes Pech mit seinem Richter... :eek:

    Mit Satellitenschüsseln ist das wie mit Katzen in der Wohnung…. Bei einigen Richtern sind das grundsätzlich Kleintiere und somit immer erlaubt bei andern Richtern müssen sogar bestätige Therapietiere von behinderten Kindern abgeschafft werden… alles persönliche Einzelurteile…

    Ganz davon abgesehen kann der Vermieter dir das durchbohren der Wand absolut verbieten weil das eine Beschädigung des Hauses ist (und ggf. die Dämmung gefährdet)

    DAS sollte man unbedingt abklären bevor man den Bohrer ansetzt….

    Es ist eben immer ein Einzelfall der entscheided was an Empfangsart erlaubt ist und was nicht, abhängig vom Vermieter, Mietvertrag, Wohngegend, Hausart, und ggf. vom Richter… wenn man es drauf ankommen lässt…
     
  9. lupus111

    lupus111 Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    nun macht Euch hier mal nicht so an! Eine 4m Schüssel auf dem Balkon aufstellen, wer sowas macht oder überhaupt nur dran denkt, der sollte nur noch eine Schüssel haben, nämlich in dem sein Essen serviert wird, und zwar in einer Gummizelle! Da muß man doch nicht drüber diskutieren, das kann einfach nicht ernst gemeint sein... Ein Smiley fehlt allerdings.
    Und Thema Loch bohren: Ich denke, das ist doch einfach eine Frage des handwerklichen Geschicks. Also ich traue mir noch immer zu (und habe es auch gemacht), ein 8er Loch zu bohren, ohne das das jemals jemand sieht oder auch nur erkennen kann, wenn es wieder zu ist! Von innen und außen einfach mit Gipszement zuschmieren und farblich der Restwand anpassen. Das ist auch bei gedämmten Wänden keinerlei Problem. Wem es interessiert, ich mache gern mal ein Foto. Und solange ich in der Wohnung wohne sieht das ja sowieso niemand, wo ist dann eigentlich das Problem? Und wir reden hier von Balkon, nicht einfach so von Außenwand. Und das die Unterkante der Schüssel 70 cm über dem Fußboden sein muß, das möchte ich auch sehr bezweifeln, meine ist ca. 20-25 cm über Boden. Denn eine Balkonbrüstung, die 1,50 m hoch ist, na das erscheint mir dann doch etwas sehr daneben geschätzt! Das wäre ja bei einer kleineren Person Augenhöhe. Ich denke eine Balkonbrüstung wird sich in etwa 1 m Höhe bewegen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2007
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Es sieht aber so aus, dass das aufgrund des nachfolgenden Beitrags ernst gemeint ist.:eek:

    Danach wedelt@siggi60 hier mit einem Urteil rum, dessen Inhalt und Begründung er ganz offensichtlich nicht kapiert hat.
    Unverkennbar geht aus dem Urteil hervor, dass es ein generelles Recht zur Aufstellung einer mobilen Antenne auf dem Balkon nicht gibt.

    Anderenfalls hätte das Gericht keine Ortsbesichtigung durchgeführt und am grünen Tisch entschieden.

    Zitat@Nadine
    So isses.:winken: