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Nichtraucherschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 6. Februar 2007.

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    AW: Nichtraucherschutz

    Weil es nicht jeder einsehen kann/will, wie man sieht und ich gestellte Fragen meist beantworte. :)
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Nichtraucherschutz


    Die Nahelegung war nicht als Frage gemeint. Sofern eine Fragestellung vorgelegen hat, war dies nur hypothetischer Natur. ;)

    Donn
     
  3. AW: Nichtraucherschutz

    Aha, leider gibt es keine hypothetischen Satzzeichen.

    Ausserdem bin ich arrogant, rechthaberisch und schizophren.
    Wir müssen also hier mitdiskutieren :D
     
  4. tschippi

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    AW: Nichtraucherschutz

    Ich hatte jetzt nicht die Zeit, die 139 Seiten dieses Threads durchzulesen. Bin selbstverständlich dafür, dass die Nichtraucher vom Qualm der Raucher geschützt werden.

    Vorab, rauche selbst hin und wieder eine Fluppe.

    Heute hatte ich aber ein "Erlebnis", das mich doch über die Regelung in Baden-Württemberg nachdenken lies. In Baden-Württemberg ist das Rauchen in Gaststätten seit 1. August 2007 grundsätzlich verboten. Es sei denn, dass von den Gaststättenbesitzern ein "Nebenraum" eingerichtet wird, in dem die Raucher qualmen dürfen, ohne die Nichtraucher zu belästigen. Der "Raucherraum" darf aber in keinem Fall größer sein als der " Gaststättenraum".

    In unserer Nachbarschaft gibt es eine kleine Bierkneipe mit einer Kapazität für ca. 35 Personen. Diese Kneipe bietet auch kleine Imbisse an. Heute abend war ich zufällig im Hinterhof dieser Kneipe. Dort stand ein kleiner Stehtisch, um den sich ca. 10 Leute versammelt haben. Jeder mit einer Fluppe im Mund. Auf meine Frage, wieviel Gäste denn derzeit im Lokal sind antwortete die Wirtin: "Die Kneipe ist leer. Meine Gäste sind alle hier draußen im Freien".

    Die Wirtin hat mir angedeutet, dass sie ihr Lokal wohl demnächst schließen muss, da sie bereits nach 2 Tagen "Rauchverbot" einen erheblichen Kundenrückgang zu verzeichnen hat. Ihre Stammgäste möchten auf die Zigarette zum Bier einfach nicht verzichten.

    Gerade diese kleinen Lokale sollten doch selbst entscheiden dürfen, ob in ihrer Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Ein Nichtraucher kann doch eine solche "Gaststätte" meiden, zudem es sich um kein Speiselokal handelt. Eine Hinweistafel am Eingang der Kneipe mit der Auffschrift "Rauchen erlaubt", sollte doch das Problem auch für die Nichraucher lösen.

    So, jetzt finden in Baden-Württemberg, wie auch in den anderen Bundesländern, sehr viele kulturelle Veranstaltungen und Heimatfeste für die gesamte Bevölkerung statt, die von sehr vielen Leuten besucht werden. Diese Feste werden oft in Bierzelten gefeiert. In den Festzelten wird den Besuchern oft die ganze Palette an kulinarischen Delikatessen der Heimat zum Verzehr angeboten. Und in diesen Festzelten darf in Baden-Württemberg geraucht werden.

    Ich bin wahrscheinlich zu dumm, um dieses "Nichraucherschutzgesetz" im Ländle zu verstehen.
     
  5. AW: Nichtraucherschutz

    Die kleine Kneipe wird sich auch wieder füllen, spätestens bei schlechterem Wetter. Klar, momentan wird auf Biergärten/Freiflächen/Kleingärten ausgewichen.
    Das dürfte nur zu einem geringen Teil auf das NRSCHG zurückzuführen sein.
    So läuft das in der Umgebung jedes Jahr ab.
    Sommerzeit = Gartenzeit.

    Die Ausnahmeregelung für Bierzelte etc. finde ich auch unverständlich (wie so viele Ausnahmen).
     
  6. tschippi

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    AW: Nichtraucherschutz

    @atze93:

    Zu meinem heutigen "Erlebnis". Es hat geregnet. Die Leute standen mit Regenschirmen um den kleinen Stehtisch. Und drinnen in der Kneipe war keine Sau.
     
  7. AW: Nichtraucherschutz

    Mein lieber Schwan ......
    das Bild war vielleicht der i-Punkt zu dem Entschluss aufzuhören.
    Eine so öffentliche Selbstentwürdigung hätte ich mir nicht angetan.
     
  8. tschippi

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    AW: Nichtraucherschutz

    :) Es war ja im Hinterhof. Und die Raucher hatten ja nur einen Zuschauer, nämlich mich. :D

    Ich bin ja für ein grundsätzliches Rauchverbot. Aber wenn sich sämtliche Besucher in der Kneipe einig sind und alle rauchen möchten bzw. das Qualmen der anderen dulden, dann habe ich ein Problem mit dem Nichtraucherschutz im "Musterländle". Im Bierzelt ist es ja noch erlaubt, das Qualmen.
     
  9. Kalle

    Kalle Gold Member

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    AW: Nichtraucherschutz

    Ein Rauchverbot mit x Ausnahmen, z. B. für kleinen Eckkneipen ist für die Katz. Wer schützt denn dort das Personal? Das sind in keinem Falle immer Raucher. Und das die Umsätze nicht zurückgehen, beweist das Ausland, wo es bereits Rauchverbote gibt; beste Beispiele sind Irland und Italien. Das wäre für die Raucher jetzt die Gelegenheit aufzuhören, aber nein man mault und fühlt sich ungerecht behandelt. Freunde: Ihr mißachtet die Gesundheit anderer (und eure eigene) und solltet euch eigentlich zurückhalten. Ich freue mich auf das Kegeln heute abend und bin gespannt wie sich unsere beiden Raucher in der Truppe verhalten. In der Kneipe gibt es keine Aschenbecher mehr (und sie ist nicht leerer als sonst).
     
  10. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Nichtraucherschutz

    Es gibt ja immer noch X-Ausnahmen man braucht sich ja nur mal die Riesengesetze durchlesen (oder es zumindest versuchen) Am Ende ist man nicht schlauer als vorher weil man in dem Wirrwarr an Amtsdeutsch gar nicht mehr weiss was eigentlich verboten ist. Das ganze liesse sich auch in maximal 10 kurzen Sätzen sagen und wär klar verständlich.