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Nichtraucherschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 6. Februar 2007.

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    AW: Nichtraucherschutz

    Nein, darf er nicht. Damit wäre er kein Gaststättenbetrieb mehr.
    Dann sieht es etwas fad aus mit Getränkeausschank und Gewinn.

    Raucherdiskriminierungsverordnung, guter Witz.

    Nichtraucherschutzgesetz heisst es doch treffender.
    Diskriminierung würde eine unangemessene Benachteiligung einer Gruppe bedeuten. Die liegt ja (jetzt nicht mehr) vor. :love:
    Durch eben jenes Gesetz.
     
  2. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Nichtraucherschutz

    Wenn Vereinsheime öffentlich geführt werden fallen sie unter den Nichtraucherschutz, wenn nicht dann nicht.
    Die werden wohl eher drüber nachdenken den Nachwuchs in solch Vereinen zu schützen?
     
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Nun, für diese Behauptung hätte ich gerne einen Beleg. Ich gehe davon aus, daß mein Wirt seine Konzession besser kennt, als du.
    Selbst wenn deine Behauptung richtig wäre, würdest du dir den Zutritt nicht erzwingen können.
    Im übrigen handelt es sich bei den Raucherdiskriminierungsverordnungen um mehrere, da Ländersache.
    Ich freue mich jedenfalls auf den Tag, an dem in meinem Lokal ein Nichtraucher pupsen möchte... :love:
     
  4. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Nichtraucherschutz

    Das hört sich aber nicht so an!
    Glaubst du in allen ernst das jeder Kneiper nur ein Schild "Geschlossene Gesellschaft" an die Tür hängen braucht um Gesetze umgehen zu können?
    Kann er dann auch Alkohol an Kinder Ausschänken?
    Er zahlt ja seine Steuern. :cool:
     
  5. AW: Nichtraucherschutz

    @#67

    Da ich kein Gaststättenbetreiber bin, sollte dein Wirt die entsprechenden Gesetze natürlich besser kennen, das liegt in der Natur der Sache.

    Na gut, ich erklär dir das trotzdem:

    Auch wenn Veranstaltungen nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich sind und diese Veranstaltung in konzessionierten Gaststätten stattfindet, gilt hier ebenfalls das Nichtraucherschutzgesetz.Unerheblich ist, ob die Veranstaltung einem be- oder unbestimmten Personenkreis zugänglich ist.

    Es ging dir doch hauptsächlich um das Rauchen, oder ?

    Warum sollte ich mir einen Zugang zu geschlossenen Veranstaltungen erzwingen ?
     
  6. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Was heißt umgehen? Rauchen ist doch nicht grundsätzlich verboten. Es steht in keinem Gesetz, daß das Lokal ständig öffentlich zugänglich sein muß.
    Was mich viel mehr bewegt: Warum störst du dich daran? Der Nichtraucherschutz ist gewährleistet. Mehr willst du doch angeblich nicht...
     
  7. AW: Nichtraucherschutz

    Ständig nicht. Aber ohne Öffnungszeiten wird es wohl auch keine Konzession geben.
    Ohne Konzession kein Ausschank.
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Genau hier liegt dein Irrtum. Veranstalter wäre nicht der Wirt, sondern reihum die Stammgäste. Da es sich um private Veranstaltungen handelt, ist der öffentliche Zugang nicht gegeben, mithin greifen die entsprechenden Gesetze nicht. Diese beziehen sich nämlich ausdrücklich auf den Begriff "öffentlich".
    Wie bereits geschrieben, streitet man sich in Bayern gerade wegen der Vereinsheime. Die sind in aller Regel nicht öffentlich und fallen somit nicht unter das Gesetz. Hin und wieder findet man an manchen dieser Vereinsheime den Zusatz "Öffentliche Speisegaststätte". Das hat was mit der Konzession zu tun. Mit diesem Schild fallen sie wieder darunter. Allerdings ist es auch leicht abmontiert. :D
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Nichtraucherschutz

    Da drum geht doch gar nicht.
    Die paar Raucher stören heute doch gar nicht mehr so sehr.
    Es geht da drum das du behauptest der Kneiper brauchte nur ein Schild an die Tür hängen und schon könnte er machen was er will.
    Selbst wenn er in Zukunft einen Raucherclub aufmachen will muss er sein öffentliches Lokal in einen Club mit den dann zutreffenden Bestimmungen umwandeln.
    Einfach sagen: wir sind ab heute ein Club geht auch nicht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2007
  10. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Auch an dich die Frage: Was stört dich daran, daß Raucher ihre privaten Veranstaltungen abhalten?
    Geht es dir auch um mehr, als nur den Nichtraucherschutz?