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Nichtraucherschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 6. Februar 2007.

  1. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Nichtraucherschutz

    Doch kann er, aber muss man Raucherclubs deswegen grundsätzlich verbieten? Würde es Ausnahmeregelungen gäben, hätte der Nichtraucher die Wahl des Etablissements in dem er sich wohl fühlt.

    Das ist kein Widerspruch sondern eine freie Entscheidung.

    Donn
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Nichtraucherschutz

    Dem Gastwirt wird doch nicht untersagt, ein bestimmtes Klientel zu bewirten. Du versuchst schon wieder es so zu drehen, dass man Rauchern grundsätzlich "Lokalverbot" erteilt.

    Den Gästen werden nur bestimmte Handlungen untersagt, was der Gastwirt entsprechend durchzusetzen hat. Deshalb muss der Gastwirt ja auch Toiletten vorhalten, damit die Gäste nicht auf die Tische kacken... :rolleyes:
    Auch darf der Gastwirt in seinem Lokal nicht dulden, dass Kinder missbraucht werden. Aber bedeutet das, dass jeder mit Pädophilen Neigungen das Lokal nicht betreten darf?
    Weil ihm auch untersagt wird, ein Lokal für Salmonellenliebhaber zu eröffnen, usw. Lass deine Phantasie doch einfach mal ein wenig freien Lauf, was man sonst noch alles in einem Lokal tun könnte, aber nicht darf.

    Ja, und?
    Ah, verstehe. Nichtrauchen ist also eine Krankheit einer Minderheit... :rolleyes:

    Au Backe.

    Gag
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Nichtraucherschutz

    Nein, ich versuche auszudrücken, dass man dem Gastwirt untersagt, welches bestimmte Klientel er ansprechen oder aber ausschließen kann.

    Letztlich hat er die Möglichkeit genau das zu erlauben, sofern er es vor dem Eintritt von Personen verkündet: ACHTUNG, Das Kack.en auf Tische ist in diesem Lokal ausdrücklich erlaubt. Dafür gibt es meines Wissens nach keine gesetzliche Einschränkung. Tatsache ist, dies kann der Wirt ausdrücklich erlauben. Warum also nicht auch das Rauchen?

    Dies ist eine gesetzliche Entscheidung, die ICH nicht kritisiere, weil es an sich verboten ist. Rauchen ist dagegen nicht gesetzlich verboten.


    Nochmal, das Rauchen an sich ist in D nicht verboten. Die Verbreitung von Salmonellen ist per Gesetz verboten, die Erkrankung sogar meldepflichtig.


    Letztlich wird es gerade von den Nichtrauchern immer wieder als genau das hingestellt: Eine Suchterkrankung einer Minderheit, ganz genau.

    Du solltest zum Zahnarzt gehen, Deine Backe tut Dir sehr oft weh.

    Donn
     
  4. AW: Nichtraucherschutz

    Rauchen ist eine Sucht, das ist fakt. Ob diese Sucht nun krank ist, weiss ich nicht.
    Darum geht es ja auch nicht.

    Es wird keinem Menschen verboten, sich in Lokalitäten seiner bisherigen Wahl aufzuhalten.
    Es darf dort nur nicht geraucht werden. So einfach ist das.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Nichtraucherschutz

    Nochmal: Rauchern wird der Zutritt nicht untersagt, sondern nur das Rauchen. Demzufolge kann der Gastwirt nach wie vor dasselbe Klientel in seiner Stube bewirten.

    Aber es ist ja letztlich ein Zeichen ihrer Sucht, wie unflexibel und uneinsichtig Raucher sind und ein solches Verbot eben persönlich nehmen. Dumm, sage ich da mal.
    Das Gesundheitsamt wird dem Wirt den Laden schneller zu machen, als er obiges an die Tür schreiben könnte.
    Sorry, du hast eben das Nichtrauchen mit einer Erkrankung gleichgesetzt, die es bedingt, bestimmte Orte und Plätze zu meiden.

    Das ist so unglaublicher Schwachsinn, das es schon richtig wehtut.

    Nicht zu rauchen ist keine Krankheit, es ist der Normalzustand. Zigarettenrauch ist für jeden gefährlich -- auch ohne Vorerkrankung, um bei deinem Epilepsie-Beispiel zu bleiben.

    Rauchen ist die Abweichung vom Normalzustand. Rauchen ist eine Sucht. Und vor allem ist es eine selbst gewählte Sucht. Von daher ist es diesem Personenkreis durchaus jederzeit zuzumuten, dass er deshalb gewisse Einschränkungen hinnehmen muss.

    Das sind die Schmerzen, die ich erleide, wenn ich diesen unsäglichen Schwachsinn und die an den Haaren herbeigezogenen Rechtfertigungsversuche lese.

    Gag
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Nichtraucherschutz

    Ja, das ist es. Und das ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine Einschränkung des Rauchers.

    Donn
     
  7. AW: Nichtraucherschutz

    Aha, eine Einschränkung UND Gesundheitsschädigung eines Nichtrauchers ist aber hinzunehmen ? (Wenn wir uns schon auf der Ebene befinden...)
    Sehr einseitig, oder ?

    Worin ist der Unternehmer eingeschränkt ? Er darf wie gewohnt Speisen und Getränke verkaufen, an jeden.
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Darum geht es nicht.
    Warum will aber eine gewisse Klientel einem Wirt vorschreiben, in seinen eigenen Räumen etwas nicht tun zu dürfen, was eigentlich gar nicht verboten ist?
    Wenn du freiwillig ein Lokal betrittst, unterwirfst du dich dem Hausrecht des Inhabers. Normalerweise. Jetzt möchte der Gesetzgeber das Hausrecht zu Gunsten einer bestimmten Gruppe einschränken. Selbst der Wirt dürfte in Anwesenheit eines Nichtrauchers in seinen eigenen Räumen nicht rauchen. Das ist absurd.
    Der Gesetzgeber hat nicht den Mut, Rauchen grundsätzlich zu verbieten und dies verfassungsrechtlich auszufechten. Statt dessen versucht man es mit einem billigen Trick.
     
  9. RolandKA

    RolandKA Gold Member

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    AW: Nichtraucherschutz

    So ist es! Und warum? Man will halt doch nicht auf die Einnahmen aus der Tabaksteuer verzichten, deshalb solch ein Firlefanz. Eigentlich sind Zigaretten gefährend, aber dann doch nicht so stark, als daß man sie nicht frei an jeder Ecke verkaufen könnte. Ja, wie jetzt?

    Entweder, man stuft Rauch als gesundheitsgefährend für die Allgemeinheit ein und verbietet den Verkauf oder man soll gefälligst den Gastgebern die Wahl lassen, ob jemand bei ihnen etwas nicht Verbotenes tun darf oder nicht. Alles andere ist blanker Unsinn.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Nichtraucherschutz

    Nein, da der Wirt grundsätzlich nicht tun und lassen darf, was er möchte.
    Sobald er sein Lokal öffentlich betreibt, muss er sich einem ewig langen Auflagenkatalog des Ordnungs-, Gesundheits-, Veterinär-, Finanz- und Brandsicherheitsamts unterwerfen.

    Der Wirt darf noch nicht einmal seinen eigenen Hund in die eigene Küche mitnehmen.

    Ist das auch absurd?

    Gag