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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
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    Ja aber . . . wer ist eigentlich der "Schöpfer"? :confused: Wie ich schon schrieb, ist meines Erachtens das Erbringen einer reinen Dienstleistung keine Schöpfung im juristischen Sinn; sondern dass in diesem Fall der Auftraggeber der (eigentliche) Schöpfer ist. Und bei dieser Meinung bleibe ich. :p
     
  2. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    "Der Leistungsschutz aus § 72 UrhG ist der Auffangschutz für Lichtbilder, die nicht die Gestaltungs-
    höhe eines Lichtbildwerkes gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG erreichen. Das ist dann der Fall, wenn die
    Lichtbilder nur abbildend und nicht schöpferisch sind (Passfotos, einfache Urlaubsfotos usw.).
    Unter „Erzeugnissen, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden“, sind zum Beispiel Digitalfo-
    tos, aber auch Röntgenbilder und Computertomographiebilder zu subsumieren. Entscheidend ist
    der Einsatz strahlender Energie. Nicht geschützt sind Reproduktionsfotografien wie Fotokopien, es
    ist ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung notwendig.
    Schutzrechtsinhaber ist der Lichtbildner."

    Urheber- und Markenrecht
    (Skript zur Vorlesung)
    Lehrstuhl für
    öffentliches und privates Medienrecht
    (Prof. Dr. Oliver Castendyk)


    http://209.85.135.104/search?q=cache:SE998dfaHlsJ:www.uni-potsdam.de/u/medienrecht/veranstaltungen/materialien/urhr_skript.pdf+Sch%C3%B6pferprinzip+passfoto&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de&client=firefox-a
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2007
  3. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Dann bleib dabei. Richtiger wird's dadurch nicht. Was Du meinst ist etwas wie "keine Schöpfung im umgangssprachlichen Sinn".
    @cord hat es ja wiederholt präzise erläutert. Du kannst zwei Ebenen diskutieren.

    1) Das Gesetz - ob einfache 'handwerkliche' Passphotos, mehr als ein solcher Aufwand ist es heutzutage ja nicht, soweit es Lichtbilder iSd §72 sind, überhaupt eines Schutzes bedürfen, oder etwa Reproduktionen gleichgestellt werden sollten.

    2) Das Urteil, dann mußt Du bei der Kritik aber logischerweise dann aber das Gesetz für den Moment als gegeben akzeptieren. Denn auf dieser Grundlage wurde es gefällt. Dann kann man sich mit dem Punkten 'online' , der unterstellten Begrifflichkeit, dem konkludenten Handeln etc auseinandersetzen.

    In beiden Fällen wird der Auftraggeber aber kaum zum Schöpfer (=der etwas erschafft).

    Metaphysisch wäre dies analog überdies auch ein Problem für den Schöpfer - wer ist der Auftraggeber des Abbilds? Hat Gott ein Urheberrecht auf sein Ebenbild ? Sex zur Reproduktion nun strafbar oder Privatkopien weiterhin gestattet solange man den, äh, Kopierschutz nicht umgeht? :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2007
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Es ist zu dem Thema alles gesagt. Cord war so freundlich, die entsprechenden Stellen ja herauszusichen. Die aktuelle Rechtslage schützt selbst Passfotos. Fertig. Da bedarf es keiner weiteren Diskussion.

    Dass dies in der Praxis jedoch eher unsinnig ist, darüber sind wir uns doch eigentlich einig. Schließlich ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht keine Straftat und wird daher nur auf Antrag verfolgt. Soll heißen: So lange der Fotograf nichts sagt, passiert auch nichts.

    Da gehört schon eine ordentliche Portion Chuzpe dazu, einen Kunden zu verklagen, weil er das in Auftrag gegebene Portraitfoto selbst ins Internet stellt.

    Rechtlich ist der Fotograf auf der sicheren Seite. Moralisch hat er sich damit aber so dermaßen ins Abseits gekegelt, dass man nur hoffen kann, dass ihn keiner mehr beauftragt.

    Gag
     
  5. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Es ist noch längst nicht alles gesagt!

    Hier wird sicherlich schon bald jemand kommen, der darüber diskutieren will, ob jemand, der Passfotos macht überhaupt ein Lichtbildner ist!

    Und es findet sich ganz sicher auch jemand, der den Fotografierten für den Lichtbildner hält, "weil dieser ja schließlich den Auftrag und die Anweisungen gibt..."
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ja, die Dummheit ist einfach unendlich.

    Das ist ja genau das, was ich vorgestern damit meinte, dass es verdammt müßig ist, über sowas zu diskutieren, wenn einige Leute noch nicht einmal die grundlegenden Begriffe verstanden haben.

    Jeden Tag steht ein Idiot auf, um deinen Weg zu kreuzen.
     
  7. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Man kann ja lernen. Aber ein Dank von Nullbock, Andreas und dieweltist sollte schon mal rüber kommen. Immerhin war diese Fortbildung kostenlos!
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    3. TERRIS LED TV 2224
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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ich fürchte, nicht nur kostenlos, sondern auch umsonst. ;)

    Donn
     
  9. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    :):):)
     
  10. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    :)