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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Aha, nicht deine Meinung gleich falsche Meinung! :eek:
    Komisch das sich deine "vielen öffentliche zugänglichen Informationen" fast alle auf dieses eine noch nicht Rechtkräftige Kölner Urteil berufen.
    Und nur weil es ein Richter so entschieden hat muss es nicht Richtig sein!
     
  2. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Vielleicht solltest du mal richtig Lesen, denn Genau diese Frage habe ich ja nu zig mal Verlinkt und Beantwortet.
    Und auch die Erklärung geliefert warum ein Passbild für mich eben Kein Werk bzw. keine persönliche geistige Schöpfungen ist.
    Nur wurde das ja von einigen immer und immer wieder Ignoriert!
     
  3. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Wenn du meinst.....
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Piss bitte jemand anderen an. Tacheles: Deine persönliche Meinung ist in diesen Rechtsfragen völlig irrelevant. Es ist so und damit bedarf es keiner weiteren Diskussion.

    Außerdem frage ich mich, warum ausgerechnet du dich hier angesprochen fühlst.
     
  5. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Dieser §2 legt also fest, dass nur persönliche geistige Scöpfungen im Sinne des Urheberrechts sind. Hm . . .; das bedeutet also u.a., dass es sich bei den Schöpfern um Menschen (Personen) handeln muss. Naturereignisse, Pflanzen, Tiere, Aliens und Götter würden also ausscheiden als geistige Schöpfer. :D

    Da bin ich mir nicht so sicher, dass es in diesem Fall der Maler ist, weil es nämlich auf die vertragliche Vereinbarung ankommt. Ein Maler möchte bspw. für sich ein Bild anfertigen. Dazu benötigt er ein Modell. Er bezahlt das Modellsitzen oder -stehen dieser Person. Das Bild ist dann das Eigentum des Malers. In diesem Fall ist der Maler ganz klar der geistige Urheber des Bildes.

    In einem anderen Fall möchte jemand ein Selbstportrait für sich anfertigen. Weil aber diese Person kein ausreichendes Talent zum malen hat, beauftragt sie einen Maler. Während der Sitzung kontrolliert die Modell sitzende Person laufend den Zustand des Bildes und gibt dem Maler entsprechende Anweisungen, bspw. über die jeweils gewünschten Farbtöne und anderes.

    Ganz klar ist doch hier meines Erachtens die Modell sitzende auftraggebende Person der geistige Schöpfer des Bildes und somit der Urheber. Der Maler ist hier nämlich nur quasi ein (bezahltes) Werkzeug in der Hand des Auftraggebers.
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    3. TERRIS LED TV 2224
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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Du hast es erfasst, dass ist Dein Erachten, welches nichts mit geltendem Recht zu tun hat.

    Fakt ist, dass es sich der Maler die Rechte an SEINEM Werk hielte, es sei denn, der Maler und der Gemalte haben das vorher ausdrücklich vertraglich anders vereinbart. Das ist bei dem "Paßfoto-Fall" aber nicht geschehen. Von daher ist die Rechtslage hier eindeutig, wenn auch albern.

    Donn
     
  7. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Aus deiner Sicht albern. ;)
    Ein/der Fotograf sieht das mit Sicheheit anders .:)
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Fassen wir zusammen: Wer sicher gehen will, soll in einen Fotofix-Automaten gehen. Da ist man dann selber der Fotograf und somit Motiv und Urheber in Personalunion. ;)

    Gag
     
  9. Andreas3

    Andreas3 Junior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Hm,man darf selber niemals ohne erlaubnis der Eltern Fotos von sich veröffentlichen.
    Da die Eltern das Copyright Besitzen.

    Cord,ich hoffe doch das du das immer brav machst.
    Eltern sind ja Logischerweise die Urheber,ihrer Kinder.
    Ich bin ja mal gespannt wie du deine Meinung,mit der oben von mir gemachten aussage in einklang bringen willst.
    Jemand hat streit mit sienen Eltern,und darauf hin darf das Kind(auch als erwachsener) nicht mehr als modell oder schauspieler arbeiten,weil die Rechteinhaber(die Eltern) die erlaubnis verweigern.
    Wie kommst du denn darauf? Wenn ein Fotograf an einem Passfoto was von ihm erstellt wird ein uhreberecht hat,dann hat der Automaten aufsteller die seben rechte an den mit seinen automaten erstellten fotos.

    Und wei schon erwähnt,die eltern haben an ihrem kind sowieso immer ein Copyright,da sie die urhber sind.
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @Andreas3; wenn der Automatenaufsteller das Urheberrecht hätte, hätten die Hersteller von Kameras auch die Urheberrechte für alle mit diesen Kameras gemachten Fotos. Das wäre aber Unsinn.

    Wenn bspw. ein Film gedreht wird, hat die Produktionsgesellschaft oder die Schauspieler, der Regisseur und die anderen Assestierenden (Beleuchtung, Schnitt etc,) das Urheberrecht auf den Film? Ich denke doch eher die Produktionsfirma.

    Und wenn Du doch recht hättest, hätte in meinem 2. Beispiel der Maler und das Modell gemeinsam das Urheberrecht. Die als Modell stehende Person deswegen, weil sie mit ihren Anweisungen einen erheblichen Anteil an der Schöpfung hat (ich weiß es nicht).
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2007