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d-Box Miete + Fremdreceiver

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Major Kottan, 23. Juli 2007.

  1. Major Kottan

    Major Kottan Neuling

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    AW: d-Box Miete + Fremdreceiver

    Doch, das wäre durchaus eine Option für mich.
    Aus genau diesem Grund habe ich auch auf die HD-Option verzichtet, weil
    ich Premiere HD nicht aufzeichnent kann. Für mich ist so etwas trotz der
    tollen Qualität wertlos.

    Ich zitier mal aus den Premiere AGB

    Da die Kaution refundiert wurde, wurde der (Miet)vertrag der d-Box von Premiere als beendet erkannt.
    Umso widersprüchlicher ist die weitere Verrechnung einer Mietgebühr.

    Ja schon klar - Beim Free - TV darf ich das Alles.

    Jugendschutz ist für mich nicht relevant. Diese Einschränkung nehm ich wie
    oben die verbotene Weiterbearbeitung nicht in Kauf - und verzichte daher in
    Zukunft auf Premiere.

    Ich hab Premiere analog erstmalig 93 abonniert. Seit 2000 dann die digital-Version, damals gab's meines Wissens noch gar keinen anderen Receiver.
    2005 hab ich mir dann die Dreambox gekauft, weil ich die Unzulänglichkeiten der d-Box satt hatte. Beim Besten Willen hab ich zu diesem Zeitpunkt nicht die AGB von Premiere im Kopf gehabt.
    Ist auch egal. Premiere weiß, daß ja mittlerweile, daß ich einen nicht zertifizierten Receiver einsetze und hat bis jetzt nichts unternommen, außer zuviel zu verrechnen (die d-Box Miete) .....
    Also so ganz ernst dürfen die selbst Ihre Verträge nicht nehmen, andernfalls hätten sie meine Smarcard wohl unverzüglich sperren müssen ....

    Sollten sie weiterhin auf inkorrekte Abrechnung bestehen, werde ich Ihnen diese Entscheidung erleichtern .....

    Kann mich nicht erinnern, daß mir eine Option zum Kauf angeboten wurde.

    Eben nicht einfach zurückschicken, sondern erst nach "Beratung" durch den
    Premiere - Supportmitarbeiter .....

    Mir geht es auch nicht um den Punkt Premiere mit oder ohne zertifizierten Receiver mehr. Ich zieh da die Konsequenzen.

    Sondern um die Frechheit Miete für einen Mietgegenstand zu verrechnen, der nicht mehr in meinem Besitz ist.

    @ DagobertsNeffen

    Niemand zwingt Dich hier mitzulesen, oder Dich gar zu beteiliegen !
     
  2. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: d-Box Miete + Fremdreceiver

    Wesentlich höhere Abogebühren, um aufzeichnen zu können, damit bist Du wohl eher in der Minderheit....
    Premiere kann nicht für Minderheiten andere Technik & Abos anbieten. Das ist unrealistisch.


    Dann zitier ich auch mal aus den AGB:
    Ich hatte zuvor schon gesagt, dass die Miete auch aus meiner Sicht ungerechtfertigt weiter eingezogen wird.

    Premiere dürfte Dir aber mangels zertifiziertem Gerät wegen Verstoß gegen die AGB die Freischaltung entziehen.


    Was hat das Free-TV mit dem Pay-TV zu tun ?
    Die Beschränkungen bzgl. Kopierschutz und Weiterverarbeitung sind Bestandteil der Pay-TV Verträge zwischen Premiere und den Hollywood Studios. Das ist bekannter Fakt - vielfach belegt (Quelle müßte ich etwas suchen, da entsprechende Meldungen Jahre alt sind).
    Für Hollywood ist der Unterschied ganz einfach die Aktualität der Filme. Deswegen ja auch analoger Kopierschutz auf PayPerView und im normalen Premiere Programm nicht.
    Je älter ein Film, wenn er kopiert wird, desto geringer die DVD-Verkaufsverluste (denkt zumindest Hollywood - nicht unbedingt ich).


    Deine Entscheidung.
    Nur ist der Jugendschutz keine Maßnahme seitens Premiere sondern nur die Umsetzung der Gesetzesvorlage, die ich bereits unter genauer Angabe des Abschnittes und Artikels verlinkt hatte.


    Und was ändert das nun ?
    Einen zertifizierten Receiver brauchst Du. Ob es davon nun einen oder mehrere gibt...


    Aber das ist dann eher Dein Versäumnis und wohl kaum Premiere anzulasten, oder ?


    Im Prinzip ja. Ich weiß nicht wie lange das alles her ist. Aber wenn der Kunde keinen zertifizierten Receiver vorweist schicken sie Dir vielleicht auch wieder einen Mietreceiver zu. Oder erst einen Brief und schalten dann ab.


    Du hast aber den Vertrag auch nicht verlängert und gefragt, wie es mit Kauf oder günstigen Receiver aussieht, oder ?


    Wie bereits gesagt, obliegt es Dir selbstständig einen zertifizierten Receiver vorzuweisen. Ein Hinweis wäre in der Tat nett gewesen.


    Eine fristgerechte Kündigung kann Dir niemand verwehren...


    Was in meinen Augen natürlich falsch seitens Premiere ist.
    Aber nicht größer als Dein Versäumnis einen zertifizierten Receiver vorzuweisen und dann darum auch noch rumzudiskutieren, ohne die Hintergründe zu kennen bzw. obwohl die AGB hier eine klare Sprache sprechen und Premiere mit der Forderung damit nur Gesetzesauflagen und Verträge erfüllt.

    Der korrekte Weg wäre gewesen keine Miete einzuziehen und Dir die Freischaltung zu entziehen. Zahlen hättest Du trotzdem bis Ende der Laufzeit müssen, da Du vertragsbrüchig geworden bist. Nennt sich dann Schadensersatz statt Leistung und ist rechtlich abgesichert.
     
  3. Major Kottan

    Major Kottan Neuling

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    AW: d-Box Miete + Fremdreceiver

    Hab auch nicht behauptet, dies nicht zu sein.

    Jugendschutzsperre kann ich auch mit der Dreambox machen, soferne ich will ..

    Ist mir mitlerweile egal, auf den von mir bevorzugten Kanälen gibt es ohnehin mehr und mehr Wiederholungen. Jetzt reiz ich halt das "System Premiere" so lange aus, wie möglich. Bin überzeugt, daß sich so schnell nichts tun wird, weil dieser bürokratische Verein es auch nicht geschafft hat mir eine schriftliche Stellungnahme per email zukommen zu lassen.
    Bin überzeugt, daß die lieber so lange wie möglich abcashen, selbst wenn bekannt sein sollte, daß ich gegen die AGB verstoße ....

    Was haben eventuelle DVD-VErkaufsverluste damit zu tun, wenn ich für meinen Privatbedarf Filme aufnehme, digitalisierre bearbeite ?
    Die DVD-Verkaufsverluste bekommt Holywood sicher nicht durch Verträge mit Pay-TV in den Griff ..... :LOL:

    3 Monate, passiert ist bisher nichts, außer die ungerechtfertige Verrechnung der Mietgebühr und wenn ich die in Kauf nehmen würde könnte ich bestimmt unendlich lang mit nichtzertifizierten Receiver Premiere nutzen.
    So genau nehmen die ihre eigene AGB ....
    Da gehts nicht um AGB, da gehts nur ums Abcashen bei diesem Verein.

    Man hat dies trotz Rücksendung und Kautionsgutschrift, womit ja nach Punkt 3.4. der AGB die Auflösung des (Miet)vertrages anerkannt wurde, nie verlangt, erst als ich die falsche Verrechnung der Mietgebühr bemängelt habe, hat man sich daran erinnert ......

    Dem hätte ich die falsche Beratung entgegengehalten, wonach ich ja nach Anfrage meinerseits aufgefordert wurde, die d-Box zu retournieren .....
    Und den erlittenen Schaden hätte ich mir auch darlegen lassen .....
     
  4. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: d-Box Miete + Fremdreceiver

    Die Maßgabe des Jugendschutzes ist aber nach gesetztlicher Vorlage eine Technik, wo man die Abfrage nicht global deaktivieren kann. Und da dies bei der Dreambox möglich ist, erfüllt sie die Maßgabe nicht.


    Wenn Du es auf sich beruhen lässt, vielleicht. Aber wenn Du wegen der Miete nachbohrst und die zurückholst, dann guckt sich jemand den Fall an. Dann dürfte es viel eher Probleme geben.

    Wie gesagst - korrekt wäre Du zahlst keine Miete, Premiere entzieht Dir wegen Verstoß Deinerseits gegen die AGB die Freischaltung und Du zahlst bis zum Ende der Laufzeit im Zuge von Schadensersatz statt Leistung.


    Hollywood denkt so.
    Kunden sind am meisten an aktuellen Filmen interessiert. Wenn man die Filme früh mitschneiden kann, desto weniger kaufen sich die DVD. Je besser die Qualität, desto schlimmer und weniger Anreiz sich die DVD zu kaufen.
    Deswegen haben zertifizierte Festplattenreceiver keine Schnittstelle und PayPerView Ausstrahlungen sind sogar mit analogen Kopierschutz versehen.
    Würde Premiere das anders wollen, müßten sie wesentlich mehr zahlen, um Hollywood um die vermeintlich entgangenen Einnahmen durch entgangene DVD Käufe zu entschädigen.
    Ob Hollywood da zurecht fürchtet steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist die Begründung. Das müßtest Du primär mit den Hollywood Studios und nicht Premiere diskutieren.


    Das kann man so nicht sagen. Auf Nachfrage wurdest Du ja auf den fehlenden zertifizierten Receiver hingewiesen, den Du eigentlich unaufgefordert nach AGB hättest nachweisen sollen.

    Durch die fehlende Seriennummer ist vermutlich bei den Buchungsgängen was schief gegangen und jetzt ist das Abo schief. Wenn dem so ist, wurde das durch Dein Versäumnis unaufgefordert nach AGB die Seriennummer bekanntzugeben, ausgelöst.

    Aber wie schon gesagt, wäre ein Hinweis auf die Pflicht einen zertifizierten Receiver anzugeben, nicht verkehrt gewesen.


    Wenn aufgrund der fehlenden Nummer bei den Buchungsvorgängen was schief gegangen ist, hat den Misstand vielleicht ja auch nur keiner bemerkt, bis Du nachgefragt hast.
    Man muss Dich nicht darauf hinweisen. In den AGB steht, dass es Deine Obliegenheit ist. Es wäre nett und Service - aber Premiere muss Dich nicht extra hinweisen.


    Das war aber keine falsche Beratung. Wenn Du keine Miete zahlen willst, dann musst Du die DBox zurückschicken. Das ist richtig. Das Du einen zertifizierten Receiver vorweisen musst, folgt aus den AGB.


    Wenn Du keinen zertifizierten Receiver nutzen willst, dann darf Premiere Dich nicht freischalten. Du hast aber einen Vertrag mit Premiere, in dem Du Dich verpflichtest einen zertifizierten Receiver zu nutzen. Du wirst also vertragsbrüchig und Premiere darf Dir die vereinbarte eigene Leistung nicht gewähren. Da aber Du schuldhaft den Vertrag nicht einhältst (also Deine vertragliche Leistung nicht erbringst), darf Premiere Schadenersatz in Höhe der Abogebühren einziehen auch ohne eine eigene Leistung zu liefern. Und zwar als Schadensersatz dafür, dass Du als Vertragsbrüchiger die vertraglich festgelegte Leistung nicht einhältst. Das nennt sich Schadensersatz statt Leistung (Deiner Leistung nach AGB, die Du nicht einhältst) und ist keine Premiere spezifische Sache, sondern Rechtsprechung für Fälle, wo ein Vertragspartner vertragsbrüchig wird.

    Korrekt wäre also, dass Premiere die Miete nicht länger einzieht und zuviel erstattete Miete zurück zahlt. Und wenn Du keinen zertfizierten Receiver vorweist, Premiere Dir die Freischaltung entzieht und Du nach dem eben beschriebenen Prinzip Schadensersatz statt Leistung bis Ende der Laufzeit die Abogebühren zahlst (eigentlich Schadensersatz in Höhe der Abogebühren).
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2007
  5. Major Kottan

    Major Kottan Neuling

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    AW: d-Box Miete + Fremdreceiver


    Es obliegt mir den "geeigneten Receiver" bereitzustellen, daß ich diesen unaufgefordert Premiere vorzuweisen hätte, also die Seriennummer zu nennen, steht hier nicht .....
     
  6. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: d-Box Miete + Fremdreceiver

    Das folgt meiner Meinung nach aus dem "zugelassen", da Premiere darüber zu befinden hat. Aber darüber will ich nicht streiten. Das müsste ggf. gerichtlich geklärt werden, wie das aufzufassen ist.
    However... Hättest Du wie gefordert einen zugelassenen (zertifizierten) Receiver, dann wäre das Problem mit dem Folgeanruf geklärt gewesen. Deine Seriennummer wäre vermerkt wurden und das Abo wieder gerade gerückt und es gäbe keine Probleme.
    Spätestens seitdem weiß Premiere aber, dass Du gegen mehrere Punkte der AGB verstößt. Du stellst keinen zertfiizierten Receiver bereit und verstößt mit der Dreambox gegen die Maßgaben des Jugendschutzes (da dieser dort im Gegensatz zur Angabe aus dem Rundfunkstaatsvertrag global deaktivierbar ist).
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2007