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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
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  1. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Das ist doch nur Spaß, dass ich das nicht wissen würde. ;) Selbstverständlich weiß ich das. :)

    Das schließt es nicht ein, denn sonst hätte er gesagt, dass es neben seinem Wissen noch ein anderes Wissen geben kann. Er sagte aber, dass "seines Wissens" die Aussage widerrufen wurde. Das bedeutet, dass er das eben aufgrund "seines Wissens" behauptet. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Dass das auch für Staatsanwälte gelten würde, hatte ich gar nicht angezweifelt; denn warum sollte ein Staatsanwalt gegenüber den Medien lügen? Es ging in Wirklichkeit darum, dass Du auch noch schriebst, dass, wenn das so wäre, dass es dann keine Gerichte geben bräuchte:

    Was hat aber diese Frage damit zu tun, dass die Aussagen eines Anwaltes und eines Staatsanwaltes grundsätzlich glaubwürdige Quellen sind? Rein gar nichts nämlich.

    Kannst oder willst Du nicht verstehen? Wie oft soll ich Dir noch sagen, dass ich nie behauptet hatte, dass deutsche Gesetze in der Türkei zur Anwendung kommen sollten. Es geht nur um die jeweils in den Gesetzen festgelegte Altersgrenze, dass diese jeweils starr festgelegt ist.

    Falls nämlich medizinisch nachweisbar ist, dass die körperliche und sexuelle Entwicklung in den Ländern mit unterschiedlicher Geschwindigkeit abläuft, sollte man das jeweils in allen Ländern in den jeweiligen Gesetzen flexibel festlegen.

    Dass also bspw. im türkischen Gesetz geschrieben stehen würde, dass für türkische Mädchen die diesbezügliche Altersgrenze auf 15 festgelegt wird, aber für britische Urlauber auf 14.

    Warum die Formulierung "meines Wissens" eine sehr vorsichtige ist, ist mir ein Rätsel. Schließlich bekundet er damit, dass er wissen würde, dass die Aussage widerrufen ist.

    Ich weiß nicht, wie oft ich es sagen muss, dass ein Anwalt an der Quelle sitzt und ihm amtlich solche Unterlagen vorliegen. Wie wollte er sonst seinen Mandanten ordentlich verteidigen können, wenn er nicht wüsste, was jeweils gegen ihn ausgesagt wurde.

    Aus diesem Grund braucht der Anwalt gar nicht befürchten, dass er wegen übler Nachrede angeklagt wird, denn schließlich kann er sich auf die ihm vorliegenden Unterlagen berufen.

    Es ist auch nicht möglich, dass er durch irgendwelche unsicheren Quellen getäuscht wird. Aufgrund seiner Unterlagen weiß er doch, was für Aussagen gegen seinen Mandanten vorliegen. Und selbstverständlich weiß er auch, ob eine dieser Aussagen widerrufen wurden.

    Wenn er also bspw. im Fernsehen einen entsprechenden Bericht sehen würde, wo diesbezügliche Behauptungen gemacht werden; guckt er einfach nur in seine Unterlagen; und da sieht er doch, ob das stimmt.

    Ob ein Anwalt was verschweigt oder nicht, ist die eine Sache. Ob er aber jeweils lügen könnte, was ganz anderes. Dass er die ultimative Wahrheit kennt, hatte ich nie behauptet. Er hat aber offiziell bzw. amtlich alle Informationen über gegen seinen Mandanten gerichtete Aussagen in seinem Besitz.

    Also eben nicht ein persönlich gefühltes Wissen, sonst hätte der Anwalt gesagt, dass nicht "seines Wissens" die Aussage widerrufen wurde, sondern dass seines "persönlich gefühlten Wissens" die Aussage widerrufen wurde.

    Übrigens; wie kann ein Anwalt irgendwie was persönlich fühlen, dass jemand eine Aussage gegen seinen Mandanten zurückgezogen hätte? Das ist mir doch ein Rätsel. Und, gibt es "persönlich gefühltes Wissen" überhaupt? Egal.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2007
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Aber genau das impliziert die Aussage "Meines Wissens". Da muss er das nicht noch extra ausführen.
    Eben, er schließt ein, daß es dazu auch ein anderes Wissen geben kann.

    Nun, wenn alle immer die Wahrheit sagen würden, bräuchte man so einige Einrichtungen nicht. Dem ist aber offenbar nicht so.

    Der Begriff der "Quellenkritik" ist dir noch nie im Leben untergekommen, vermute ich.
    Das ist doch gar nicht das Thema. Das Schutzalter ist in den jeweiligen Ländern klar definiert, auch wenn der eine oder andere Päderast damit seine Probleme hat. Weshalb sollten die Türken für jedes Land der Welt das Schutzalter definieren??? Dieser Gedanke sollte selbst dir als recht wirr auffallen.

    Siehe oben
    Ja, und? Auch ein Anwalt kann irren, kann auf Falschaussagen hereinfallen. Wenn er sicher wüsste, daß eine Aussage widerrufen wurde, dann hätte er den Widerruf siegessicher in die Kamera gehalten - klar und unmissverständlich. Das hat er aber nicht, sondern er hat sich betont vorsichtig ausgedrückt.
    Du hast die üble Nachrede ins Spiel gebracht.
    Vielleicht weiß er es. Vielleicht auch nicht.

    So sieht also Anwaltsarbeit aus? Sehr interessant. Wissen das die Anwälte auch?



    Nur dumm, dass es die Formulierung "meines gefühlten Wissens" gar nicht gibt und auch nicht geben braucht, weil es ja die Formulierung "Meines Wissens" gibt, die genau das ausdrückt. Ich habe die Formulierung nur gebraucht, um dir den Inhalt der Aussage "Meines Wissens" deutlich zu machen - offenbar erfolglos.
    Siehe oben. Es geht um "Meines Wissens". Und nun Schluß mit dem Sprachekurs.
     
  3. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Monte, jeder hier, einschließlich er, weiß, das du Recht hast. Er WILL aber nicht, dass du Recht hast.
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

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  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet


    Danke, ich bin beruhigt.
     
  6. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Diese Formulierung impliziert das eben nicht.

    Genau das schließt die Formulierung "Meines Wissens" eben nicht ein.

    Dass es mit absoluter Sicherheit immer die Wahrheit sein muss, was Rechtsanwälte sagen, hatte ich auch gar nicht behauptet. Nur dass sie aufgrund ihrer dienstlich offiziell und amtlich im Besitz befindlichen Dokumente wissen, was alles jeweils von wem ausgesagt wurde.

    Wenn sie alles wissen, wieso sollte dann bspw. ein Anwalt bei einer diesbezüglichen Auskunft vorsichtig sein und so tun, als wenn er nicht wissen, sondern nur annehmen würde? Er weiß es doch.

    Das wäre ungefähr so, als wenn ich sagen würde, dass ich wahrscheinlich 1959 geboren wurde. Das wäre Unsinn, weil ich es doch weiß. Unabhängig davon, dass ich es nicht mit absoluter Sicherheit weiß, denn durch Geburtsurkundenfälschung wäre auch da ein Irrtum möglich.

    Und im Prinzip genauso verhält es sich mit dieser Auskunft dieses Anwaltes gegenüber der Presse. Wenn er seine Auskunft, dass sie ihre Aussage zurückgezogen hätte, irgendwie selbst anzweifeln würde, wäre das unsinnig; weil er doch als Anwalt weiß, dass es so ist aufgrund der ihm vorliegenden amtlichen Unterlagen.

    Ob er nun ggf. vom Gericht bzw. von der Polizei gefälschte Unterlagen erhalten haben könnte, ist eine andere Sache.

    Falls der Anwalt mit seiner Auskunft, dass die Aussage "seines Wissens" (weil er es eben weiß / wissen muss) absichtlich gelogen hätte, müsste er mit einer Anklage wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede rechnen. Es ist deswegen extrem unwahrscheinlich, dass seine Auskunft nicht stimmt.

    Einen Vorteil für seinen Mandanten würde er dadurch kaum herausschinden können, weil das Gericht unabhängig von der öffentlichen Meinung ist und auch arbeitet. Auch in der Türkei sind die Gerichte unabhängig.

    Aber diese Frage habe ich doch schon beantwortet. Da guckst Du hier:

    Stimmt. Und was ist da?

    Doch, er weiß es. Und zwar deswegen, weil ihm als offiziellen und rechtmäßig für die Verteidigung des Angeklagten bestimmten Anwalt alle Unterlagen in seinem Besitz sind, die alle Aussagen und alle anderen nötigen Informationen enthalten, die er benötigt, um seine rechtsanwaltliche Tätigkeit ordentlich und umfassend ausführen zu können.

    Natürlich weiß ein Anwalt das, dass ihm als offiziellen und rechtmäßig für die Verteidigung des Angeklagten bestimmten Anwalt alle Unterlagen in seinem Besitz sind, die alle Aussagen und alle anderen nötigen Informationen enthalten, die er benötigt, um seine rechtsanwaltliche Tätigkeit ordentlich und umfassend ausführen zu können.


    Die Formulierung "Meines Wissens" drückt eben nicht "meines gefühlten Wissens" aus, weil ein gefühltes Wissen (falls so was überhaupt existiert) was anderes ist als Wissen. Deswegen gibt es die Formulierung "Meines gefühlten Wissens" schon; aber nur unter der Bedingung, dass es gefühltes Wissen überhaupt gibt.

    Troll (Netzkultur) - Wikipedia

     
  7. doku

    doku Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    @dwi, glaubst Du, dass noch irgendjemand hier Deine Beiträge liest? :confused:
     
  8. klammeraffe

    klammeraffe Board Ikone

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    dieweltist ich würde an deiner stelle einfach in eines der zig verschwörerforen gehen, hier hast du dich so lächerlich gemacht das dich eh keiner mehr ernst nimmt.

    der troll bist du, niemand anders

    schade das es hier keine moderatoren gibt, sonst wärste schon längst rausgeflogen...
     
  9. w.klink

    w.klink in memoriam †

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    TechniSat DIGIT Sat NCI
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Mal 'ne Frage,warum antwortet ihr immer wieder auf seine Beiträge???
    Ihr gebt ihm immer wieder erneut Anlaß,daß er sich hier genüßlich über euch lustig machen kann...

    Antwortet nicht mehr auf seine Beiträge,dann erledigt sich das Thema von selbst. So einfach ist das.
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    @doku; bist Du Dir sicher, dass Du mich das mit dieser Formulierung fragen möchtest? Oder wolltest Du diese Frage nicht vielleicht so formulieren:

    "@dwi, liest noch jemand Deines Wissens Deine Beiträge?" ;) Denn Du hattest doch das hier geschrieben:

    D A S . I S T . E I N E . F R E C H E I T. :mad: Ich bin kein Troll.
     
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